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07:22 Uhr - 08.01.2020

SIX erhöht Hürden für Direct Listings

Künftig wird es etwas schwieriger, an der Schweizer Börse ein Direct Listing durchzuführen. Laut Experten müsste die Regulierung aber noch weiter gehen.

Die Börsenbetreiberin SIX zieht die Schrauben an für Börsengänge durch die Hintertür. Sogenannte Direct Listings sollen in Zukunft nicht mehr so einfach möglich sein. Über dieses Verfahren gelangten in der Vergangenheit immer wieder Unternehmen an die Schweizer Börse, die in Finanzkreisen einen schlechten Qualitätsausweis bekamen und an der Börse mit grossen Verlusten auffielen. Mit Ausnahme des indonesischen Fintech Achiko (ACHI 0.984 0.02) haben alle Direct Listings seit 2016 den Anlegern bislang eine tiefrote Performance eingebrockt.

Die neuen Regeln zielen darauf ab, die Gesellschaften vor ihrem Sprung aufs Börsenparkett besser zu durchleuchten. Für ein IPO oder ein Direct Listing braucht es neu als anerkannten Vertreter, der das Kotierungsgesuch einreicht, eine Bank oder ein Wertpapierhaus im Sinne des Finanzinstitutsgesetzes. Bisher war hierfür einzig ein Listing Agent notwendig, meist kam ein Anwalt zum Einsatz. Das führte dazu, dass vor der Kotierung kaum ein Qualitätscheck stattfand und die Aktien zu wenig nachvollziehbaren Emissionspreisen auf den Markt kamen. Dementsprechend stürzten die Kurse meist ab.

Für Andreas Neumann, bei der ZKB verantwortlich für Börsengänge, sind die Folgen klar: «Damit steigen die Hürden für Direct Listings in der Schweiz, da Banken die Unternehmen auch bezüglich ihres Geschäftsmodells durchleuchten.» Er rechne für die Zukunft hierzulande mit weniger Direct Listings.

Die neue Regulierung ist das Resultat einer Arbeitsgruppe, die schon im vergangenen Jahr eine Anpassung bejaht hatte. Basierend auf den Vorschlägen der Arbeitsgruppe sei nun ein neuer Absatz im Kotierungsreglement eingefügt worden, sagt SIX-Sprecher Julian Chan. «Diese Änderung wurde von der Finma und dem Regulatory Board genehmigt. Letzteres setzt sich aus Vertretern von Banken, Emittenten, SIX und Rechtsanwälten zusammen.»

Thorsten Pauli, Leiter Equity Capital Markets DACH-Region bei Bank of America (BAC 34.62 -0.23), begrüsst das neue Reglement, findet aber, es müsste idealerweise noch weiter gehen. «Um Anleger zu schützen, sollten Direct Listings noch strenger reguliert werden», sagt er. Mögliche weitere Anpassungen wären – wie im Ausland üblich – eine Mindestanzahl an Aktionären oder konkrete Anforderungen an den Streubesitz. Für eine Börsenbetreiberin ist das zwar ein Spagat zwischen abnehmenden Kotierungen und der Aufrechterhaltung der Attraktivität. Doch die USA oder Frankfurt seien Beispiele, die diesen Spagat meisterten, so Pauli.

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