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12:18 Uhr - 25.01.2016

Patentbox hilft dem Standort Schweiz

Es resultieren kaum hohe Einnahmenausfälle für den Bund als Folge der Unternehmenssteuerreform.

Die Schweiz ist keine Steueroase, aber sie ist im internationalen Steuerwettbewerb gut positioniert. Zu diesem Schluss kommt das Forschungsinstitut Bak Basel in seinem Taxation Index 2015. Er erfasst die steuerliche Standortattraktivität von zwanzig Kantonen im Vergleich zu wichtigen internationalen Konkurrenzstandorten.

Die Schweiz steht sowohl bezüglich der Unternehmenssteuern wie auch der natürlichen Personen gut da. Sie gehört in beiden Bereichen international zur Spitzengruppe. Die Unternehmen tragen eine effektive Steuerlast von durchschnittlich unter 18%. Für natürliche Personen (alleinstehend, Nachsteuereinkommen von 100 000 €) liegt sie unter 33%.

Fundamentale Neuordnung

Diese Zahlen beziehen sich auf die 2015 geltende Steuerordnung. Im Unternehmensbereich kündigt sich mit der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III, die vom Ständerat schon behandelt worden ist, eine fundamentale Änderung an. Die Abschaffung der Sonderstatus für ausländische Holding- und ähnliche Gesellschaften zwingt zu einer Neuordnung der Unternehmensbesteuerung.

Die Aufhebung dieser privilegierten Besteuerung soll für die betroffenen Unternehmen in erster Linie über die Einführung einer sogenannten Patentbox kompensiert werden – sie ist das Kernstück der Vorlage. Patentboxen erlauben die reduzierte Besteuerung von Erträgen aus Patenten und ähnlichen Immaterialgüterrechten. Bak Basel hat im Rahmen des Taxation Index die Patentboxen einem internationalen Vergleich unterzogen. Das Instrument ist international anerkannt, etliche Länder haben schon Patentboxen eingeführt.

Dabei genügen nicht alle Länder dem von der OECD vorgesehenen Nexus-Ansatz. Demnach ist nur abzugsfähig, was ein Unternehmen im Inland effektiv in Forschung und Entwicklung investiert hat. Die in der Schweizer Vorlage vorgesehene Box entspricht diesem Ansatz.

Gemäss Bak Basel entfalten die Patentboxen unterschiedliche Wirkungen. Während die absolute Verringerung des Gewinnsteuersatzes in der Patentbox in der Schweiz je nach Ausgestaltung (sie ist noch nicht fix) zwischen knapp 5 und gut 12% beträgt, erreichen andere Länder eine Reduktion von bis 27% (Belgien) oder gut 23% (Luxemburg). Die geringere Reduktion in der Schweiz hat mit der niedrigeren Ausgangsbasis sowie mit dem Umstand zu tun, dass Patentboxen hierzulande nur die kantonale Ebene betreffen.

Trotz dieser relativ moderaten Reduktion kommen die Basler Forscher zum Schluss, dass die Schweiz international konkurrenzfähig bleibt. Das gilt verstärkt, wenn auch die übrigen Massnahmen der Unternehmenssteuerreform in Betracht gezogen werden. Das sind in erster Linie Reduktionen der kantonalen Gewinnsteuersätze sowie Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen.

Kaum Gegenfinanzierung

Der positive Effekt würde zusätzlich verstärkt, wenn der Nationalrat nachträglich die zinsbereinigte Gewinnbesteuerung wieder ins Paket aufnehmen würde. Sie würde für die Unternehmen die steuerliche Benachteiligung des Eigenkapitals gegenüber dem Fremdkapital reduzieren. Davon würden auch nicht forschende Unternehmen profitieren.

Die zu erwartende Verbesserung des Steuerstandorts Schweiz dürfte kaum zu hohen Mindereinnahmen führen. Simulationsrechnungen von Bak Basel zeigen, dass sich die Minder- und die Mehreinnahmen (Zuzüge von Unternehmen) etwa die Waage halten sollten. Darin eingerechnet ist die Milliarde Franken, die der Bund zur Kompensation den Kantonen zukommen lassen will. Dieser Betrag ist in der Finanzplanung des Bundes eingestellt. Mit einem nennenswerten, darüber hinausgehenden Bedarf zur Gegenfinanzierung ist kaum zu rechnen.

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