Spezialisierte Sammelstiftungen bieten Besserverdienenden die Wahl unter mehreren Anlagestrategien an. Die Kosten der Angebote klaffen weit auseinander.
Die berufliche Vorsorge kämpft mit Unsicherheiten wegen der steigenden Lebenserwartung, der tiefen Zinsen und des engen regulatorischen Korsetts. Viele Menschen möchten Anlagemöglichkeiten für das Vorsorgevermögen besser nutzen. Insbesondere Personen mit hohem Salär setzen zunehmend auf ein Splitting der Vorsorgelösung.
Dabei werden Lohnanteile über 126 900 Fr. in einer separaten Vorsorgeeinrichtung versichert. Sie überlässt es den Versicherten, die passende Anlagestrategie für dieses Vorsorgegeld selbst zu bestimmen. Solche auf individuelle Bedürfnisse ausgelegte Vorsorgelösungen sind als 1e-Pläne bekannt, da sie sich auf den Artikel 1e der Verordnung über die berufliche Vorsorge stützen.
Mit Chancen und Risiken
Per 1. Oktober ist eine lang erwartete Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes in Kraft getreten, die im Kaderlohnbereich die Pensionskasse und damit auch den Arbeitgeber schützt. Das Anlagerisiko, aber auch sämtliche Investitionserfolge gehen vollumfänglich an die versicherte Person. Gesetzliche Kapitalgarantien im Freizügigkeitsfall sind ausgeschlossen – deshalb sind die Kasse und der Arbeitgeber geschützt. Bei Pensionierung oder Jobwechsel wird der Marktwert des individuellen Vorsorgedepots übertragen.
Mit der Gesetzesanpassung hat der Bundesrat jedoch auch eine Benachteiligung der 1e-Sammelstiftungen gegenüber den übrigen Pensionskassen eingeführt. Die Möglichkeit von freiwilligen Nachzahlungen in die berufliche Vorsorge ist bei 1e-Sammelstiftungen per Gesetz eingeschränkt.
«SonntagsZeitung» und «Finanz und Wirtschaft» haben in Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner die Anbieter von Kadervorsorgelösungen analysiert. Sie wurden verdeckt angefragt, eine Offerte für ein Unternehmen mit sechs Kadermitarbeitenden zu unterbreiten. Vita Sammelstiftung verzichtete mit Verweis auf die Vertragsgrösse auf ein Angebot. Trianon Sammelstiftung sowie VZ Vorsorge stellen sich dem Marktvergleich nicht öffentlich.
Gebühren beachten
Im Praxistest verlangt Liberty 1e Flex Investstiftung mit 6092 Fr. die geringsten Risiko- und Verwaltungskosten. Die Risikoprämien finanzieren Invaliden- und Hinterlassenenleistungen. Mit den Verwaltungskosten werden Aufwendungen für die Administration und den Vertrieb gedeckt.
Bei Swiss Life (SLHN 346.9 1.34%) fallen für die gleichen Leistungen Prämien von 21 132 Fr. an. Das ist gut dreimal so viel, wie Liberty 1e Flex Investstiftung berechnet, bzw. rund 2500 Fr. mehr pro Person. Die Höhe der Sparbeiträge war in der Angebotsanfrage klar festgelegt und ist somit bei allen Anbietern gleich.
Zusätzlich werden Stiftungsgebühren für die Beratung und die Stiftungsführung erhoben. Sie sind abhängig von der Höhe des Vorsorgevermögens und werden bei einigen Anbietern direkt dem Anlageergebnis belastet. Andere Anbieter stellen die Stiftungsgebühren dem Arbeitgeber in Rechnung oder wenden die im Vorsorgeplan definierte Finanzierungsregelung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber an.
Bei Yourpension und PensFlex kann der Arbeitgeber bestimmen, wer die Stiftungsgebühren trägt. Tellco Vorsorge 1e sowie Swisscanto 1e Sammelstiftung verrechnen keine zusätzlichen Stiftungsgebühren. Sie beide bieten jedoch lediglich eine eingeschränkte Investmentauswahl sowie ausschliesslich eigene Anlagegefässe an. Bei der Hälfte der Anbieter steht eine breite Palette von Anlagestrategien zur Wahl. Teilweise geht die Flexibilität bis zur individuellen Bestimmung eines Vermögensverwalters.
Von 0 bis 50% Aktienquote
Im Zeitalter der Digitalisierung ist es angezeigt, dass die Versicherten jederzeit den aktuellen Wert, die Entwicklung und die Rendite der gewählten Vermögensanlage abrufen können. Auch Strategieänderungen sind teilweise über das Online-Tool möglich. Zudem können weitere Informationen abgerufen oder Simulationen berechnet werden. Einige 1e-Kassen bieten diesen Service nicht an oder geben an, sie seien noch im Aufbau einer entsprechenden Plattform.
Die Vorsorgeeinrichtungen dürfen jedem angeschlossenen Betrieb bzw. seinen Kadermitarbeitern maximal zehn Anlagestrategien offenhalten. Eine dieser definierten Vermögensaufteilungen muss risikoarm sein. Als risikoarm gelten in erster Linie Bargeld und Obligationen mit einem Schuldnerrating von mindestens A– bzw. A3. Zudem darf die durchschnittliche Laufzeit der Forderungen nicht mehr als fünf Jahre betragen.
Die Nettorendite der risikoarmen Anlagegefässe der untersuchten Anbieter lag 2017 zwischen –1,8 und 0,1%. Swiss Life bietet als Einzige die Möglichkeit, in die Sparversicherung (analog Vollversicherung) zu investieren. Diese hat eine Nominalwertgarantie und schliesst Kapitalverluste komplett aus.
Auch bei kosteneffizienten passiven Anlagelösungen mit dem höchstmöglichen Aktienanteil von 50% des 1e-Vermögens unterscheiden sich die Nettorenditen der untersuchten Angebote um bis zu drei Prozentpunkte. Insbesondere für Versicherte mit hohem Vorsorgevermögen führt diese Differenz über mehrere Jahre durch den Zinseszinseffekt zu deutlich unterschiedlichen 1e-Altersguthaben im Pensionierungszeitpunkt.
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Lösen Sie für 4 Wochen ein FuW-Testabo und lesen Sie auf www.fuw.ch Artikel, die nur unseren Abonnenten zugänglich sind.