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12:15 Uhr - 28.04.2016

Was an der Credit-Suisse-GV zu reden gibt

Morgen Freitag werden die hohen Vergütungen, die Verluste der Bank sowie die schwache Aktienkursentwicklung bei den Aktionären für Gesprächsstoff sorgen.

Am Freitag stellt sich der Verwaltungsrat ab 10.30 Uhr an der Generalversammlung der Credit Suisse (CSGN 14.95 0%) seinen Aktionären. 2015 war mit einem Verlust von 3 Mrd. Fr. ein enttäuschendes Jahr. Der Start in die laufende Periode war turbulent, die Aktie notiert 30% tiefer als zu Beginn des Jahres. Es ist absehbar, dass die Aktionäre ihren Unmut kundtun werden. Im Zentrum stehen die Vergütung, die Geschäftsführung und die Erhöhung des genehmigten Kapitals.

Bei der Vergütung geht es um die Höhe und die mangelnde Transparenz. Der Stimmrechtsberater zRating und die Anlagestiftung Ethos empfehlen die Ablehnung des Vergütungsberichts. Verglichen mit der Unternehmens- und der Aktienperformance sei die Höhe der Entschädigung unangemessen. Die Aktionärsvertreter befürchten gar, die Reputation des Unternehmens könnte dadurch nachhaltig geschädigt werden.

Investoren haben nichts zu lachen

Die Aktionärsrendite der Credit Suisse gehörte in den vergangenen drei Jahren zu den tiefsten der Finanzindustrie. Zudem könnten die hohen Vergütungen nicht mit dem erzielten Ergebnis und dem angekündigten Stellenabbau vereinbart werden, der mit der strategischen Neuausrichtung nötig werde, schreibt Ethos.

Die Abstimmung über den Vergütungsbericht ist nicht bindend, was das Ergebnis relativiert. Dennoch haben die Aktionäre so die Möglichkeit, der Unternehmensführung eine Botschaft der Unzufriedenheit zu senden. Bereits eine Zustimmungsquote unter 80% gilt als kritisch und sollte genau erörtert werden.

Ethos geht auch mit dem Verwaltungsrat hart ins Gericht. Sie empfiehlt, die Vergütung des Verwaltungsrats abzulehnen. Sie anerkennt zwar seine anspruchsvolle Aufgabe, erachtet allerdings die absolute Höhe der Entschädigungen als nicht akzeptabel, vor allem im Vergleich mit anderen SMI-Unternehmen. Sie bemängelt gar, dass dadurch die Unabhängigkeit der Mitglieder tangiert sei, da man sich in eine finanzielle Abhängigkeit begeben könnte.

Unzufrieden mit der Leistung

Entschädigung und Leistung müssten in einem direkten Zusammenhang stehen. So verwundert es nicht, dass die Stimmrechtsberater nicht zufrieden sind. zRating spricht von Mängeln in der Geschäftsführung und ungenügender Aufsicht. Das sind harte Voten. Sie begründet ihre Aussage mit wiederkehrenden Bussen, Rückstellungen und Abschreibungen – die Reputation der Bank habe stark gelitten. Auch Ethos verweist auf neue Rückstellungen für hängige Streitfälle in Höhe von 1,2 Mrd. Fr. und den Abschreiber von 3,8 Mrd. Fr. 2015. Beide lehnen die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ab.

Zuletzt dürfte über die Dividende diskutiert werden. Obwohl die Grossbank 2015 einen Konzernverlust von 3 Mrd. Fr. ausgewiesen hat, plant sie eine Ausschüttung von bis zu 1,3 Mrd. Fr.

Lieber eine starke Bilanz als eine Dividende

Ethos ist der Meinung, Credit Suisse sollte von der Ausschüttung absehen und stattdessen ihr Kapital stärken. Mit diesem Aufruf steht der Stimmrechtsberater allein da.

Weiter gibt die Erhöhung des genehmigten Kapitals für Aktien- oder Bardividende bzw. für künftige Akquisitionen zu reden. Die Erhöhung des genehmigten Kapitals, das zur Ausschüttung der Aktiendividende benötigt wird, empfiehlt zRating zur Ablehnung. Die Annahme dieses Traktandums ist allerdings eine Vorbedingung für die Ausschüttung der vom CS-Verwaltungsrat vorgeschlagenen Wahldividende.

Auch für künftige Akquisitionen soll Credit Suisse nach Vorstellung von zRating kein zusätzliches Kapital schaffen. Grund sei, dass die Bank über ausreichend bedingtes Kapital verfüge. Dazu gehören Aktien, deren Ausgabe bereits genehmigt, aber noch nicht durchgeführt wurde. Werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, beträgt die maximale potenzielle Kapitalverwässerung 43%. Zu hoch, meint der Stimmrechtsberater.

Weniger kritisch äussert sich Institutional Shareholder Services (ISS). Der einflussreiche Stimmrechtsberater aus den USA empfiehlt alle Traktanden zur Annahme. Es ist zu erwarten, dass die Kleinaktionäre an der GV ihren Unmut äussern, der Verwaltungsrat zuhört, sich aber nichts ändern wird.

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