Vom Anleger zum Profi: die fünfzehn Fragen und Antworten, die jeder Börsianer kennen muss.
Altersvorsorge, Sparen für ein Eigenheim oder ein Zusatzbatzen für die nächsten Ferien: Es gibt viele Gründe, weshalb Menschen ihr Geld an der Börse investieren. Immer mehr Anleger wollen selbst die Verantwortung übernehmen und handeln auf Online-Trading-Plattformen in Eigenregie.
Auf den ersten Blick sieht das Ganze einfach aus: Man kauft ein paar Aktien, um sie wenig später mit Gewinn zu verkaufen. Doch in der Realität ist es nicht ganz so einfach. Wichtig ist deshalb, dass man im Vorfeld einige Punkte beachtet. «Finanz und Wirtschaft» beantwortet die wichtigsten Leserfragen, die sich im Zusammenhang mit dem Kauf und dem Verkauf von Aktien stellen.
15 Fragen, die sich Anleger stellen sollten:
» 1. Was ist mein Ziel an der Börse?
» 2. Soll ich Aktien oder Fonds kaufen?
» 3. Was ist der Unterschied zwischen ETF und Anlagefonds?
» 4. Wie finde ich die passende Online-Handelsplattform?
» 5. Was muss ich beachten, wenn ich eine Aktie kaufe?
» 6. Wie lange ist ein Kaufauftrag gültig?
» 7. Wo fallen beim Handeln Kosten an?
» 8. Wann soll ich die Aktien verkaufen?
» 9. Ist es sinnvoll, einen Stop-Loss-Auftrag zu setzen?
» 10. Wo erhalte ich Informationen und Analysen zu kotierten Unternehmen?
» 11. Welche steuerlichen Aspekte muss ich berücksichtigen?
» 12. Was muss ich beachten, wenn ich ausländische Aktien kaufe?
» 13. Wie gehe ich mit dem Fremdwährungsrisiko um?
» 14. Werde ich automatisch an die Generalversammlungen der Unternehmen eingeladen, deren Aktien ich besitze?
» 15. Was passiert, wenn ich Aktien eines Unternehmens habe, das sich in einer ausserordentlichen Situation befindet?
Was ist mein Ziel an der Börse?Wer Geld am Aktienmarkt anlegt, muss ein klares Ziel haben. Will man als Trader die kurzfristigen Kursschwankungen von Aktien ausnutzen, oder setzt man auf eine langfristige Vermögensvermehrung? Wer kurzfristig auf den Aufwärtstrend einer Aktie setzt, benötigt eine grössere Verlustbereitschaft als jemand, der für ein künftiges Projekt wie Wohneigentum spart. Anleger müssen deshalb vor einem Engagement festlegen, welcher Anteil des Vermögens über welchen Zeitraum zu welchem Risiko investiert werden soll.
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Soll ich Aktien oder Fonds kaufen?Wer auf Aktien setzen will, muss zwei Voraussetzungen mitbringen: genug Vermögen, um wenigstens ein Dutzend Aktien zu kaufen, damit das Risiko verteilt ist, und etwas Fachwissen, um die Titelwahl treffen zu können. Als Faustregel gilt, dass es erst ab einer gesamten Anlagesumme von ca. 100 000 Fr. ratsam ist, einzelne Aktien zu kaufen. Eine Alternative bieten kotierte Indexfonds (ETF) und aktiv gemanagte Anlagefonds, wo man auf einmal ein Bündel von Aktien kauft.
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Was ist der Unterschied zwischen ETF und Anlagefonds?ETF bilden stets einen Index ab und werden an der Börse gehandelt, bei Anlagefonds hingegen bestimmt ein Fondsmanager die darin enthaltenen Aktien. Zudem können sie nur einmal pro Tag gekauft oder verkauft werden. Und: Bei ETF fallen tiefere Kosten an als bei Fonds.
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Wie finde ich die passende Online-Handelsplattform?Anleger können in der Schweiz zwischen rund zwanzig Plattformen wählen – von den Grossbanken bis zu Günstiganbietern wie Swissquote oder Saxo Bank. Achtung: Die Gebührenvielfalt ist gross. Depotgrösse und Handelshäufigkeit entscheiden darüber, welche Plattform die günstigste ist. Manche Plattformen bieten zudem Demoversionen, die einen Einblick in die Funktionalität geben. Auch das FuW-Börsenspiel eignet sich als Übungsfeld für Einsteiger.
