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16:28 Uhr - 04.11.2019

UBS: Frankreich-Prozess geht im Juni weiter

Der Berufungsprozess der UBS in Frankreich wegen Geldwäscherei und Beihilfe zur Steuerhinterziehung findet im Juni 2020 statt.

Der Berufungsprozess der UBS (UBSG 12.09 2.81%) in Frankreich geht im Juni 2020 über die Bühne. Konkret sollen die Verhandlungen vor dem Appelationsgericht in Paris zwischen dem 2. und 29. Juni stattfinden, wie die Nachrichtenagentur AFP am Montag an einer gerichtlichen Anhörung erfahren hat.

Im vergangenen Februar war die UBS erstinstanzlich im Prozess am Pariser Strafgerichtshof, in dem es im Kern um den Vorwurf von Geldwäscherei und Beihilfe zur Steuerhinterziehung ging, zu einer Rekordbusse von 3,7 Mrd. € verurteilt worden. Die Grossbank hatte dagegen sofort Berufung eingelegt.

Am Wochenende hat es für die UBS in dem Fall Hoffnung gegeben, wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet hatte: Der Kassationshof in Paris hat demnach am 11. September ein Leiturteil gefällt, wonach französische Gerichte Bussen wegen Steuerbetrug auf Basis der tatsächlich hinterzogenen Steuern berechnen sollen und nicht auf Basis der hinterzogenen Vermögen.

Dieses Urteil des höchsten französischen Gerichts ist für die UBS von grosser Bedeutung, wie die NZZ (NZZ 4900 -1.01%) schrieb. Es könnte gemäss einem Anwalt den Ausgang des Berufungsprozesses beeinflussen. Die Strafsumme für die UBS beruhte demnach nicht auf der Höhe der hinterzogenen Steuern, sondern darauf, dass 3’900 französische Kunden zwischen 2013 und 2015 Vermögen von 3,7 Mrd. € legalisiert hatten.

Die komplette Historie zu UBS finden Sie hier. »

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