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17:19 Uhr - 01.04.2015

Schweizer VR-Präsidenten sind die Topverdiener

Auch 2014 erhielten VR-Präsidenten von in der Schweiz kotierten Unternehmen deutlich mehr Geld als ihre Kollegen im Ausland. Die Lohnunterschiede sind beträchtlich.

Dass die Schweizer CEO-Löhne den internationalen Vergleich nicht scheuen müssen, ist nicht neu (lesen Sie hier mehr). Dass auch die VR-Präsidenten ein hohes Lohnniveau erreichen, bleibt oft unbeachtet. Ein nicht exekutiver Verwaltungsratspräsident eines in der Schweiz kotierten Unternehmens erhielt  2014 im Median rund 462 000 Fr. Das heisst, die Mehrheit der VR-Präsidenten ohne Geschäftsleitungsfunktion oder Doppelmandat erhielten eine Vergütung um diesen Betrag. Dies geht aus einer am Mittwoch durch das Beratungsunternehmen HCM präsentierten Studie hervor.

Dieser Wert entspricht einer Lohnerhöhung von 13% im Vergleich zum Vorjahr. Über die letzten vier Jahre gesehen bekamen Schweizer VR-Präsidenten jedes Jahr rund 11% mehr. Spitzenverdiener sind wenig erstaunlich die Präsidenten der grosskapitalisierten Blue-Chips-Unternehmen des SMI (SMI 9137.26 0.09%) (Swiss Market Index). Diese erhielten im vergangenen Jahr im Median einen Betrag von 1,1 Mio. Fr. Zum Vergleich: In Grossbritannien, dem Land mit dem nächsthöheren Median, kriegten Präsidenten 2013 «nur» 699 000 Fr., also rund 60% weniger.

Präsidenten und Präsidenten

Obschon Lohnzahlungen mit Grösse und Marktkapitalisierung eines Unternehmens zusammenhängen, beschränken sich die grosszügigen Vergütungen nicht auf die VR-Präsidenten Schweizer Blue Chips. Auch die Vorsitzenden mittelkapitalisierter Unternehmen des SMIM-Indexes, der Firmen wie den Kakaoproduzenten Barry Callebaut (BARN 1014 6.57%), den Reisedetailhändler Dufry (DUFN 144.8 0.35%) oder den Liftbauer Schindler (SCHN 157.8 -0.82%) umfasst, erhielten 2014 eine Vergütung um einen Medianwert von 686 000 Fr. Damit verdienen sie beinahe so viel wie ihre Amtskollegen von britischen Blue Chips (2013: 699 000 Fr.), die immerhin Unternehmen wie den Ölriesen BP, die Telecomfirma Vodafone (VOD 220.1 -0.25%) oder den Konsumgüterhersteller Unilever (UNA 38.93 0.04%) einschliessen.

Nicht nur die Unternehmensgrösse führt zu beträchtlichen Unterschieden in der Vergütung, auch die Branchenzugehörigkeit ist entscheidend. Von Vorteil sitzt man dem Verwaltungsrat eines Unternehmens aus der Finanzindustrie vor. Als solcher erhält man mit einem Medianwert von 777 000 Fr. fast 50% mehr als ein VR-Präsident aus der Industrie (Median: 419 000 Fr.).

zoomBased on 75 published annual reports. Quelle: HCM

Zuteilung ist nicht Auszahlung

Gemäss den Autoren der HCM-Studie erhielten im vergangenen Jahr 68% der Schweizer VR-Präsidenten eine Kombination aus Fixgehalt und variablem Anteil. Wobei unabhängig von der Unternehmensgrösse 40 bis 50% der Vergütung aus einer Aktienzuteilung bestand. Trotz Bestrebungen seitens Aktionärsvertretern, die Bedeutung des Fixums zu erhöhen, spielen gesperrte oder leistungsabhängige Aktienzuteilungen noch immer eine wichtige Rolle bei der Vergütung von VR-Präsidenten.

Doch Stephan Hostettler, Geschäftsführer von HCM, pocht auf Differenzierung: «Zugesprochenes und realisiertes Gehalt sind nicht dasselbe», sagt er. Tatsächlich, in der Diskussion über die prospektive Abstimmung von variablen Vergütungsteilen handelt es sich stets um die maximal mögliche Auszahlung, und nicht um die effektiv ausbezahlten Beträge. Diese sind wegen der Ausgestaltung der Aktienpläne erst im Nachhinein feststellbar.

Mehr Transparenz nötig

Gemäss HCM wurde an den diesjährigen Generalversammlungen durchschnittlich 121% der zuletzt ausbezahlten Vergütung für den Verwaltungsrat, inkl. VR-Präsident, beantragt. Für die Geschäftsleitungen durchschnittlich 133%. Was zunächst als massive Lohnerhöhung erscheint, entspricht jedoch meist nicht der tatsächlich ausbezahlten Gehälter. Letztere wären für eine faire Beurteilung der Vergütungshöhe jedoch entscheidend. Diese effektiv ausbezahlten Beträge werden gemäss HCM meist nicht ausgewiesen und sind für Aussenstehende nur schwierig nachzuvollziehen. Unternehmen täten gut daran, diese Praxis im Sinne verbesserter Transparenz den Aktionären gegenüber und im Hinblick auf die obligatorischen Abstimmungen zu Vergütungsfragen zu überdenken.

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