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11:57 Uhr - 16.02.2018

Finma publiziert Wegleitung zu ICOs

Die Aufsichtsbehörde hat eine Wegleitung für Initial Coin Offerings publiziert. Zentral sei die Klassifizierung der Token.

Die Aufsichtsbehörde Finma hat eine Wegleitung für die sogenannten Initial Coin Offerings (ICO) publiziert. Darin wird definiert, welche Angaben die Behörde für die Bearbeitung von Anfragen über die Unterstellung unter Finanzmarktrecht benötigt und nach welchen Prinzipien diese beantwortet werden. Bei ICOs handelt es sich um Kapitalbeschaffungen auf Basis der Blockchain-Technologie durch die Ausgabe digitaler «Münzen».

Weil ICOs sehr unterschiedlich ausgestaltet seien, sei nicht bei allen ICOs das Finanzmarktrecht anwendbar und damit eine Unterstellungspflicht gegeben, teilte die Finma mit. Bei ihrer aufsichtsrechtlichen Beurteilung von ICOs fokussiert die Finma auf die wirtschaftliche Funktion und den Zweck des vom ICO-Organisator ausgegebenen «Coin» respektive «Token». Zentral sei die Klassifizierung der Token und die Frage, ob diese Token bereits von Beginn des ICOs an handel- oder übertragbar seien.

Die häufigsten Berührungspunkte zu den Finanzmarktgesetzen hätten ICOs im Bereich der Geldwäschereibekämpfung und des Effektenhandels. Anwendungen, die eine Unterstellung unter das Bankengesetz oder das Kollektivanlagengesetz erfordern würden, seien dagegen nicht typisch. In einem System auf Blockchain-Basis, in dem sich Vermögenswerte anonym übertragen lassen, seien Geldwäschereirisiken besonders hoch.

Drei Arten von Token 

Die Finma unterscheidet in ihrer Beurteilung drei Arten von Tokens, die auch als Mischformen auftreten könnten. «Zahlungs-Token», die nicht mit weiteren Funktionalitäten oder Projekten verknüpft sind, sind für die Behörde dabei mit reinen «Kryptowährungen» wie etwa dem Bitcoin gleichzusetzen. Solche Token könnten in gewissen Fällen erst mit der Zeit die notwendige Funktionalität und Akzeptanz als Zahlungsmittel entwickeln.

«Nutzungs-Token» nennt die Finma dagegen Token, die Zugang zu einer digitalen Nutzung oder Dienstleistung vermitteln sollen. «Anlage-Token» schliesslich repräsentieren Vermögenswerte wie Anteile an Realwerten, Unternehmen, Erträgen oder Anspruch auf Dividenden oder Zinszahlungen. Ein solcher Token sei hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Funktion wie eine Aktie, Obligation oder ein derivatives Finanzinstrument zu werten.

Transparenz benötigt

Die Transparenz über ihre Vorgehensweise sei vor dem Hintergrund der besonderen Marktdynamik und der grossen Nachfrage in diesem Bereich «wichtig und angebracht», schreibt die Finma. Insgesamt anerkenne die Behörde das Innovationspotenzial der Blockchain-Technologie. Klarheit über die zivilrechtlichen Rahmenbedingungen werde eine entscheidende Voraussetzung dafür sein, um diese Technologie «nachhaltig und erfolgreich in der Schweiz zu etablieren».

Die Zahl der ICO war im vergangenen Jahr 2017 im Verbund mit dem Boom der «Kryptowährungen» rasant angestiegen. Laut einer Studie der Beratungsgesellschaft PwC beschafften sich im Gesamtjahr 2017 Unternehmen über solche ICO weltweit Kapital von rund 4,6 Mrd USD. Die Schweiz gehört gemeinsam mit Singapur und Hongkong zu den weltweiten Zentren für diese Form der Kapitalbeschaffung.

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