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Was muss ich beachten, wenn ich eine Aktie kaufe?Kaufauftrag ist nicht gleich Kaufauftrag. Handelsplattformen bieten meist eine Auswahl verschiedener Auftragsarten an. Bei sehr häufig gehandelten Aktien genügt ein einfacher «Bestens»-Auftrag. Er wird während der Börsenhandelszeit platziert und zum bestmöglichen Preis ausgeführt. Bei den SMI-Titeln dauert das nicht mehr als einige Sekunden. Achtung: Der effektive Kauf- bzw. Verkaufspreis kann je nach Nachfragesituation etwas höher oder niedriger ausfallen. Wer auf Nummer sicher gehen will, platziert daher einen «Limit»-Auftrag. Ein solcher legt eine Kursgrenze fest, zu der der Auftrag ausgeführt wird. Dieser wird ausgelöst, wenn der festgelegte Limit-Kurs unterschritten (Kauf) beziehungsweise überschritten (Verkauf) wird.
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Wie lange ist ein Kaufauftrag gültig?Das kann der Anleger selbst festlegen. Kaufaufträge können unbefristet, für eine bestimmte Periode oder für den aktuellen Handelstag aufgegeben werden. Anleger sollten eine längere Dauer wählen, falls die gewünschte Aktie nicht häufig gehandelt wird oder wenn man eine tiefe Kauflimite eingibt, um bei Kurskorrekturen ein Schnäppchen zu landen. Wird der Kaufauftrag bei zu geringem Angebot nur teilweise ausgeführt, verbleibt die restliche Stückzahl im Orderbuch und wird bei nächster Gelegenheit ausgeführt. Ist der Zeitraum für den Kaufauftrag aber zu knapp bemessen, muss der Auftrag erneut eingegeben werden. Dabei fallen zusätzliche Handelskosten an.
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Wo fallen beim Handeln Kosten an?Zunächst beim Anbieter der Plattform. Anleger bezahlen einerseits für das Wertschriftendepot eine Gebühr, andererseits aber auch für das Handeln. Diese Gebühr wird Courtage genannt. Vernachlässigbar ist die staatliche Stempelsteuer, die bei Schweizer Wertschriften 0,075% und bei ausländischen Valoren 0,15% ausmacht. Es gibt auch Anbieter, die für die Erstellung eines Portfolioauszugs für Steuerzwecke eine Gebühr verlangen. Das Kaufen, Verkaufen und Halten von Einzelaktien und ETF ist in der Regel günstiger als bei Fonds. Anleger, die oft handeln, können bei gewissen Anbietern ihre Transaktionskosten über «Trading Packages», sozusagen Mehrfahrtenkarten für den Aktienhandel, optimieren.
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Wann soll ich die Aktien verkaufen?Je nach Anlagestrategie kann es sinnvoll sein, nach einer festgelegten Aktienkursveränderung einen Gewinn oder einen Verlust zu realisieren – um den Gewinn einzufahren oder Verluste einzudämmen. Über seine Gewinnerwartung bzw. seine Verlustbereitschaft muss sich der Anleger vor dem Engagement Klarheit schaffen. Gier und Affekt führen sonst zu impulsiven Handelsentscheidungen. Damit er nicht stündlich die Portfolioentwicklung verfolgen muss, können automatisierte Verkaufsaufträge den Anleger unterstützen.
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Ist es sinnvoll, einen Stop-Loss-Auftrag zu setzen? Mit einem Stop-Loss-Auftrag kann der Anleger mögliche Verluste begrenzen. Er setzt ein Kurslimit fest. Wird es erreicht, wird automatisch ein «Bestens»-Auftrag platziert. Wie gross die tolerierbaren Kursverluste sind, hängt von der individuellen Risikoneigung des Anlegers ab. Bei einem langfristigen Buy-and-Hold-Ansatz macht das Setzen eines Stop-Loss-Auftrags wenig Sinn, da Gewinn oder Verlust zu früh realisiert würden.
