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13:44 Uhr - 03.10.2014

«Wir fallen den Banken nicht in den Rücken»

Die Banken beurteilen die Finanzvorlagen Fidleg und Finig kritisch. Der einflussreiche Fondsverband sieht das anders. «Wir unterstützen das Finanzdienstleistungsgesetz», sagt Markus Fuchs, Geschäftsführer des Fondsverbands SFAMA, der FuW.

Herr Fuchs, in der Branche heisst es, die Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA beurteile die jüngsten Finanzmarktgesetzesvorlagen Fidleg und Finig positiver als die Banken. Fallen Sie den Banken in den Rücken?
Nein, wir fallen den Banken nicht in den Rücken, aber unser Fokus ist spezifischer und liegt primär auf dem Fonds- und dem Asset Management. Inhaltlich sind wir weitgehend gleicher Meinung wie der Bankensektor und teilen viele der von den Banken häufig geäusserten Bedenken zu den neuen Gesetzesvorlagen. Wir heben jedoch aus Fonds- und Asset-Management-Sicht die Chancen und die Wichtigkeit der neuen Gesetze für das institutionelle Vermögensverwaltungsgeschäft speziell hervor. Denn die Basis für das hiesige Asset Management und den ganzen Finanzplatz Schweiz hat sich seit 2008 verändert – und zwar grundlegend: Früher hat der Finanzplatz Schweiz primär Gelder aus der ganzen Welt importiert, in Zukunft muss er Dienstleistungen und Produkte exportieren.

Trotzdem könnte der Asset-Management-Verband in der Vernehmlassung kritische Töne anschlagen – in der Hoffnung, dass damit mehr erreicht wird als mit einer konzilianten Haltung.
Wenn man will, findet man als Vernehmlassungsteilnehmer immer etwas, was einem absolut nicht in den Kram passt. Ob solcher Stolpersteine dürfen die grossen Linien jedoch nicht übersehen werden. Wir sind überzeugt, dass in der heutigen Welt Transparenz und Konsumentenschutz eigentliche Metatrends sind, die sich nicht leugnen lassen. Somit verdienen eine massvolle Überarbeitung des Finanzdienstleistungsrechts am Point of Sale im Sinne eines modernen Anlegerschutzes und – ganz generell – das Vorhaben eines Finanzdienstleistungsgesetzes unsere Unterstützung. Das bedeutet konkret, dass die Vorgaben der Mifid für die Schweiz so umzusetzen sind, dass die Chancen auf Marktzutritt in die EU-Länder und damit die Exportfähigkeit intakt bleiben, aber gleichzeitig Übertreibungen im Sinn eines Swiss Finish vermieden werden.

Kann der Finanzplatz Schweiz wirklich in kurzer Zeit von einem Importeur von Geldern zu einem Exporteur von Dienstleistungen werden? Ist das nicht etwas blauäugig?
Wir  sind überzeugt, dass diese Wende mittelfristig gelingen kann und gelingen wird. Deshalb ist es ja auch so wichtig, dass unsere Gesetzgebung mit dem Ausland – möglichst mit einem funktionalen Ansatz – kompatibel ist. Wenn beispielsweise eine ausländische Pensionskasse einem Schweizer Finanzinstitut ein Mandat geben will, soll sie sich nicht zuerst mit den Schweizer Banken-, Versicherungs- oder Fondsleitungsgesetzen beschäftigen müssen, sondern sich auf allgemein gültige Vermögensverwaltungsstandards, wie ein Finig sie setzen kann, verlassen dürfen.

Ist es nicht illusorisch zu glauben, die Schweiz werde gerade im Asset Management dereinst eine entscheidende Rolle spielen? Ist dieser Zug nicht schon längst zu den Angelsachsen abgefahren?
Das sehe ich nicht so, auch wenn festzustellen ist, dass die grössten Asset-Manager dieser Welt alle angelsächsische Wurzeln haben. Die Wachstumsprognosen für das globale Asset-Management-Geschäft, primär im Bereich der Vorsorgewerke – Pensionskassen, Versicherungen, Staatsfonds –, sind enorm. Es ist ganz offensichtlich so, dass die Musik im Ausland spielt und sich auch die grossen inländischen institutionellen Anbieter am ausländischen Regelwerk orientieren müssen, wenn sie an diesem Wachstumsmarkt teilhaben wollen.

Solche Töne hören die Banken, die aus Konkurrenzgründen gegen den Swiss Finish in all seinen Formen kämpfen, nicht gerne.
Wir sind auch vehement gegen einen Swiss Finish, vor allem im Bereich der Rechtsdurchsetzung, die national bestimmt werden kann und nicht Bestandteil der Äquivalenzprüfung ist. Finig und Fidleg regeln vor allem das Vermögensverwaltungsgeschäft und nicht das klassische, von den Banken betriebene Bilanzgeschäft. Für Banken sind die bilanzrelevanten Themen wie die Regelungen für systemrelevante Institute – Stichwort Too big to fail –, Eigenkapital und Liquidität, Sanierung und Insolvenz zentral. Diese Bestimmungen können durchaus in einem Bankengesetz verbleiben. Was das Nichtbilanzgeschäft betrifft, teilen viele Institute nach meinem Kenntnisstand die Meinung unseres Verbands. Die Banken gehören ja auch zu den grössten Asset-Managern und Fondsverwaltern der Schweiz.

Sie sprechen die grössten Vermögensverwalter an. Doch wie sieht es am anderen Ende der Skala, bei den kleinen Vermögensverwaltern, aus? Ist ihre Frontalopposition gegen die Gesetzesvorlagen gerechtfertigt?
Ich glaube, hier muss man realistisch sein und akzeptieren, dass das Geschäftsmodell vieler Ein- oder Zweimannbetriebe überarbeitet werden muss. Es ist denkbar, dass wir eine Entwicklung wie in Deutschland sehen werden. Dort ist die Anzahl der sogenannten unabhängigen Finanzportfolioverwalter von über 1400 im Jahr 1998 auf heute rund 500 gefallen. Das Anlagevolumen hat sich dabei nicht vermindert, was für die gute Arbeit der Institute spricht, jedoch wurde die Anzahl Institute primär durch Zusammenschlüsse reduziert. Wir dürfen uns keinen Illusionen hingeben. An der europäischen Richtlinie Mifid als Standard führt kein Weg vorbei. Es geht allenfalls um ein «Ja, aber» – und es ist noch zu diskutieren, wie stark das Ja und wie stark das Aber gewichtet wird. Wenn wir exportfähig sein und Zugang zu ausländischen Märkten haben wollen, ist der Weg vorgezeichnet.

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