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14:36 Uhr - 27.01.2017

Ueli Maurer: «Der Kampf um Steuersubstrat ist hart»

Ueli Maurer, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements, im Interview mit « Finanz und Wirtschaft» zur Unternehmenssteuerreform III und zur Finanzmarktpolitik.

Der Wirtschaftsstandort Schweiz ist mehrfach unter Druck. Wird die Unternehmenssteuerreform III (USR III) abgelehnt, verzögert sich die Abschaffung der international geächteten steuerlichen Sonderstatus. Der Finanzplatz ist unter Druck vor allem betreffend den Marktzugang im Ausland. Im Gespräch mit «Finanz und Wirtschaft» hält Finanzminister Ueli Maurer klar fest, dass die Schweiz weder im einen noch im anderen Fall mit Geschenken rechnen darf.

Zur PersonNach der Grundschule an der Primar- und Sekundarschule in Hinwil absolvierte Ueli Maurer eine kaufmännische Lehre und erwarb anschliessend das Eidgenössische Buchhalterdiplom. Ab 1974 leitete er während zwanzig Jahren eine landwirtschaftliche Genossenschaft. Von 1994 bis 2008 amtierte er als Geschäftsführer des Zürcher Bauernverbands und war bis Ende 2008 zugleich Präsident des Verbands Schweizerischer Gemüseproduzenten.

Maurer stieg früh in die Politik ein: Von 1978 bis 1986 sass er im Gemeinderat von Hinwil und von 1983 bis 1991 im Zürcher Kantonsrat. Maurer schaffte 1991 für die SVP die Wahl in den Nationalrat, und von 1996 bis 2008 war er Präsident der SVP Schweiz. Am 10. Dezember 2008 wählte ihn die Vereinigte Bundesversammlung in den Bundesrat. Von 2009 bis 2015 führte er das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Anfang 2016 wechselte er ins Finanzdepartement. Der 66-jährige Maurer ist verheiratet und Vater von sechs Kindern.
Herr Bundesrat, wie weit hat die Intervention Ihrer Vorgängerin Eveline Widmer-Schlumpf die Chancen der, USR III, in der Volksabstimmung beeinträchtigt?
Das ist schwer zu sagen. Es kann positiv wie auch negativ wirken. Ich glaube aber nicht, dass ihre Wortmeldung in der Abstimmung ein entscheidender Faktor ist. Geholfen hat sie jedoch sicher nicht. Sie gibt eher den Gegnern Munition. Immerhin haben die kantonalen Finanzdirektoren prompt und klar darauf reagiert und Widmer-Schlumpfs Aussagen relativiert.

Was wären die unmittelbaren Folgen eines Nein zur USR III?
Viele Unternehmer kämen zum Schluss, dass die Schweiz kein guter Standort mehr ist. Ich habe in Gesprächen entsprechende Signale erhalten. Standortentscheide dürften gegen die Schweiz ausfallen, es würde eher im Ausland investiert, oder Unternehmen würden abwandern. Diese Entscheide sind endgültig, auch wenn wir in drei Jahren mit einer neuen Vorlage kommen. Wir würden mittel- und längerfristig mit hohen Steuerausfällen und Arbeitsplatzverlusten rechnen müssen. Es dürfte eine Negativspirale entstehen, vor der ich grossen Respekt habe.

Würden Sie rasch mit einer neuen Vorlage kommen?
Wir sind verpflichtet, diese geächteten Steuerregimes aufzuheben. Wir würden rasch versuchen, eine neue Vorlage zu bringen. Allerdings müssten wir von vorne beginnen und neu auch die Städte und Gemeinden mit einbeziehen. Auch wenn es schnell geht, brauchen wir zweieinhalb bis drei Jahre, bis wir eine neue Vorlage ins Parlament bringen können.

