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17:24 Uhr - 25.09.2014

Banken bremsen Matter aus

Noch vor Ablauf der Frist hat der Zürcher Banker Thomas Matter seine Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» eingereicht. Doch die Bankiervereinigung winkt ab.

Die Bankiervereinigung (SBVg) wird Matters Initiative nicht unterstützen, wie sie am Montag bekräftigt hat. Der Zürcher Banker hat die Initiative zu Wochenbeginn mit 118’000 Unterschriften in Bern eingereicht. Offen bleibt, was die sich abzeichnende Spaltung der Bankbranche für die Initiative letztlich bedeutet. Denn entscheiden wird das Stimmvolk – aber erst in circa zwei Jahren.

Jein

Die Argumente der SBVg sind etwas verwirrend. «Mit der Stärkung der finanziellen Privatsphäre verfolgt die Initiative ‹Ja zum Schutz der Privatsphäre› grundsätzlich ein richtiges Anliegen», schreibt der Bankendachverband. Grundsätzlich richtig, aber im Detail falsch, lautet eine Argumentationslinie. An anderer Stelle heisst es: Ein separater Verfassungsartikel sei «unnötig», da der Schutz der Privatsphäre bereits heute in der Verfassung resp. im Gesetz genügend verankert sei.

Es kann den Banken egal sein

Anscheinend gibt es über die Matter-Initiative unterschiedliche Meinungen im obersten Bankengremium der Schweiz, weshalb der Verwaltungsrat der SBVg die Initiative nicht ablehnt, sondern bloss «nicht unterstützt». Die Initiative will nach dem Bekunden d er Initianten den gläsernen Bürger verhindern, aber es geht konkret um ein Ja oder ein Nein zum Abschied vom steuerlichen Bankgeheimnis im Inland.

Diese Frage kann den Banken im Grunde egal sein. Denn anders als im grenzüberschreitenden Geschäft hätten sie aufgrund einer Regeländerung im Steuerbereich keinen Vermögensabfluss zu befürchten. Es geht also wohl eher um staatspolitische Fragen und nicht direkt ums Geschäft.

Steuerkonformer Finanzplatz  

Relevant wären indirekte Folgen. «Der Verfassungsartikel würde zukünftig allenfalls nötige Anpassungen der Schweizer Steuergesetze massiv erschweren.» Der springende Punkt: «Mit der Initiative ist die einfache Steuerhinterziehung weiterhin möglich und sogar verfassungsrechtlich verankert. Dies widerspricht der Zielsetzung eines steuerkonformen Finanzplatzes.» Zwei verschiedene Bankgeheimnisse, eines im Inland, eines für Ausländer, halten die Bankiers offensichtlich für unerwünscht, weil dies dem Image des sauberen Finanzplatzes widerspricht.

Die Bankiervereinigung übernimmt eine Vorwärtsstrategie und spricht sich für eine Gesetzesänderung aus. So heisst es im Text: «Die Banken in der Schweiz anerkennen, dass es, im Rahmen der Steuerkonformität in der Schweiz, Anpassungen im Steuerrecht braucht.» In die exakt andere Richtung zielt Matter in seiner heutigen Medienmitteilung: «Das Initiativkomitee erwartet nun vom Bund und von den entsprechenden Departementen, dass die Bestrebungen, einen AIA in der Schweiz einzuführen, sofort eingestellt werden.»

Steueramnestie

Demgegenüber fordert die SBVg, dass mögliche Anpassungen (im Steuerrecht) «durch faire Vergangenheitslösungen flankiert» werden, also eine Schweizer Steueramnestie. Wie schon Bankierpräsident Patrick Odier am Bankiertag in Luzern erklärt hatte, wünscht die Branche ausserdem «eine Gesamtschau aller offenen Steuerdossiers» durch den Bundesrat. «Die Schweizerische Bankiervereinigung wehrt sich gegen eine Verflechtung von inkohärenten Massnahmen. Denn sollten diese isoliert und zeitlich versetzt beschlossen werden, könnte das schlussendlich ein schwerwiegendes Ungleichgewicht in der Schweizer Steuerrechtsordnung schaffen.»

Gemeint sind die Revision des Steuerstrafrechts, die Verrechnungssteuerreform und die Umsetzung des OECD-Standards zum automatischen Informationsaustausch, zu denen nun die «Initiative zum Schutz der Privatsphäre» dazugekommen ist. Die Bankiers seien nicht für die Erfüllung der Steuerpflicht ihrer Kunden verantwortlich, wiederholen sie die Grundannahme. «Nach Auffassung der SBVg läuft die Initiative diesem Grundsatz zuwider.»  Offenbar besteht die Angst, dass dieser Konsens bald auch in der Schweiz nicht mehr gilt und sie eines Tages rückwirkend anhand neuer, strengerer Regeln beurteilt werden. Die Banken und die Bankiers wären grösseren Haftungsrisiken ausgesetzt.

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