Bei KMU-Pensionslösungen sollen Teilzeitbeschäftigte und ihre Arbeitgeber gemäss Swiss Life mehr Geld in der beruflichen Vorsorge sparen.
Das Renteneinkommen der Frauen liegt im Schnitt ein Drittel unter dem von Männern. Der Nachteil stammt zu 90% von der Pensionsrente, die bei vielen Frauen wegen der oft teilzeitlichen Erwerbstätigkeit niedrig ausfällt.
Ungünstige Wirkung hat die im Vorsorgegesetz festgelegte Berechnungsmethode (Koordinationsabzug), wie der Versicherer Swiss Life (SLHN 487.8 -1.33%) in einer neuen Vorsorgestudie darlegt.
Rentenniveau massgeblich von Einkommen bestimmt
Die Renten von AHV und Pensionskasse hängen wesentlich vom Einkommen bzw. von den lohnabhängigen Beiträgen während der Erwerbsphase ab. Aus dem Salär von Teilzeitbeschäftigten bildet sich ein lediglich begrenztes Pensionsvermögen, woraus später zum üblichen Rentenumwandlungssatz auch nur eine geringe monatliche Zahlung entsteht.
Davon betroffen sind primär die Frauen, da viele ihr Erwerbspensum während der Familienphase unterbrechen oder stark verringern. Ihnen rät Swiss Life, möglichst grössere Beträge freiwillig für das Alter zu sparen und mit dem Ehe- oder Konkubinatspartner vertraglich einen Ausgleich des persönlichen Vorsorgeniveaus zu vereinbaren.
Teilzeitbeschäftigte sind in der beruflichen Vorsorge zweifach benachteiligt. Bei einem vollen Pensum von beispielsweise 100’000 Fr. jährlich werden nach Koordinationsabzug von rund 25’000 Fr. auf netto 75’000 Fr. Sparbeiträge von Arbeitgeber und Beschäftigten in die Pensionskasse gespart. Bei einem Beschäftigungsgrad von 50% wird ausgehend von 50’000 Fr. Salär und unverändert 25’000 Fr. Koordinationsabzug auf lediglich netto 25’000 Fr. in die Pensionskasse gespart – also nur ein Drittel so viel wie bei voller Erwerbstätigkeit.
Fortschrittliche Berechnung der Sparbeiträge
Swiss Life fördert bei ihren Pensionslösungen für KMU, dass die Firmen zusammen mit ihren Beschäftigten den gesetzlich festgelegten Koordinationsabzug durch gemeinsamen Beschluss wegbedingen oder seine Höhe an das individuelle Beschäftigungspensum koppeln. Dann nämlich sparen Teilzeitbeschäftige umfänglicher für die spätere Pensionsrente.
Von einer solchen Verbesserung profitieren gemäss Angaben des Versicherers etwa 70% der Frauen, deren Arbeitgeber die berufliche Vorsorge vertraglich der Sammelpensionskasse von Swiss Life übertragen hat. Den autonomen Pensionskassen grösserer Unternehmen steht eine vergleichbare Lösung offen. Die entsprechende Regelung trifft der Stiftungsrat, in dem Vertreter der Beschäftigten und des Arbeitgebers entscheiden.
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