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13:50 Uhr - 20.05.2015

Im Forex-Skandal kommt UBS glimpflich davon

UBS einigte sich mit den US-Behörden im Zusammenhang mit den globalen Devisenmanipulationen. Mit einzig einer Busse von 342 Mio. $ an die US-Notenbank kommt sie glimpflich davon. Doch der Libor-Fall wurde wieder geöffnet.

Es hätte schlimmer kommen können. Gegen die UBS (UBSG 20.39 2.88%) wird keine Strafklage für ihr Forex-Verhalten erhoben. Die US-Justizbehörde Department of Justice (DoJ) verzichtet auf eine Busse und strafrechtliche Konsequenzen, weil UBS als Kronzeugin an der Aufdeckung der Manipulationen von Devisenkursen beteiligt war. Die UBS-Aktien gewannen in der Folge der Neuigkeit deutlich. UBS ist die erste Grossbank, die sich im Devisenfall mit dem DoJ einigen konnte. Erwartet werden demnächst auch Einigungen von J. P. Morgan, Citi, Bank of America (BAC 16.77 1.57%) und Royal Bank of Scotland.

Im Fall UBS widerruft das DoJ infolge der Forex-Vergehen das Non-Prosecution Agreement  bezüglich Libor aus dem Jahr 2012. Sie gilt jetzt als Wiederholungstäterin und die Konzernmutter muss nachträglich nun doch noch ein Schuldeingeständnis ablegen.  Dieser in der Geschichte erstmalige Vorgang könnte Folgen haben.

Zur Kasse gebeten wird die Schweizer Grossbank im Forex-Fall nicht vom DoJ, sondern von der US-Notenbank Fed im Betrag von 342 Mio. $. Die Finanzaufsicht des Staates Connecticut, wo die Handelsaktivitäten der UBS angesiedelt waren und zum Teil noch sind, und das Fed haben wegen «unsicheren und unkorrekten Geschäftspraktiken» Massnahmen angeordnet, wie die Bank in ihrer Mitteilung schreibt.

Im Ermesssen des DoJ

«Dieser Entscheid beruht auf dem alleinigen Ermessen des DoJ», schreibt die Bank zur Aufhebung des  Non-Prosecution Agreement (Verzicht auf Strafverfolgung) bezüglich Libor. Es kostet die Bank 203 Mio. Fr., weil UBS sich in einem Anklagepunkt bezüglich des Missbrauchs elektronischer Kommunikation (Wire Fraud) schuldig bekennen musste. Ausserdem wurde eine dreijährige Bewährungsperiode gesprochen.

Futter für Zivilklagen?

Die US-Behörden verpflichten die UBS in Sachen Libor- und Forex-Manipulation insgesamt zur Zahlung von 545 Mio. Fr. Während diese Summe deutlich unter den Befürchtungen liegt, stellen sich infolge des Schuldeingeständnisses der UBS AG für Libor zwei Fragen: Kann die UBS das US-Bankgeschäft weiterhin uneingeschränkt betreiben? Beeinträchtigt das Schuldeingeständnis des UBS-Konzerns die Rechtsposition der Bank bei den potenziell kostspieligen Zivilklagen?

Aus dem Umfeld der Bank wird signalisiert, dass die UBS bereits über die notwendigen Bescheinigungen (Waiver) verfüge, um die Fortführung des Bankgeschäfts auch nach einem Schuldeingeständnis zu gewährleisten.

Bereits zurückgestellt

Vontobel-Analyst: «UBS-Busse ist deutlich tiefer als erwartet»Sehen Sie hier das Videointerview.Eigentlich ist etwas eingetreten, wovor sich die UBS-Führung immer gefürchtet hat. Weil die UBS mit ihrer Beteiligung an Devisenmanipulationen als Wiederholungstäterin gilt, wird das Libor-Dossier wieder geöffnet. Doch sowohl finanziell wie sachlich scheinen die Folgen unmittelbar weniger einschneidend als angenommen, zumal UBS die Summe bereits zurückgestellt hat, sodass die laufende Rechnung nicht beeinträchtigt wird.

Bussendeflation?

Gemessen an den Milliardenbussen im Libor-Verfahren, als die UBS an verschiedene nationale Behörden in den USA, Grossbritannien und der Schweiz rund 1,6 Mrd. $ zahlen musste, wirken die nun verhängten Beträge der UBS durchaus verkraftbar. Dass sich bei den Bussen nun eine Trendwende abzeichnet, ist denkbar. Allerdings harren grosse Rechtsfälle im Bereich von hypothekarisch gesicherten Schuldpapieren auf Wohnliegenschaften (RMBS) sowie Zivilklagen, vorab wegen Libor, einer Lösung.

Vergangenen November hatte die Bank den Devisen-Fall bereits mit der Finma, der britischen Finanzmarktaufsicht sowie der US Commodity Futures Trading Commission abgeschlossen. Eine Einigung mit der Europäischen Kommission steht noch aus.

Vertrauen erschüttert

Der Forex-Skandal hat das Vertrauen in die Banken und ihre Händler gründlich diskreditiert. Dies, obwohl es nur noch wenige Devisenhändler gibt und die meisten der unzähligen Transaktionen in Ordnung waren. UBS-Verwaltungsratspräsident Axel Weber und Group Chief Executive Officer Sergio Ermotti sagten in der Medienmitteilung: «Das Verhalten einer kleinen Anzahl von Mitarbeitenden war inakzeptabel und wir haben entsprechende Disziplinarmassnahmen ergriffen.» Ausserdem sei viel in die Stärkung der Kontrollprozesse und Complianceprogramme investiert worden. Im Zusammenhang mit dem Devisenskandal wies die Schweizer Aufsichtsbehörde Finma die UBS bereits November an, den Anteil der elektronisch abgewickelten Forex-Transaktionen auf 95% zu erhöhen, womit der Trend zur Industrialisierung des Geschäfts weiter akzentuiert wurde.

