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12:54 Uhr - 06.04.2016

Banken-Kapitalanforderungen werden neu kalibriert

Das Basler Komitee für Bankenaufsicht präzisiert die international gültige Verschuldungsquote für Banken – mit Auswirkungen für Schweizer Institute.

In der Schweiz steuert die Grossbankengesetzgebung auf ihren Abschluss zu. Im Sommer dürfte der Bundesrat die vorläufig letzte Verordnung zum Thema Too big to fail in Kraft setzen. Doch international läuft die Anpassung der Bankenregulierung weiter – mit Auswirkungen auf den Schweizer Regulierungswert. Das Basler Komitee für Bankenaufsicht bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) will die Eckpfeiler der seit Jahren laufenden Reform, die als Basel III bezeichnet wird, bis Ende 2016 definiert haben.

Erst vor kurzem hat das Komitee neue Vorschläge zur Berechnung der risikogewichteten Aktiva vorgelegt. Die Berechnung der risikogewichteten Aktiva soll sich demnach nicht mehr vorwiegend an den internen Risikomodellen der Banken verlassen, sondern vermehrt am Standardsatz orientieren.

Neue Berechnungsmethode für die Leverage Ratio

Heute publizierte das Basler Komitee zudem in einem Konsultationspapier eine Präzisierung der sogenannten Leverage Ratio, die die Grösse der Bilanz unabhängig von deren Risikogehalt ins Verhältnis zum Eigenkapital setzt. Sie ist als Sicherheitsnetz angelegt, um das Kleinrechnen der Risiken zu begrenzen. Gleichzeitig soll die Berechnung dieser Verschuldungsquote methodisch besser in Einklang mit der Berechnung der Risikogewichte gebracht werden.

Die Definition des regulatorischen Eigenkapitals soll bei der Leverage Ratio und der risikogewichteten Quote identisch sein. Das betrifft jeweils den Nenner der Quoten-Berechnung.

Bei der Ermittlung des Zählers – bei der Leverage Ratio vereinfacht gesagt die Summe bilanzieller und ausserbilanzieller Verpflichtungen – soll die Methode zur Erfassung von Derivaten ebenfalls dem Standardansatz angepasst werden. Präzisiert wird auch die Behandlung von Rückstellungen, die nicht der Bilanzsumme angelastet werden sollen, sofern sie ebenfalls vom regulatorischen Eigenkapital abgezogen werden. Weiter soll sichergestellt sein, dass die Berechnung des Gesamtengagements einer Bank unabhängig von verschiedenen Rechnungslegungsstandards konsistent ist.

Erleichterungen könnten kompensiert werden

In der Summe führen die Änderungsvorschläge zur Berechnung des Gesamtengagements der Banken – also dem Nenner der Leverage Ratio – zu Erleichterungen für die Banken, wie Bloomberg auf Verweis mit Personen schreibt, die bereits mit der neuen Berechnungsmethode vertraut sind. Die Höhe der in Prozent ausgewiesenen Leverage Ratio wird mit der neuen Methode folglich steigen.

Gleichzeitig erwägt das Basler Komitee gemäss dem heute veröffentlichten Konsultationspapier jedoch, die Anforderungen an eine minimal einzuhaltende Leverage Ratio für global systemrelevante Institute zu erhöhen – ähnlich wie dies bereits bei der risikogewichteten Eigenkapitalquote gilt.

Derzeit strebt das Basler Komitee eine Mindestanforderung für die Leverage Ratio von 3% gemessen am Tier-1-Kapital an, die für alle Banken gelten soll. Für systemrelevante Institute könnte die Anforderung auf 4% angehoben werde, schreibt Bloomberg. Damit würde die Anforderung näher an die US-Vorgaben von 5 bis 6% steigen. In der Schweiz ist bereits jetzt festgesetzte, dass Credit Suisse (CSGN 12.87 -0.08%) und UBS (UBSG 14.46 0.21%) künftig eine Leverage Ratio von 5% werden einhalten müssen.

Absehbare Anpassungen des Schweizer Regelwerks

Für nichtsystemrelevante Schweizer Banken gelten bis anhin keine verbindlichen Vorgaben für die Leverage Ratio. Solche würden jedoch eingeführt, wenn das Basler Komitee einen Minimalstandard vorschreibt, denn die Schweiz hat sich grundsätzlich zum Nachvollzug der Basel-III-Regulierung bekannt, bestätigt ein Sprecher der Finma. Ebenfalls übernommen würde voraussichtlich die neue Definition zur Berechnung der Leverage Ratio.

Das Basler Komitee wird bis Juli Kommentare zum neusten Vorschlag berücksichtigen und hat eine Studie zum Einfluss der neuen Regeln auf das Bankensystem in Aussicht gestellt. Die Neukalibrierung der Leverage Ratio soll dann bis Ende dieses Jahres fertiggestellt sein, um sie ab 2018 als verbindliche Kapitalanforderung in das Regelwerk Basel III aufnehmen zu können.

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