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18:37 Uhr - 21.10.2015

Bundesrat verschärft Eigenmittelanforderungen

Der Bundesrat stützte sich bei der Ausarbeitung der neuen Vorschriften auf die Empfehlungen der Expertengruppe unter Leitung von Professor Aymo Brunetti.

Aufgrund des im Frühjahr veröffentlichten Evaluationsberichtes zu den «Too-big-to-fail» Bestimmungen schlägt der Bundesrat Anpassungen insbesondere im Bereich der Eigenkapitaldecke der systemrelevanten Banken vor. Die Eckwerte sind zusammen mit der Nationalbank und der Finma wie auch den Grossbanken erarbeitet worden. Die so genannte Leverage Ratio, also der Eigenkapitalanteil gemessen an den ungewichteten Aktiven, soll für die zwei Grossbanken auf 5% erhöht werden. Gemessen an den risikogewichteten Aktiven beträgt das Erfordernis neu 14,3%. Heute gelten Werte von 3,1 bzw. 13%.

Bail-in Instrumente

Zudem müssen die international tätigen  systemrelevanten Banken sicherstellen, dass ihre entsprechenden Funktionen im Krisenfall weitergeführt werden können. Dazu werden noch einmal dieselben Quoten verlangt. Diese sind allerdings grundsätzlich in so genannten Bail-in-Instrumenten zu halten. Das sind Anleihen, deren Wandlung durch die Aufsichtsbehörden ausgelöst wird. Das verlusttragende Kapital beträgt für die global aktiven systemrelevanten Banken neu nun 10%. Umgerechnet auf die risikogewichteten Aktiven ergibt sich in Total (FP 44.91 0.81%) von 28,6%.

Für die drei nur national tätigen systemrelevanten Banken, die Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen sowie Postfinance, sind die Werte zur Sicherstellung der systemrelevanten Funktionen noch nicht definiert worden.

Widerstandskraft gestärkt

Wie Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf an einer Medienorientierung betonte, steht die Schweiz damit im internationalen Vergleich gut da. Die Regelung entspricht etwa jenen in den USA und in Grossbritannien. Die Anforderungen von Basel III sind so erfüllt. Auch Mark Branson, Direktor der Finma, sowie Thomas Jordan, Präsident des Direktoriums der Nationalbank, betonten, dass die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems durch diese Massnahmen wesentlich gestärkt würde.

Die Anforderungen müssen durch die Grossbanken bis Ende Dezember 2019 erfüllt sein. Der Bundesrat hat das Finanzdepartement beauftragt, die entsprechenden Verordnungstexte im ersten Quartal 2016 vorzulegen. Im Idealfall sollten sie Mitte 2016 in Kraft gesetzt werden können.

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