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15:47 Uhr - 28.11.2014

Bundesrat will Frauenquote

Eine Geschlechterquote von mindestens 30% in bedeutenden kotierten Konzernen will der Bundesrat im Aktienrecht verankern.

Noch vor einer Woche sah es so aus, dass Justizministerin Simonetta Sommaruga ihre Forderung nach einer Frauenquote für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen im Bundesrat nicht durchbringen würde. Nun hat sie gesiegt. Ihr emanzipatorisches Anliegen soll im revidierten Aktienrecht verankert werden.

Im Entwurf für das revidierte Aktienrecht schreibt der Bundesrat: «In wirtschaftlich bedeutenden, börsenkotierten Gesellschaften soll jedes Geschlecht zu mindestens 30% im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung vertreten sein.» Diesen Vorentwurf hat der Bundesrat nun in die Vernehmlassung geschickt. Die Unternehmen sollen diese Vorgaben innerhalb von fünf Jahren umsetzen. Wird der Richtwert verfehlt, müssen die Gründe sowie die geplanten Massnahmen im jährlichen Vergütungsbericht genannt werden.

Die Quote gilt übrigens für beide Geschlechter. Ein rein weiblicher Verwaltungsrat oder eine Geschäftsleitung, die nur aus Frauen bestehen würde, wären erklärungsbedürftig.

Mit der Revision des Aktienrechts will der Bundesrat auch die Minder-Initiative auf Gesetzesstufe umsetzen. Er setzt Leitplanken für Antrittsprämien und goldene Fallschirme sowie  für Entschädigungen im Zusammenhang mit Konkurrenzverboten. Ferner stärkt der Vorentwurf die Rechte von Aktionären, die unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Rückerstattungs- oder Verantwortlichkeitsklage auf Kosten der Unternehmen erheben können.

Der Bundesrat will im revidierten Aktienrecht auch für mehr Transparenz im Schweizer Rohstoffsektor sorgen. Sie verpflichten die in der Rohstoffförderung tätigen Unternehmen, ihre Zahlungen ab 120 000 Fr. im Jahr an staatliche Stellen offenzulegen.

Zudem behebt der Vorentwurf Unstimmigkeiten mit dem Rechnungslegungsgesetz. So muss das Aktienkapital nicht mehr zwingend auf Franken lauten, und die Rückzahlung von Kapitaleinlagen wird mit Schutzvorschriften ergänzt. Die Vernehmlassung zur Revision des Aktienrechts dauert bis 15. März 2015.

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