Zurück zur Übersicht
16:37 Uhr - 26.11.2015

Kartellrechtliche Untersuchung gegen S+B

Gegen den Stahlhersteller Schmolz + Bickenbach ist in Deutschland eine kartellrechtliche Untersuchung im Gang. Es besteht der Verdacht auf Absprachen. Voestalpine und andere Edelstahlanbieter sind ebenfalls betroffen.

Das deutsche Bundeskartellamt hat gegen mehrere Hersteller von Edelstahlwerken kartellrechtliche Untersuchungen eingeleitet. Der schweizerisch-deutsche Anbieter Schmolz + Bickenbach (STLN 0.53 0%) sowie der österreichische Hersteller Voestalpine (VOE 30.96 4.63%) teilten am Donnerstag mit, von dem Verfahren betroffen zu sein.

Der Schritt stehe im Zusammenhang mit dem Verdacht auf wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei der Festlegung von Zuschlägen bei Edelstählen, heisst es.

Etabliertes System der Legierungszuschläge

Der Spezialstahl wird bei S+B aus Schrott unter Zugabe von Legierungen (vor allem Nickel) produziert. Gemäss dem Unternehmen entsteht der Verkaufspreis des Edelstahls auf der Grundlage eines Basispreises und eines in der Industrie etablierten Zuschlagssystems für Schrott und Legierungen. Dies hat den Vorteil, Rohstoffpreisänderungen ohne Nachverhandlung an die Kunden weiterzugeben. Dieses Vorgehen ist in der Branche grundsätzlich weit verbreitet und hat sich nach Ansicht der Branche bewährt. Von daher ist anzunehmen, dass von einem Kartellverfahren viele Unternehmen betroffen sein dürften.

Bei S+B handelt es sich um die Konzerngesellschaft Deutsche Edelstahlwerke GmbH (DEW).  Das Amt habe dort Durchsuchungen durchgeführt, teilte S+B mit. Ein Sprecher von S+B erklärte gegenüber der FuW, das Unternehmen sei von der Massnahme des Bundeskartellamts überrascht. S+B sei kein Kronzeuge. Weitere Angaben seien aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. DEW nehme die Vorwürfe ernst und werde vollumfänglich mit den Behörden zusammenarbeiten, heisst es weiter. Über die Höhe allfälliger Bussen will S+B nicht spekulieren.

«Wohl keine erheblichen Bussgelder»

Voestalpine teilte mit, Kenntnis zu haben «von dem – durch Hausdurchsuchungen bei Mitbewerbern bekannt gewordenen – Verfahren des deutschen Bundeskartellamtes». Das Verfahren betreffe auch Gesellschaften der Special Steel Division des Konzerns. «Voestalpine nimmt dieses Verfahren sehr ernst, arbeitet mit der Behörde zusammen und rechnet derzeit nicht damit, dass in diesem Verfahren erhebliche Bussgelder gegen Voestalpine verhängt werden», heisst es weiter in der Mitteilung.

Die komplette Historie zu Schmolz + Bickenbach finden Sie hier. »

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Lösen Sie für 4 Wochen ein FuW-Testabo und lesen Sie auf www.fuw.ch Artikel, die nur unseren Abonnenten zugänglich sind.

Seite empfehlen



Kopieren Sie den Link [ctrl + c] und fügen Sie ihn in ein E-Mail ein [ctrl + v]. Aus Sicherheitsgründen ist kein Versand von E-Mails direkt vom VZ Finanzportal möglich.