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17:42 Uhr - 24.03.2015

Bankiervereinigung geht weiter als der Bundesrat

Die Umstellung der Verrechnungssteuer auf das Zahlstellenprinzip ist ein Schritt in Richtung automatischer Informationsaustausch (AIA) im Inland.

Der Bundesrat will die Verrechnungssteuer in eine Zahlstellensteuer umbauen. Ende März läuft die Vernehmlassung zu dieser Vorlage ab. Was auf den ersten Blick eine technische Angelegenheit ist, birgt Stoff für politische Auseinandersetzungen. Das illustriert die Stellungnahme der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) vom Dienstag.

Sie setzt sich dafür ein, dass im Zuge des Umbaus für Schweizer Steuerpflichtige ein automatisches Meldeverfahren auf Obligationenzinsen und ausländischen Dividenden eingeführt wird. Damit soll verhindert werden, dass inländische Personen ihr Depot zu einer ausländischen Bank verlegen. Für Bankkonten bzw. Schweizer Dividendenerträge soll gemäss Bankiervereinigung das heutige System bestehen bleiben.

Wirtschaftsdachverband im Rücken

Sie geht damit über die bundesrätliche Breite Debatte nötigDer automatische Informationsaustausch in Steuersachen im Inland darf nicht durch die Hintertür eingeführt werden. Lesen Sie hier den Kommentar von FuW-Redaktor Peter Morf.Vorlage hinaus, die ein freiwilliges Meldeverfahren vorsieht. Allerdings hat die Bankiervereinigung den Wirtschaftsdachverband Economiesuisse im Rücken. Zudem sind zu Jahresbeginn schon die Inlandbanken in diese Richtung vorgeprescht. So oder so ist dieses Meldeverfahren ein Schritt in Richtung des automatischen Informationsaustausches in Steuersachen (AIA) auch im Inland.

Keine zusätzlichen Haftungsrisiken

Für die Bankiervereinigung waren zur Entscheidfindung vier Prämissen relevant: Es dürfen keine zusätzlichen Haftungsrisiken für die Banken entstehen, der Systemwechsel darf zu keinen Mehraufwendungen führten, Zwischenlösungen für wenige Jahre werden abgelehnt und für die Kunden soll das Ganze einfacher werden.

Es ist eine gewisse Ironie der Geschichte, dass dieses Meldeverfahren in der Vorlage eher ein Nebenpunkt ist. Grundsätzlich geht es um den Vollzug des Wechsels vom Schuldner- zum Zahlenstellenprinzip. Das Schuldnerprinzip hat dazu geführt, dass viele Schuldner ihre Anleihen über eine Tochter im Ausland abwickeln, womit sie nicht der Verrechnungssteuer unterliegen. Entsprechend schwach ist der schweizerische Kapitalmarkt entwickelt. Zudem erschwert diese Konstruktion die Ausgabe von Coco oder Bail-in Bonds – Anleihen, die in Notfällen zu Eigenkapital umgewandelt werden können – durch systemrelevante Banken in der Schweiz.

Fokus auf natürliche Personen

Diesen Mängeln soll mit dem Wechsel auf das Zahlstellenprinzip begegnet werden. Demnach liefert der Schuldner den Bruttoertrag an die Zahlstelle, meist eine Bank, die dem Investor den Nettoertrag überweist und den Steuerabzug der Steuerverwaltung schickt.

Die Steuer soll künftig auf natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland ausgerichtet werden. Für institutionelle und ausländische Investoren entfällt die Verrechnungssteuer, wie auch für Personen mit Wohnsitz im Ausland. Die Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer ist hier nicht notwendig. Keine Änderung gibt es in der Besteuerung von Beteiligungsrechten, also Aktien.

Mit der Vorlage soll der Kapitalmarkt Schweiz gefördert werden. Dieses Ziel sollte in der Tat erreicht werden können. Das anerkennen auch die Banken, die die Vorlage insgesamt unterstützen. Der Bundesrat will die Reform allerdings nur in Kraft setzen, wenn international ein genügend dichtes Netz an Abkommen über den AIA entsteht.

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