Könnten die Sonderstatus so lange aufrechterhalten werden?
Es besteht die Gefahr, dass andere Länder die Doppelbesteuerungsabkommen  kündigen, weil wir uns nicht an unsere Verpflichtung halten, die Steuerprivilegien abzuschaffen. Dann sind die Unternehmen an zwei Standorten steuerpflichtig, was den Abwanderungsdruck weiter erhöht. Es gibt Länder, die das in Betracht ziehen. Der internationale Kampf um Steuersubstrat ist hart. Die Schweiz kann da nicht mit Geschenken rechnen.

Es ist immer wieder die Rede von Sanktionen der EU oder der OECD, von schwarzen Listen. Wie real ist die Gefahr?
Sie ist real. Eine schwarze Liste hat unmittelbar allerdings keine Auswirkungen. Sie erhöht den Druck, rasch zu handeln. Das machen wir jedoch so oder so. Ich habe vor schwarzen Listen weniger Respekt als vor dem entstehenden Druck auf die Unternehmen. Eine zweite Vorlage muss zunächst die kritisierten Steuerregimes beseitigen. Da wir bis dann schon negative Wirkungen haben werden, dürfte eine neue Vorlage teurer werden als die aktuelle. Viele Entscheide von Unternehmen gegen die Schweiz werden schon gefällt sein, da braucht es mehr, um die noch verbleibenden Unternehmen zu halten.

Was wären die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Nein?
Es hätte grössere Auswirkungen, als allgemein angenommen wird. Die internationale Dynamik ist sehr hoch. Viele Unternehmen prüfen schon Alternativen zur Schweiz. Vieles davon ist kaum mehr zu bremsen. Ein Nein wäre ein starkes negatives Signal der Schweiz an die Unternehmen. Andere Länder wie Luxemburg, Irland, Grossbritannien oder auch die USA würden davon profitieren.

Was ist das konkrete Ziel des Bundesrats betreffend den Marktzutritt der Schweizer Anbieter im grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft?
Wir wollen bilateral den Marktzugang in einzelnen Ländern erhalten, auch im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch, dem AIA. Mit der EU kommen wir wegen des Brexit derzeit nicht richtig vorwärts, mit anderen Ländern laufen die Gespräche. Es ist aber nicht einfach, weil wir als wichtiger Konkurrent gelten.

Wie sieht der Zeithorizont aus?
Ich gehe davon aus, dass wir im laufenden Jahr mit einigen wichtigen Ländern zu einer Absichtserklärung kommen werden. Mit EU-Ländern ist wohl nichts zu machen, bis das Brexit-Problem gelöst ist.

Das grenzüberschreitende Geschäft beschäftigt in der Schweiz viele Mitarbeiter. Mit welchem Beschäftigungsrückgang und Einnahmenausfall rechnen Sie?
Wir haben keine Schätzungen oder Annahmen. Auch die Branche selbst hat dazu nichts. Mit Auswirkungen ist jedoch zu rechnen. Zudem dürfte es auch im Rahmen der Einführung des AIA zu Geldabflüssen kommen. Es steht Steuersubstrat und es stehen Arbeitsplätze zur Debatte. Der Finanzplatz wird auch in den kommenden Jahren unter Druck sein.

Was heisst das für die Bundeskasse? Der Finanzplatz ist ein wichtiger Steuerzahler.
Die Einnahmen werden gedämpft, zumal die Ertragslage der Banken volatil ist.

Inwiefern hat sich die Ausgangslage mit dem Brexit verändert?
Es hat sich in erster Linie eine Verzögerung ergeben. Mit zwei Nachbarländern standen wir im vergangenen Herbst vor der Unterzeichnung einer Absichtserklärung. Nach dem Brexit sind diese Verhandlungen zurückgestellt worden.