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Wo erhalte ich Informationen und Analysen zu kotierten Unternehmen?Privatanleger haben oftmals weniger einfachen Zugang zu Aktienanalysen als professionelle Investoren. Abhilfe schaffen unabhängige Medien wie zum Beispiel «Finanz und Wirtschaft», die regelmässig über sämtliche an der Schweizer Börse kotierten Gesellschaften berichten. Auch die von den Unternehmen selbst publizierten Informationen, meist unter der Rubrik «Investor Relations», sollten regelmässig konsultiert werden. Ebenfalls viele nützliche Informationen zu den kotierten Gesellschaften bietet die Homepage der Schweizer Börse SIX.
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Welche steuerlichen Aspekte muss ich berücksichtigen?Privat erzielte Gewinne mit Wertschriften sind nicht steuerpflichtig. Wer allerdings oft Aktien handelt, kann von der Steuerbehörde als gewerbsmässiger Aktienhändler eingestuft werden. In diesem Falle werden Kursgewinne als Einkommen versteuert. Die von den Unternehmen ausgeschütteten Bardividenden unterliegen ebenfalls der Einkommenssteuer sowie zusätzlich der Verrechnungssteuer von 35%. Diese kann zurückgefordert werden, indem die Dividenden in der Steuererklärung deklariert werden. Eine Ausnahme bilden Barausschüttungen von Unternehmen, die aus Einlagereserven geleistet werden, sie sind verrechnungssteuerfrei. Nicht zurückgefordert werden kann hingegen die eidgenössische Stempelsteuer.
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Was muss ich beachten, wenn ich ausländische Aktien kaufe?Wer an ausländischen Börsen Wertschriften handelt, zahlt fast immer deutlich höhere Gebühren als beim Handel an der Schweizer Börse. Zudem bestimmt der Anbieter den Umrechnungskurs der Fremdwährung. Tipp: Die SIX und die Berner Börse bieten eine Auswahl an ausländischen Titeln zu Frankenkursen an. Dies bietet zudem den Vorteil, dass die Aktien zu den Schweizer Börsenhandelszeiten gekauft und verkauft werden können.
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Wie gehe ich mit dem Fremdwährungsrisiko um? Das Beimischen ausländischer Aktien ist im Sinne der Portfoliodiversifikation sinnvoll. Doch Aktien, die an einer ausländischen Börse gehandelt werden, sind nicht in Franken denominiert. Das erhöht die Komplexität des Portfolios. Anleger müssen sich nicht nur eine Meinung zur Aktie, sondern auch zur Wertentwicklung der jeweiligen Währung bilden. Wem das zu aufwendig ist, der beschränkt sich auf Titel, die in der Schweiz in Franken gehandelt werden.
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Werde ich automatisch an die Generalversammlungen der Unternehmen eingeladen, deren Aktien ich besitze?Wer bei seiner Hausbank ein Wertschriftendepot besitzt, wird in der Regel automatisch ins Aktienregister der Unternehmen eingetragen. Denn nur wer im Aktienregister eingetragen ist, ist an einer Generalversammlung stimmberechtigt. Anders liegt der Fall bei Online-Brokern. Sie verzichten oft auf eine automatisierte Eintragung. Bei den meisten Discountern muss der Anleger bei der Depoteröffnung angeben, ob er stets oder nur in Einzelfällen einen Eintrag wünscht. Einzelne verlangen dafür eine Zusatzgebühr oder nehmen nur dann eine Eintragung ins Aktienregister vor, wenn sich der Anleger aktiv mit dem Anbieter in Verbindung setzt.
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Was passiert, wenn ich Aktien eines Unternehmens habe, das sich in einer ausserordentlichen Situation befindet?Wird ein Unternehmen übernommen oder steht eine Fusion bevor, hat das Auswirkungen auf den Aktienbesitzer. Aktuelle Beispiele sind etwa die Übernahme von Gategroup und Syngenta. In einem solchen Fall müssen sich Anleger genau über Angebotsbedingungen und zeitliche Restriktionen der sogenannten Andienung informieren. Anleger sollten dann die Anzahl Tage beachten, die der eigene Anbieter zur Ausführung des Auftrags benötigt. Im Extremfall bleibt den Investoren, die ausharren und nicht andienen, nur eine Zwangsabfindung.
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