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10:45 Uhr - 24.01.2017

Gericht bringt Brexit-Fahrplan in Gefahr

Grossbritannien darf nicht ohne Mitsprache des Parlaments den EU-Austritt einreichen. Das entschied das höchste Gericht des Landes.

Grossbritannien kann den Artikel 50 des Lissaboner Vertrags zum Austritt aus der Europäischen Union nicht ohne Parlamentsbeschluss anrufen. So lautet am Dienstagmorgen das Urteil des britischen Supreme Court. Von den elf Richtern unterstützten acht das Urteil, drei stimmten dagegen.

Für Premierministerin Theresa May ist dieses Urteil die zweite Niederlage vor Gericht. Bereits Anfang November hatte der Londoner High Court ebenfalls entschieden, dass die Regierung das offizielle Austrittsbegehren erst nach einem Parlamentsbeschluss bei der EU einreichen kann. Daraufhin zog die Regierung um May den Fall vor den höchsten Gerichtshof.

Zum Gerichtsfall wurde die Umsetzung des Volksentscheids, nachdem Fondsmanagerin Gina Miller eine Klage gegen die Regierung eingereicht hatte. Sie forderte, dass die Parlamentarier über den Entscheid, die EU zu verlassen, mitreden dürfen. Dieser sei mit nationalen Gesetzesänderungen verbunden.

Nach dem Gerichtsentscheid ist offen, ob der angekündigte Zeitplan eingehalten werden kann. Will Theresa May daran festhalten, Ende März den offiziellen Austritt zu beantragen, muss sie zuvor diesen Schritt vom Parlament genehmigen lassen.

In ersten Reaktionen sprechen Beobachter von einem wenig überraschenden Entscheid des Gerichts. Bereits im Vorfeld war durchgesickert, dass die Mehrheit der Richter dem Parlament ein Mitspracherecht einräumen will. Allerdings wird befürchtet, dass der Gerichtsbeschluss die Unsicherheiten für die britische Wirtschaft zusätzlich verschärfen könnte.

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