Die Matter-Initiative will das Bankkundengeheimnis im Inland in der Verfassung festschreiben. Wäre eine zeitlich begrenzte Steueramnestie eine taugliche Alternative, um Schwarzgelder zu legalisieren?
Steueramnestien sind in den letzten Jahren vom Parlament stets abgelehnt worden. Die einmalige steuerfreie Deklarierung von nicht versteuerten Vermögen muss genügen. Wir hatten entsprechende Offenlegungen, wenn auch wohl nicht so viel wie in einer echten Steueramnestie. Vielleicht wird auch weniger Geld versteckt, als angenommen wird. Die Steuerehrlichkeit ist in der Schweiz recht hoch.

Sehen Sie Möglichkeiten, gewisse Finanzmarktregulierungen aufzuheben?
Das ist ein schwieriger Prozess. Betreffend die Eigenmittelvorschriften im Bereich Too big to fail sicher nicht. Sie können zu einem Standortvorteil werden. Am ehesten sind gewisse Lockerungen in technischen Detailfragen möglich. Da ist man zum Teil sehr weit gegangen.

Die Schweiz ist in den vergangenen Jahren in Sachen Regulierung im internationalen Vergleich meist vorausgegangen und hat sehr rasch und genau umgesetzt. Wird das auch in Zukunft so sein?
Nein, wir werden nicht mehr so vorgehen. Wir wollen genau das tun, was international erforderlich ist, nicht mehr. Vorauszueilen bringt nichts.

Wie weit könnte die Politik von US-Präsident Donald Trump in der Schweiz zu Anpassungen führen?
Das ist heute sehr schwer zu beurteilen. In den USA dürfte die Regulierungsdichte eher etwas geringer werden. Aber mit grösseren Deregulierungen rechne ich nicht. Auch die USA haben Interesse an Regulierungen, ein stabiles System ist auch in Amerika wichtig.

Die Unternehmenssteuerreform IIIJahrelang profitierten gewisse Holding- und Domizilgesellschaften in der Schweiz von steuerlichen Sonderregimes. Sie erlaubten es den betroffenen Unternehmen, im Ausland erarbeitete Gewinne in der Schweiz günstig zu versteuern. Das trug wesentlich dazu bei, dass viele internationale Konzerne ihr Domizil in der Schweiz aufschlugen. Sie bezahlen hier Steuern und haben viele – meist gut bezahlte – Arbeitsplätze geschaffen.

Mittlerweile sind diese steuerlichen Sonderstatus international geächtet. Die Schweiz hat sich verpflichtet, sie abzuschaffen. Werden die bisher profitierenden Unternehmen ohne Kompensationsmassnahmen ordentlich besteuert, kann sich ihre Steuerbelastung verdoppeln. Dadurch entstünde ein enormer Anreiz, dass diese – meist mobilen – Gesellschaften die Schweiz verlassen.

Das soll mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) verhindert werden. Dazu wird die Möglichkeit geschaffen, Erträge aus Patenten oder ähnlichen Rechten reduziert zu besteuern (Patentbox). Zudem wird unter bestimmten Bedingungen erlaubt, einen Zinsabzug auf Eigenkapital geltend zu machen. Diese Instrumente sind international gängig. Weiter erhalten die Kantone die Möglichkeit, Ausgaben für Forschung und Entwicklung zum Abzug zuzulassen. Zudem können sie ihre Gewinnsteuersätze senken. Um die Einnahmenverluste der Kantone zu begrenzen, hat der Bund zu ihrer Unterstützung 1,1 Mrd. Fr. reserviert.

Die weiteren finanziellen Auswirkungen der USR III lassen sich nicht abschätzen, da viele Kantone noch nicht entschieden haben, wie weit sie ihren Spielraum nutzen werden. Insgesamt steigt die steuerliche Attraktivität des Standorts Schweiz mit der USR III. Das zieht grundsätzlich Steuersubstrat an, das einen Einnahmenausfall ausgleicht. Dennoch hat die SP das Referendum gegen die Vorlage ergriffen – der Ausfall sei zu hoch. Die Abstimmung findet am 12. Februar statt.

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