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17:50 Uhr - 10.11.2015

Härtere Regeln für Grossbanken

Die global systemrelevanten Banken müssen künftig mehr Haftungssubstrat bereitstellen.

Das Financial Stability Board (FSB) hat am Montag die neuen Minimalstandards für das Haftungssubstrat verabschiedet, das global systemrelevante Grossbanken (G-Sifi) künftig vorhalten müssen. Als G-Sifi sind weltweit dreissig Banken eingestuft, darunter Credit Suisse (CSGN 24.1 -0.7%) und UBS (UBSG 19.62 -0.36%).

Die neu verlangte Total Loss-Absorbing Capacity (TLAC) soll sicherstellen, dass im Fall eines Scheiterns einer Grossbank genug Kapital vorhanden ist, um das Institut ordentlich abwickeln zu können. Damit soll verhindert werden, dass der Staat rettend einspringen muss, um die Volkswirtschaft vor einem plötzlichen Kollaps einer Grossbank zu schützen.

Ab 2019 müssen G-Sifi die risikogewichteten Aktiva mit mindestens 16% Haftungssubstrat unterlegen. Ab 2022 steigt das Minimum auf 18%. Auch für die Kapitalunterlegung des Gesamtengagements, des Totals aller bilanziellen und ausserbilanziellen Verpflichtungen, wurde ein verbindliches Minimum von 6 respektive 6,75% erlassen.

Für in Schwellenländern beheimatete global systemrelevante Banken gelten längere Übergangsfristen. Beispielsweise müssen die vier chinesischen G-Sifi die entsprechenden Kapitalvorschriften erst ab 2028 vollständig erfüllen.

Die TLAC-Vorschriften gelten zusätzlich zum bestehenden Basel-III-Regelwerk. Diese nach der Finanzkrise erlassenen Vorschriften zielten primär auf die Stärkung der Kapitalunterlegung, die zur Deckung von Verlusten aus der laufenden Geschäftstätigkeit («going concern») ausgelegt ist. Das neu zusätzlich geforderte verlustabsorbierende Kapital soll eine Sanierung oder Abwicklung ermöglichen, falls Verluste aus der Geschäftstätigkeit einen regulären Betrieb nicht mehr weiter zulassen («gone concern»).

In einem solchen Fall soll der Regulator künftig auf das TLAC einer Grossbank zurückgreifen können. Das neue Zusatzkapital müssen die Banken deshalb nicht primär in Form von hartem Eigenkapital vorhalten, sondern es kann über spezielle Anleihen aufgenommen werden, die im Bedarfsfall in Eigenkapital gewandelt oder abgeschrieben werden. Dieser Mechanismus und die damit einhergehende verfeinerte Gläubigerhierarchie mindert die Verpflichtungen einer in Schieflage geratenen Grossbank auf Kosten der Obligationäre, bevor Sparer ihre Einlagen verlieren oder der Staat zur Verhinderung eines Bank-Runs Garantien leisten muss.

Die Schweiz hat entsprechende TLAC-Vorschriften bereits Ende Oktober vorgestellt. Angesichts der Bedeutung – und damit des Gefährdungspotenzials – der beiden Grossbanken für die Schweizer Volkswirtschaft werden an Credit Suisse und UBS strengere Massstäbe gestellt.

Das Total des Verlustabsorbierenden Kapitals in Bezug auf das Gesamtengagement wurde in der Schweiz auf 10% festgelegt. Die risikogewichteten Aktiva müssen mit 28,6% unterlegt werden, wobei  Rabatte von bis zu 2 Prozentpunkten in Aussicht gestellt sind, wenn die Sanier- und Liquidierbarkeit verbessert wird.

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