Der Ständerat spricht sich im Rahmen der Steuervorlage 17 für eine Relativierung des Kapitaleinlageprinzips aus.
Die steuerfreie Ausschüttung von Kapitaleinlagereserven anstelle von ordentlich zu besteuernden Dividenden könnte schon im kommenden Jahr erschwert werden. Der Ständerat hat im Rahmen der Steuervorlage 17 (SV17) beschlossen, das Kapitaleinlageprinzip (KEP) zu relativieren.
Es wurde im Rahmen der vom Volk 2008 knapp gutgeheissenen Unternehmenssteuerreform II (USR II) eingeführt. In Kraft ist es seit dem 1. Januar 2011. Das KEP besagt, dass Unternehmen Kapitaleinlagereserven, die für das operative Geschäft nicht benötigt werden, steuerfrei an die Aktionäre ausschütten können.
Steuerliche Attraktivität
Diese Massnahme hat für sich allein genommen zu steuerlichen Mindereinnahmen geführt. Sie hat per saldo aber wesentlich dazu beigetragen, dass die steuerliche Attraktivität der Schweiz durch die USR II markant gestärkt werden konnte. Nach der Ablehnung der USR III vor etwas mehr als einem Jahr wurde das KEP als Konzession an die politische Linke, die es immer scharf kritisiert hat, in die SV17, die Nachfolgeregelung für die USR III, aufgenommen und relativiert.
Es wird gemäss Ständerat zunächst ergänzt durch eine Rückzahlungsregel. Das heisst, Kapitaleinlagereserven können künftig nur steuerfrei ausgeschüttet werden, wenn im gleichen Umfang steuerbare Dividenden ausgezahlt werden. Zudem wurde auch die sogenannte Teilliquidationsregel beschlossen. Demnach müssen beim Rückkauf eigener Aktien Kapitaleinlagereserven im gleichen Umfang vernichtet werden wie Gewinnreserven. Die neuen Regeln sollen sinngemäss auch für die Ausgabe von Gratisaktien oder Gratisnennwerterhöhungen gelten.
Die Relativierung gilt lediglich für kotierte Unternehmen. Ausgenommen sind Rückzahlungen von Reserven innerhalb eines Konzerns. Das gilt auch für Reserven, die im Rahmen des Zuzugs eines Unternehmens in die Schweiz nach dem 31. Dezember 2010 entstanden sind.
Mehreinnahmen
Finanzminister Ueli Maurer betonte in der Debatte, dass dieser Schritt steuerpolitisch und steuersystematisch eigentlich falsch sei. Das trifft zu, denn damit werden wieder Doppelbesteuerungen geschaffen. Dennoch unterstützte er den Vorschlag in der Debatte als Teil des Gesamtkompromisses zur SV17.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats, die die Vorlage ausgearbeitet hat, rechnet aufgrund dieser Relativierung mit Mehreinnahmen von insgesamt rund 150 Mio. Fr. Davon dürften rund 90 Mio. Fr. dem Bund zufliessen und 60 Mio. Fr. den Kantonen. Die Schätzung ist allerdings mit grossen Unsicherheiten behaftet und hängt stark von den kaum prognostizierbaren Reaktionen der Unternehmen auf die neue Vorschrift ab. Die Eidgenössische Steuerverwaltung erachtet die Schätzung als einigermassen plausibel.
Die Änderung ist allerdings noch nicht beschlossen. In der Herbstsession wird sich der Nationalrat noch mit der SV17 befassen. Offen ist, ob auch das Volk im Rahmen eines Referendums dazu Stellung nehmen kann.
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