Zurück zur Übersicht
08:42 Uhr - 14.10.2020

EU darf im Boeing-Streit Strafzölle gegen USA verhängen

Die WTO gibt bekannt, dass die EU nun Strafzölle auf US-Ware bei Boeing und Airbus erheben darf.

In dem seit 16 Jahren schwelenden Streit über staatliche Beihilfen für die Flugzeugbauer Boeing (BA 162.14 -3.11%) und Airbus (AIR 63.59 -3.45%) darf nun auch die EU Strafzölle auf US-Waren erheben. Eine entsprechende Entscheidung gab die Welthandelsorganisation WTO am Dienstag bekannt. 2019 hatte die WTO umgekehrt bereits den USA Strafzölle auf EU-Waren erlaubt. Beide Seiten werfen sich vor, ihren jeweiligen Flugzeugbauer rechtswidrig zu unterstützen und ihm damit einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Ob die EU nun aber die WTO-Erlaubnis für Strafzölle auf US-Waren im Volumen von 4 Mrd. $ tatsächlich umsetzt, ist offen. Beide Seiten erklärten, sie wollten den Konflikt lieber durch Verhandlungen lösen.

Der Streit ist der längste, der bei der WTO anhängig ist. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob staatliche Kredite an Boeing und Airbus als illegale Beihilfen zu bewerten sind. Die WTO hatte 2019 einer Klage der USA bereits stattgegeben, Strafzölle auf EU-Waren im Volumen von 7,5 Mrd. $ verhängen zu dürfen.

Die EU hatte damals erklärt, sie gehe davon aus, dass die WTO dies umgekehrt auch Europa erlauben werde. Insofern war der WTO-Spruch vom Dienstag keine Überraschung. Die EU hat bereits eine Liste anfertigen lassen, auf der mögliche US-Produkte für Strafzölle stehen – etwa Flugzeuge, Traktoren, Alkohol und Fisch. Viele Beobachter gehen aber davon aus, dass Brüssel vor den US-Wahlen Anfang November die Füsse stillhält. Die Staatengemeinschaft liegt seit Jahren auch in vielen anderen Handelsfragen im Clinch mit US-Präsident Donald Trump, der sein Land ungerecht von der EU behandelt sieht und unter anderem Strafzölle auf deutsche Autos angedroht hat.

EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis sagte, man wolle keine Spirale von Massnahmen und Gegenmassnahmen mit den USA. Wenn die USA die Strafzölle zurücknähmen, die sie nach dem WTO-Entscheid zu Airbus verhängt hätten, werde die EU auf ihre Strafzoll-Möglichkeiten verzichten. Airbus mit Werken in Frankreich, Deutschland, Grossbritannien und Spanien gilt als europäisches Projekt.

Der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer sagte, man wolle die Verhandlungen mit der EU über eine friedliche Lösung intensivieren. Er erklärte aber auch, die EU könne legalerweise keine Strafzölle gegen die USA verhängen, weil der WTO-Entscheid auf US-Beihilfen fusse, die bereits zurückgenommen worden seien. Sollte es EU-Strafzölle dennoch geben, werde dies eine Reaktion der USA nach sich ziehen.

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Lösen Sie für 4 Wochen ein FuW-Testabo und lesen Sie auf www.fuw.ch Artikel, die nur unseren Abonnenten zugänglich sind.

Seite empfehlen



Kopieren Sie den Link [ctrl + c] und fügen Sie ihn in ein E-Mail ein [ctrl + v]. Aus Sicherheitsgründen ist kein Versand von E-Mails direkt vom VZ Finanzportal möglich.