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11:54 Uhr - 20.11.2019

Noch eine Kennzahl gegen die Bankenkrise

Letzter Baustein von Basel III soll in Kraft treten.

Die Finanzkrise ist über zehn Jahre her, doch die internationale Regulierung, die als Konsequenz daraus entstanden ist, beschäftigt die Banken bis heute. So soll in zwei Jahren in der Schweiz eine weitere zusätzliche Finanzierungsquote eingeführt werden, die die Finanzhäuser krisenfester machen könnte.

Ursprünglich war die Einführung dieser sogenannten Net Stable Funding Ratio (NSFR) – zu Deutsch: strukturelle Liquiditätsquote – schon für 2018 vorgesehen. Doch da sich ihr Start in den USA und Europa verzögert hatte, beschloss damals der Bundesrat, ebenfalls zuzuwarten. Jetzt sind die anderen Länder offenbar auf Kurs, und so entschied die Landesregierung am Mittwoch, die NSFR solle Mitte 2021 in Kraft treten. Eine entsprechende Verordnung will der Bundesrat im Frühsommer 2020 verabschieden.

Fokus auf langfristige Mittel

Die NSFR ergänzt die bereits in Kraft befindliche Liquidity Coverage Ratio (LCR) – zu Deutsch: Mindestliquiditätsquote. Die LCR soll sicherstellen, dass Banken in einem kurzfristigen Krisenszenario ausreichend mit flüssigen Mitteln versorgt sind. Die NSFR fokussiert darüber hinaus auf die langfristige stabile Finanzierung in anhaltenden Stresssituationen wie Gewinneinbrüchen oder Bonitätsverschlechterungen.

Die Kennzahl setzt die verfügbaren stabilen Refinanzierungsmittel einer Bank auf deren Passivseite ins Verhältnis zu den weniger liquiden Aktiven innerhalb und ausserhalb ihrer Bilanz. Der resultierende Prozentsatz soll 100% übersteigen. Das heisst, tritt eine Stresssituation auf, die über ein Jahr andauert, dürfen die Refinanzierungsquellen einer Bank aus Eigen- und Fremdmitteln währenddessen nicht kleiner werden als die weniger flüssigen Forderungen, die die Bank gegenüber anderen Akteuren hält.

Frage der Effektivität bleibt

Wenn eine Bank beispielsweise langfristige Forderungen von 100 Mio. Fr. auf der Aktivseite hat, etwa in Form langlaufender Hypotheken, die sie vergibt, und auf der Passivseite Refinanzierungsmittel in Form von Eigenkapital, Langfristanleihen oder Kundeneinlagen von 110 Mio. Fr. stehen, dann beträgt die NSFR vereinfacht ausgedrückt 110%. Sie ist damit im zulässigen Bereich.

Die NSFR ist der letzte Baustein des internationalen Bankenregulierungspakets Basel III. Es machte den Banken mehrere neue Vorgaben. Diese zielen im Kern auf die Erhöhung und Verbesserung des Eigenkapitals, um mit einer Krisensituation wie vor zehn Jahren besser fertig werden zu können. In der Schweiz erfüllen die Banken mehrheitlich die Vorgaben von Basel III, auch die im Inlandvergleich eher eigenmittelschwachen Grossbanken liegen über den Mindestvorgaben. Was die Neuerungen aber tatsächlich taugen, wird sich wohl erst in der nächsten Krise zeigen.

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