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16:11 Uhr - 20.04.2016

Berater rufen CS-Aktionäre zum Widerstand auf

zRating und Ethos opponieren im Hinblick auf die Generalversammlung der Credit Suisse gegen Boni – und bemerkenswerterweise gegen die Dividende.

Aktionäre wollen in der Regel mehr Dividende, nicht weniger. Umso überraschender sind die Empfehlungen des Genfer Stimmrechtsberaters Ethos für die Generalversammlung der Credit Suisse (CSGN 15.09 2.31%), die am 29. April in Zürich stattfindet. Er sagt Nein zur Dividende.

Der Verwaltungsrat der Credit Suisse beantragt die Auszahlung einer gegenüber dem Vorjahr unveränderten Dividende von 70 Rappen je Aktie, wahlweise in Bar oder in Aktien. Das entspricht einem Gesamtbetrag von 1,3 Mrd. Fr. Dies, obwohl die Grossbank 2015 einen Konzernverlust von 3 Mrd. Fr. ausgewiesen hat. Ethos ist der Meinung, Credit Suisse würde besser die 1,3 Mrd. Fr. zurückhalten und das Kapital stärken.

Nicht ganz so weit geht zRating. Unter dem Traktandum zur Verwendung des Bilanzgewinns unterstützt der Aktionärsberater die Ausschüttung aus Reserven aus Kapitalanlagen. Die Erhöhung des genehmigten Kapitals, das zur Ausschüttung der Aktiendividende benötigt wird, empfehlt er hingegen ebenfalls zu Ablehnung. Die Annahme dieses Traktandums ist allerdings eine Vorbedingung für die Ausschüttung der vom CS-Verwaltungsrat vorgeschlagenen Wahldividende.

Vorbehalte gegenüber Vergütung und Entlastung

Den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Credit Suisse solle zudem die Entlastung (Decharge) verweigert werden, findet Ethos. Mit Hinweis auf neue Rückstellungen für hängige Streitfälle in Höhe von 1,2 Mrd. Fr. und dem Abschreiber von 3,8 Mrd. Fr. auf Goodwill in der Investmentbank will Ethos das OK nicht geben.

Die Bussen und Abschreibungen veranlassen auch zRating, die Decharge abzulehnen. zRating moniert «Mängel in der Geschäftsführung und eine ungenügende Aufsicht, die die Reputation des Unternehmens nachhaltig schädigen könnte.»

Während Ethos aufgrund von Transparenzbedenken sämtliche Anträge zur Vergütung von Verwaltungsrat und Management zur Ablehnung empfiehlt, opponiert zRating lediglich gegen die kurzfristige variable leistungsbezogene Vergütung der Geschäftsleitung. Die Vergütungskomponente in Höhe von 35 Mio. Fr. für die 17 bonusberechtigten Mitglieder der Gruppenleitung sei im Vergleich zur Unternehmens-, bzw. Aktienperformance unangemessen, lautet die Begründung.

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