Zurück zur Übersicht
13:45 Uhr - 28.08.2014

Seco nimmt fünf russische Banken ins Visier

Platzierungen von Sberbank, Gazprombank, Vnesheconombank, VTB Bank und Rosselkholzbank unterliegen neuerdings der Bewilligungspflicht.

Um zu verhindern, dass die jüngsten Sanktionen der EU gegen Russland über schweizerisches Staatsgebiet umgangen werden, hat der Bundesrat am Mittwoch weitere Massnahmen in Kraft gesetzt. Von der entsprechenden «Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» sind unter anderem im Finanzbereich fünf russische Banken betroffen: Sberbank, Gazprombank, Vnesheconombank, VTB Bank und Rosselkholzbank.

Ihre Emissionen von langfristigen Finanzinstrumenten (ab neunzig Tagen Laufzeit) in der Schweiz unterliegen künftig einer Bewilligungspflicht. Neue Begebungen werden nur noch erlaubt, sofern sie sich im durchschnittlichen Finanzierungsrahmen der letzten drei Jahre bewegen, heisst es in der Verordnung. Die Bewilligungen erteilt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), nach Rücksprache mit den Eidgenössischen Departementen für Äusseres und für Finanzen.

Die Tochtergesellschaften dieser russischen Institute in der Schweiz sind von der Bewilligungspflicht nur ausgenommen, solange sie nicht im Namen oder auf Anweisung ihrer Muttergesellschaft handeln, heisst es weiter. Drei der genannten Institute sind Frankenschuldner. Sie haben an der SIX Swiss Exchange Anleihen über 1,06 Mrd. Fr. (Sberbank), 1,06 Mrd. (Gazprombank) und 500 Mio. Fr. (Vnesheconombank) ausstehen.

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Lösen Sie für 4 Wochen ein FuW-Testabo und lesen Sie auf www.fuw.ch Artikel, die nur unseren Abonnenten zugänglich sind.

Seite empfehlen



Kopieren Sie den Link [ctrl + c] und fügen Sie ihn in ein E-Mail ein [ctrl + v]. Aus Sicherheitsgründen ist kein Versand von E-Mails direkt vom VZ Finanzportal möglich.