Zurück zur Übersicht
15:54 Uhr - 25.01.2022

Vor einem Vorsorge-Superwahljahr

Der Ständerat nimmt die längst fällige BVG-Reform in Angriff. Es gilt, eine politisch realisierbare Vorlage zu zimmern. Ein Kommentar von FuW-Redaktor Arno Schmocker.

Politik und Stimmvolk werden sich das ganze Jahr über und auch 2023 mit Reformen der Vorsorgewerke befassen müssen. Sowohl in der AHV wie in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) sind Anpassungen nötig, um die drohende finanzielle Schieflage wenigstens eine Gnadenfrist lang abzuwenden.

In diesen Tagen hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats die Diskussionen über die Vorlage «BVG21» begonnen und mit Blick auf den «Handlungsbedarf in der zweiten Säule» einstimmig Eintreten beschlossen. Dabei erteilte sie der Bundesverwaltung umgehend den Auftrag, eine vereinfachte berufliche Vorsorge für Teilzeitbeschäftigte mit mehreren Arbeitgebern und für Personen mit bescheidenem Jahreslohn zu prüfen. Viele von ihnen sind Frauen.

Der Nationalrat hatte das Reformprojekt in der Wintersession in der Erstberatung nach langer Debatte mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen. In erster Linie soll der für die Höhe der Rente massgebende Umwandlungssatz von 6,8 auf 6% gesenkt werden.

Dabei sollen die ersten fünfzehn betroffenen Jahrgänge während fünf Jahren Rentenzuschläge erhalten, was etwa 800 Mio. Fr. kosten wird. Zwar hat der Nationalrat dem doppelt so teuren, nach dem Giesskannenprinzip funktionierenden Bundesratsvorschlag eine Absage erteilt, doch der üblicherweise «konservativere» Ständerat könnte die Anspruchsgruppe ausweiten, wie er es schon bei der «AHV21» beschlossen hat.

Er täte es wohl auch mit dem Ziel vor Augen, die politische Realisierbarkeit des Vorhabens und nebenbei die Chancen für ein Ja zur AHV-Revision in der Volksabstimmung im Herbst zu erhöhen. Die letzte BVG-Reform liegt sechzehn Jahre zurück. 2017 wurde die überladene, weil beide Säulen umfassende Reform «Altersvorsorge 2020», an der Urne knapp verworfen.

Zu «BVG21» wird das Stimmvolk voraussichtlich im kommenden Jahr das Votum abgeben, denn ein Referendum steht bei der SP «zumindest schon mal auf unserer Jahresplanung», wie sich der Webseite der Partei entnehmen lässt. Auch in diesem Abstimmungskampf ist absehbar, dass die Linksparteien die «Rentenlücke» und «massive Benachteiligung» der Frauen als Killerargumente gegen die bürgerliche Linie ins Feld führen werden.

Es stimmt: Im Unterschied zur AHV, in der nicht nur von Reich zu Arm, sondern auch von Mann zu Frau massiv umverteilt wird, erhalten Frauen aus der zweiten Säule im Durchschnitt viel niedrigere Renten als Männer. Das zeigt auch die aktuelle «Neurentenstatistik 2020» des Bundesamts für Statistik. Während Männer im Median 2081 Fr. beziehen, erhalten Frauen 1167 Fr.

Allerdings heisst es dann auch, ziemlich verborgen: «Die meisten Bezügerinnen und Bezüger sind verheiratet. In diesen Fällen ist der Haushalt in der Regel eine ökonomische Einheit.» Was die Renten für Alleinstehende betrifft, hatten die Frauen erstmals knapp die Nase vorn. Hinzu kommt, dass Frauen im Durchschnitt einige Jahre länger leben und nach dem Tod des Mannes eine grosszügige Ehegattenrente bekommen. Auch in dieser Frage lohnt es sich, genau hinzuschauen.

 

 

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Lösen Sie für 4 Wochen ein FuW-Testabo und lesen Sie auf www.fuw.ch Artikel, die nur unseren Abonnenten zugänglich sind.

Seite empfehlen



Kopieren Sie den Link [ctrl + c] und fügen Sie ihn in ein E-Mail ein [ctrl + v]. Aus Sicherheitsgründen ist kein Versand von E-Mails direkt vom VZ Finanzportal möglich.