Kotierte Unternehmen müssen in Zukunft nicht angeben, wenn Stimmrechtsberater zugleich für sie und ihre Aktionäre tätig sind.
Die Schweizer Börse macht einen Rückzieher punkto Transparenz. Im Juli hatte sie eine geplante Regulierung in die Vernehmlassung geschickt, wonach kotierte Unternehmen künftig offenlegen sollen, wenn ein Stimmrechtsberater gegen Gebühr gleichzeitig die Gesellschaft und ihre Aktionäre berät.
Die zuständige Kommission der Schweizer Börse ist nun «nach eingehender Prüfung der Vernehmlassungsergebnisse zum Schluss gekommen, zum heutigen Zeitpunkt auf den Erlass (…) zu verzichten und das Projekt zu sistieren», wie es in einer Mitteilung der Börsenbetreiberin SIX vom Montag heisst.
Die Kommission sei jedoch nach wie vor der Auffassung, dass ein Regelungsbedarf im Hinblick auf allfällige Interessenkonflikte von Stimmrechtsberatern bestehe. Die SIX spielt den Ball allerdings an den Gesetzgeber weiter: Diese Thematik soll «im Einklang mit der entsprechenden Rechtsentwicklung in der Europäischen Union auf Gesetzesstufe geregelt werden».
Vor allem die kotierten Unternehmen haben sich laut SIX kritisch über die geplante Regulierung geäussert. Nicht sie, sondern die Stimmrechtsberater selbst sollten direktes Ziel entsprechender neuer Vorschriften sein.
Die SIX allerdings «verfügt über keine entsprechende Rechtsetzungskompetenz gegenüber den Stimmrechtsberatern».
Die Börsenbetreiberin behalte sich jedoch vor, «die Frage (…) neu zu beurteilen und gegebenenfalls regulatorisch tätig zu werden», sollte der Gesetzgeber in Zukunft nicht aktiv werden.
Die kritische Doppelrolle der Stimmrechtsberater fiel in der Vergangenheit vor allem im Zusammenhang mit der international tätigen Gesellschaft ISS auf, weshalb die geplante Regulierung auch den Charakter einer Lex ISS trug.
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