Eine ganze Reihe von Schweizer Unternehmen hat ihre Dividenden gekappt. Parlamentarier wollen nun jene Firmen, die Kurzarbeit beanspruchen, dazu verpflichten.
Seit das Geld auf dem Konto keinen Zins mehr abwirft, sind Dividenden als stetige Ertragsquelle beliebt. Über die vergangenen fünf Jahre warfen SPI-Titel eine durchschnittliche Dividendenrendite von immerhin 3% ab. Was in guten Zeiten manchmal in Vergessenheit gerät, drängt sich nun aber wieder ins Bewusstsein: Dividenden sind nie sicher.
Weltweit werden in diesen Wochen Milliarden an Dividenden zurückbehalten. In zahlreichen Ländern geschieht dies auf Wunsch von oben: So hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Banken im Euroraum gebeten, während der Coronapandemie keine Dividenden auszuschütten. Und in der Schweiz hat die Finma Banken und Versicherungen zu einer «umsichtigen Ausschüttungspolitik» aufgerufen.
Einige Schweizer Banken sind dieser Aufforderung nachgekommen, indem sie die Dividende splitten. Credit Suisse (Credit Suisse 7.912 3.7%), UBS (UBSG 9.262 4.49%), EFG (EFGN 5.88 2.44%) und Julius Bär (BAER 35.14 6.68%) haben den Dividendenantrag halbiert. Über die Ausschüttung der anderen Hälfte sollen die Aktionäre an einer ausserordentlichen Generalversammlung im vierten Quartal entscheiden. Der Aufruf der Finma gilt ebenso für die Versicherer, die wichtige Dividendenzahler sind. Von ihnen hat bislang aber keiner den Antrag gekürzt.
15 Dividenden betroffen
Abgesehen vom Schritt der Banken haben 15 Unternehmen aus anderen Sektoren Dividendenanträge gekappt oder gestrichen, wie eine Aufstellung von «Finanz und Wirtschaft» zeigt. Wegen Covid-19 ganz gestrichen wurde die Dividende für das vergangene Geschäftsjahr bei Aevis (AEVS 12 3%), Alcon (ALC 50.2 1.7%), APG, Calida (CALN 29.8 -0.33%), Feintool (FTON 41.75 4.51%), dem Flughafen, Komax (KOMN 145.3 4.46%), Pierer Mobility (KTMI 28.85 -3.03%), Mikron (MIKN 4.5 -1.32%), Starrag (STGN 37.4 -4.1%) und Valora (VALN 159.8 0.76%).
[inf0 1W]Bossard (BOSN 116.8 4.1%) und Coltene (CLTN 65 0%) haben die Ausschüttung halbiert. Swatch Group (UHR 198.65 3.03%) und Zehnder (ZEHN 37.85 2.3%) haben sie um jeweils 30% gesenkt, SFS (SFSN 78 4.21%) um 14%. Kühne und Nagel verzichtet vorerst auf einen Dividendenantrag, behält sich aber vor, nach der Krise darauf zurückzukommen.
Die Mehrheit der Schweizer Unternehmen hält indes an der vorgeschlagenen Dividende für 2019 fest, was Pensionskassen oder Dividendenfonds freut. Dividendenfonds-Manager Nils Wimmersberger von Vontobel (VONN 47.64 4.84%) Asset Management sagt, dass sich die Rendite seines Fonds aufgrund der Dividendensenkungen kaum verringert habe. Die meisten Unternehmen, welche die Ausschüttungen gekürzt hätten, wiesen ohnehin eine geringe Dividendenrendite auf und seien daher nicht Teil seines Fonds.
Andernorts sorgen die Dividenden für Unmut – insbesondere wenn gleichzeitig staatliche Gelder für Kurzarbeitsentschädigung bezogen werden. So hat ABB (ABBN 16.965 2.26%) wie geplant 0.80 Fr. pro Aktie ausgeschüttet, obwohl für einige Angestellte Kurzarbeit gilt. Adecco (Adecco 41.19 10.31%) und Georg Fischer (FI-N 682 2.02%) halten ebenfalls an ihren Anträgen fest und haben für Teile der Belegschaft Kurzarbeit eingeführt. LafargeHolcim (LHN 36.98 3.85%) will wie geplant 2 Fr. pro Aktie ausschütten und hat «punktuell» Kurzarbeit angemeldet. Auch die Titlisbahnen und Medienunternehmen wie die TX Group (TXGN 71.5 5.15%) wurden für dieses Vorgehen kritisiert.
Politisch umstritten
Auch wenn es sich um Dividenden für das vergangene, von Corona verschonte Jahr 2019 handelt, ist die Methode politisch umstritten. In der Schweiz will eine Gruppe von Parlamentariern, dass der Bundesrat eine Regelung prüft, «die Unternehmen mit Kurzarbeit die Ausschüttung von Dividenden verbietet». So steht es in einem Brief, den die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats letzte Woche an den Bundesrat geschickt hat. Der «Tages-Anzeiger» hat am Donnerstag darüber berichtet.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sieht indes kein Problem, wenn Unternehmen mit Kurzarbeit Dividenden ausschütten. Das entspreche dem Willen des Gesetzgebers, teilt eine Sprecherin mit. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz verpflichte Unternehmen mit Kurzarbeit nicht dazu, auf die Ausschüttung von Dividenden oder Boni zu verzichten.
Der einzige Zweck der Kurzarbeit bestehe darin, «die teilweise oder vollständige Arbeitslosigkeit der Mitarbeiter eines Unternehmens zu verhindern». «Somit ist diese Leistung für die Arbeitnehmer und nicht als finanzielle Unterstützung für Unternehmen gedacht.»
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