Vontobel-Analyst: „UBS-Busse ist deutlich tiefer als erwartet“ AWP/Andy Nef

Es hätte schlimmer kommen können. Gegen die UBS wird keine Strafklage für ihr Forex-Verhalten erhoben. Die US-Justizbehörde Department of Justice (DoJ) verzichtet auf eine Busse und strafrechtliche Konsequenzen, weil UBS als Kronzeugin an der Aufdeckung der Manipulationen von Devisenkursen beteiligt war. Die UBS-Aktien gewannen in der Folge der Neuigkeit deutlich. UBS ist die erste Grossbank, die sich im Devisenfall mit dem DoJ einigen konnte. Erwartet werden demnächst auch Einigungen von J. P. Morgan, Citi, Bank of America und Royal Bank of Scotland.

Im Fall UBS widerruft das DoJ infolge der Forex-Vergehen das Non-Prosecution Agreement  bezüglich Libor aus dem Jahr 2012. Sie gilt jetzt als Wiederholungstäterin und die Konzernmutter muss nachträglich nun doch noch ein Schuldeingeständnis ablegen.  Dieser in der Geschichte erstmalige Vorgang könnte Folgen haben.

Zur Kasse gebeten wird die Schweizer Grossbank im Forex-Fall nicht vom DoJ, sondern von der US-Notenbank Fed im Betrag von 342 Mio. $. Die Finanzaufsicht des Staates Connecticut, wo die Handelsaktivitäten der UBS angesiedelt waren und zum Teil noch sind, und das Fed haben wegen «unsicheren und unkorrekten Geschäftspraktiken» Massnahmen angeordnet, wie die Bank in ihrer Mitteilung schreibt.

Im Ermesssen des DoJ

«Dieser Entscheid beruht auf dem alleinigen Ermessen des DoJ», schreibt die Bank zur Aufhebung des  Non-Prosecution Agreement (Verzicht auf Strafverfolgung) bezüglich Libor. Es kostet die Bank 203 Mio. Fr., weil UBS sich in einem Anklagepunkt bezüglich des Missbrauchs elektronischer Kommunikation (Wire Fraud) schuldig bekennen musste. Ausserdem wurde eine dreijährige Bewährungsperiode gesprochen.

Futter für Zivilklagen?

Die US-Behörden verpflichten die UBS in Sachen Libor- und Forex-Manipulation insgesamt zur Zahlung von 545 Mio. Fr. Während diese Summe deutlich unter den Befürchtungen liegt, stellen sich infolge des Schuldeingeständnisses der UBS AG für Libor zwei Fragen: Kann die UBS das US-Bankgeschäft weiterhin uneingeschränkt betreiben? Beeinträchtigt das Schuldeingeständnis des UBS-Konzerns die Rechtsposition der Bank bei den potenziell kostspieligen Zivilklagen?

Aus dem Umfeld der Bank wird signalisiert, dass die UBS bereits über die notwendigen Bescheinigungen (Waiver) verfüge, um die Fortführung des Bankgeschäfts auch nach einem Schuldeingeständnis zu gewährleisten.

Bereits zurückgestellt

Eigentlich ist etwas eingetreten, wovor sich die UBS-Führung immer gefürchtet hat. Weil die UBS mit ihrer Beteiligung an Devisenmanipulationen als Wiederholungstäterin gilt, wird das Libor-Dossier wieder geöffnet. Doch sowohl finanziell wie sachlich scheinen die Folgen unmittelbar weniger einschneidend als angenommen, zumal UBS die Summe bereits zurückgestellt hat, sodass die laufende Rechnung nicht beeinträchtigt wird.

Bussendeflation?

Gemessen an den Milliardenbussen im Libor-Verfahren, als die UBS an verschiedene nationale Behörden in den USA, Grossbritannien und der Schweiz rund 1,6 Mrd. $ zahlen musste, wirken die nun verhängten Beträge der UBS durchaus verkraftbar. Dass sich bei den Bussen nun eine Trendwende abzeichnet, ist denkbar. Allerdings harren grosse Rechtsfälle im Bereich von hypothekarisch gesicherten Schuldpapieren auf Wohnliegenschaften (RMBS) sowie Zivilklagen, vorab wegen Libor, einer Lösung.

Vergangenen November hatte die Bank den Devisen-Fall bereits mit der Finma, der britischen Finanzmarktaufsicht sowie der US Commodity Futures Trading Commission abgeschlossen. Eine Einigung mit der Europäischen Kommission steht noch aus.

Vertrauen erschüttert

Der Forex-Skandal hat das Vertrauen in die Banken und ihre Händler gründlich diskreditiert. Dies, obwohl es nur noch wenige Devisenhändler gibt und die meisten der unzähligen Transaktionen in Ordnung waren. UBS-Verwaltungsratspräsident Axel Weber und Group Chief Executive Officer Sergio Ermotti sagten in der Medienmitteilung: «Das Verhalten einer kleinen Anzahl von Mitarbeitenden war inakzeptabel und wir haben entsprechende Disziplinarmassnahmen ergriffen.» Ausserdem sei viel in die Stärkung der Kontrollprozesse und Complianceprogramme investiert worden. Im Zusammenhang mit dem Devisenskandal wies die Schweizer Aufsichtsbehörde Finma die UBS bereits November an, den Anteil der elektronisch abgewickelten Forex-Transaktionen auf 95% zu erhöhen, womit der Trend zur Industrialisierung des Geschäfts weiter akzentuiert wurde.

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