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17:52 Uhr - 21.11.2014

Bund hält an Swisscom fest

Der Bund will trotz Interessenskonflikten grösster Aktionär des Telekomkonzerns bleiben und gleichzeitig das Fernmeldegesetz in Etappen revidieren, wie der Bundesrat Mitte vergangener Woche anlässlich eines Marktberichts mitteilte.

Grösster Aktionär des Telecomkonzerns Swisscom (SCMN 579.5 0.96%) ist mit 51% der Bund – und er will es vorerst auch bleiben, wie der Bundesrat Mitte der Woche anlässlich der Vorstellung eines neuen Berichts zum Fernmeldemarkt mitteilte. Hängige Vorstösse aus dem Parlament sollen abgeschrieben werden.

Zwar erkennt der Bericht problematische Aspekte in der gegenwärtigen Situation an. Der grösste Aktionär gestaltet die Spielregeln in der Branche, gleichzeitig vergibt der Bund auch lukrative Grossaufträge an Telecom- und Technologieunternehmen. «Dies führt unweigerlich zu Interessenskonflikten», so der Bericht. Auch stelle sich die Frage, ob die Expansion der Swisscom in neue Geschäftsfelder wie Digitalfernsehen, IT für Banken und Regelenergie für den Stromsektor mit der Risikobereitschaft des Bundes übereinstimme.

Die Gründe für ein Festhalten an der Mehrheit haben aber aus Sicht des Bundes zugenommen. «Bei einer allfälligen weiteren Öffnung des Aktionariats wäre die Fokussierung von Swisscom auf den Schweizer Markt und insbesondere auf leistungsfähige Infrastrukturen unter Umständen weniger stark ausgeprägt», heisst es etwa. Andere Investoren hätten möglicherweise weniger langfristige Planungs- und Investitionshorizonte.

Dass es in anderen Punkten Änderungsbedarf gibt, erkennt der Bericht an. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) erhält den Auftrag, bis Ende 2015 eine Vorlage für ein neues Fernmeldegesetz zu erarbeiten. Allerdings will der Bundesrat in zwei Etappen vorgehen und «noch nicht entscheidungsreife» Fragen später regeln.

Ein Punkt, der behoben werden soll, ist die fehlende Eingriffskompetenz des Regulators, der Kommunikationskommission (ComCom). Und zwar in Fällen, in denen die Marktakteure selbst kein Interesse an der Durchsetzung gesetzeskonformer Zugangsbedingungen haben. Dies ist beispielsweise im Bereich der Mobilfunkterminierung der Fall. Roaming-Fragen, Konsumenten- und Jugendschutz und eine rechtliche Erfassung der Marktakteure vor dem Hintergrund neuer, internetbasierter Dienste sind prioritäre Anliegen.

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