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14:02 Uhr - 04.02.2015

Fünf Kantonalbanken steigen aus dem US-Programm aus

Thanks, but no thanks: Die Kantonalbanken von Baselland, Uri, Schwyz, Glarus und Obwalden nehmen nicht teil am US-Programm zur Beilegung des Steuerstreits.

Der Ausstieg erfolgte leise. In den letzten Wochen haben 5 von 24 Staatsinstituten den Verzicht auf das US-Programm zum Steuerstreit beschlossen, aber nicht kommuniziert. Die Kantonalbanken von Baselland, Uri, Schwyz, Obwalden und Glarus bestätigten jedoch entsprechende Recherchen der «Finanz und Wirtschaft». Die Institute wollten ursprünglich als Kategorie-4-Banken mitmachen. «Eigentlich ist die Situation für uns nun so, wie wenn es gar nie ein Programm gegeben hätte», sagt ein Kantonalbänkler.

Trotz der Empfehlung der Finma

Der Vorgang ist insofern bemerkenswert, als das Programm im Sommer 2013 von den Bundesbehörden ausgehandelt wurde. Die Bankenaufsichtsbehörde Finma forderte die Schweizer Banken danach ausdrücklich zum Mitmachen auf. Dass nun jede fünfte Staatsbank verzichtet ist bemerkenswert.

Die angefragten Kantonalbanken betonten, die aufwändige Arbeit zur Identifizierung der US-Kunden geleistet zu haben und sich ihrer Sache dementsprechend sicher zu sein. So erklärte beispielsweise die Schwyzer Kantonalbank (SZKB), sie habe sich nach einer sorgfältigen Aufarbeitung ihrer Geschäftspraxis sowie einer fundierten Prüfung der Sach- und Rechtslage durch externe Spezialisten dazu entschieden, als vorwiegend lokal tätige Bank nicht am Programm des United States Department of Justice (DoJ) für Schweizer Banken teilzunehmen.

Nicht schuldig

«Aufgrund der vorgenommenen Abklärungen kommt die SZKB zum Schluss, dass eine Nichtteilnahme am US-Programm im besten Interesse der Bank ist», schreibt die Bank auf Anfrage. Die Glarner KB teilt mit: «Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir uns nichts haben zu Schulden kommen lassen, das eine Teilnahme am US-Steuerprogramm rechtfertigen respektive erfordern würde.»

Verzicht auf Verjährung

Die Abwägung dessen, was man dem DoJ bringen muss, und dessen, was man dafür bekommt, ergibt naturgemäss für jede Bank andere Erkenntnisse. Für die Non-Target-Letter (eine Bestätigung, dass keine Untersuchung läuft) muss eine Bank der Kategorie 4 gewisse Informationen liefern und Versprechungen machen.

Beispielsweise braucht es eine Garantie, dass alle notwendigen Akten aufbewahrt werden, und als vermutlich heikler Punkt die Zustimmung der Bank, dass keine Einreden aus Verjährung geltend gemacht werden für Verjährungsfristen, die am 29. August 2013 noch nicht abgelaufen waren. Sollte also doch jemals ein Fall auftauchen, wäre ein genereller Verzicht auf Verjährung und das Ergreifen von Rechtsmitteln gegenüber dem DoJ potenziell folgenschwer.

Mitmachen unmöglich

Kategorie-4- Banken sind Institute, welche nach der Fatca-Vereinbarung zwischen der Schweiz und den USA als «Deemed Compliant Financial Institution» qualifiziert werden, d.h., die (neben anderen Voraussetzungen) insbesondere weniger als 2% Kunden mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz oder eines EU-Staates haben.

Experten weisen aber darauf hin, dass die Definition des US-Justizdepartements, was eine Kategorie-4-Bank sei, im Lauf der Zeit verschärft wurde. Wer unter seinen Kunden auch nur einen einzigen US-Steuerpflichtigen findet, gehört in eine andere Kategorie. Doch ein nachträglicher Übertritt in die Kategorie 2 ist gemäss Programm gar nicht mehr erlaubt. «Keine der angebotenen Kategorien ist für uns sinnvoll oder möglich», erklärte Christoph Portmann, Leiter Recht der Obwaldner Kantonalbank, der FuW, «weil wir die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen.»

Risikoanalyse gemacht

Insbesondere die Auflage, dass am 1.8.2008 kein US-Kunde mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz verzeichnet wurde, ist praktisch unmöglich einzuhalten. Denn selbst ein temporär in den USA steuerpflichtiger Schweizer gilt als US-Kunde.

Obwohl die genannten Banken nicht beim Programm mitmachen, sehen sie die Sache gelassen. «Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und Risikoanalysen vorgenommen», lautet der Tenor. Sie sehen sich auf keine Art und Weise exponiert, weil ihre Abklärungen «keine Anzeichen von schwerwiegenden strafrechtlich relevanten Handlungen» ergeben haben.

Etliche Verzichte

Weitere Banken, die kürzlich entschieden, am US-Programm nicht mitzumachen, sind die im Clientis-Verbund zusammengeschlossenen Regionalbanken, die Vermögensverwaltungsbank Mirabaud und die Bank am Bellevue (BBN 15.1 2.03%).

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