Zurück zur Übersicht
11:07 Uhr - 15.12.2015

Ernüchterung zwei Jahre nach «Minder»

Die Vergütung des Managements bleibt trotz Offenlegung ein rotes Tuch.

Die Vergütung des höchsten Managements in kotierten Unternehmen ist das Gesprächsthema Nummer eins an der Generalversammlung. Allerdings gab es bisher keine Überraschungen: Bei 45 der 50 grössten Unternehmen an der Schweizer Börse (Indizes SMI (SMI 8505.75 1.56%) und SMIM (SMIM 2429.31 1.5%)) lag die Zustimmung zum Vergütungsbericht über 85%, wie es in einer neuen Studie des Vergütungsberaters HKP heisst. Dieses Resultat deckt sich mit Erfahrungen in Grossbritannien sowie Deutschland.

Die Abstimmung über die Vergütung wurde nach der 2013 angenommenen Volksinitiative «Gegen die Abzockerei» von Thomas Minder mit der Vergütungsverordnung (VegüV) angeordnet. Seit 1. Januar 2014 sind die Bestimmungen in Kraft. In dieser Zeit waren die Unternehmen verpflichtet, entsprechende Statutenänderungen der Generalversammlung vorzulegen.

Bei der Umsetzung der Verordnung gibt es gemäss Studie jedoch Unterschiede. Gerade was die Transparenz angeht, ist die Vergleichbarkeit dürftig. Es werden zwar ausführliche Vergütungsberichte publiziert, aber der Detaillierungsgrad sowie die Standards machen es schwierig, ein schlüssiges Bild zu erhalten. «Wenn Entscheidungen über die Vergütungen den Aktionären überlassen werden, sollten dafür klare, verständliche Informationen und Erläuterungen bereitgestellt werden», sagt Martin Pfändler, Co-Autor der Studie.

Diese Kritik bezieht sich insbesondere auf den Betrag der Vergütung bzw. seine Berechnung, ob er bei langfristigen Vergütungsplänen zum Zeitwert oder bei der Gewährung verbucht wird. Ausserdem gibt es unterschiedliche Arten, wie die Sozialversicherungsbeträge – falls überhaupt – ausgewiesen werden.

Die Schweiz habe im Hinblick auf den Vergütungsbericht und den Ausweis von Vergütungen der Verwaltungsräte Nachholbedarf, folgert die Studie.

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Lösen Sie für 4 Wochen ein FuW-Testabo und lesen Sie auf www.fuw.ch Artikel, die nur unseren Abonnenten zugänglich sind.

Seite empfehlen



Kopieren Sie den Link [ctrl + c] und fügen Sie ihn in ein E-Mail ein [ctrl + v]. Aus Sicherheitsgründen ist kein Versand von E-Mails direkt vom VZ Finanzportal möglich.