Zurück zur Übersicht
16:24 Uhr - 01.03.2019

Fragwürdige Praxis in Panalpinas Statuten

Nicht nur die Stimmrechtsbeschränkung gibt beim Logistiker zu reden. Auch der Zugang zu den Generalversammlungen ist für Investoren erschwert.

Panalpina (PWTN 153.6 -1.29%) will auf Antrag des grössten Aktionärs, der Ernst-Göhner-Stiftung mit 46% Anteil, das Prinzip «Eine Aktie, eine Stimme» einführen, und die Statuten an einer ausserordentlichen Generalversammlung ändern. Die Stiftung erklärt dies mit Bemühungen, die Corporate Governance des Logistikers zu verbessern. Doch eine weitere Passage in den Statuten ist wenig aktionärsfreundlich

Anders als bei kotierten Schweizer Unternehmen üblich und als Best Practice empfohlen, erleichtert Panalpina ihren Aktionären den Zugang zur Generalversammlung nicht, im Gegenteil. Nach Versand der Einladung zur Generalversammlung bis am Tag nach dem Aktionärstreffen werden keine Eintragungen im Aktienbuch vorgenommen. Wer nicht eingetragen ist, kann nicht abstimmen.

Zeitpunkt muss vorhersehbar sein

«Falls nach Versand der Einladung kein Eintrag im Aktienbuch möglich ist, ist dies im Hinblick auf eine gute Corporate Governance sicherlich problematisch, da der genaue Zeitpunkt des Versands der Einladungen für die Aktionäre beziehungsweise die Marktteilnehmer vorhersehbar sein muss. Dies gilt insbesondere für ausserordentliche Generalversammlungen», sagt Dominique Anderes, Rechtsanwalt bei Bruppacher, Hug und Partner.

Weil die Einladung mindestens 20 Tage vor der Generalversammlung versendet werden müsse, würde eine solche Regelung zu einer relativ langen Sperrung des Aktienbuches führen, so der Anwalt. «Uns sind lediglich Fälle bekannt, in welchen der Stichtag wenige Tage vor der Generalversammlung und nach Versand der Einladungen ist. Damit ist das Aktienbuch nur für einige Tage gesperrt.»

Willensbildung möglichst vereinfachen

Für Christophe Volonté, Head Corporate Governance bei Inrate, ist die Regelung «sehr fragwürdig». Denn: «Ziel muss es ja sein, den Aktionären die Ausübung ihrer Stimmrechte an der Generalversammlung möglichst zu vereinfachen. Je mehr Stimmrechte ausgeübt werden, desto besser kommt der Wille der Aktionäre zum Ausdruck.»

Genau das könnte der Knackpunkt sein. Die nächstgrösseren Aktionäre Panalpinas, Cevian und Artisan Partners, lehnen den Vorschlag der Stiftung ab. Stattdessen soll die Stiftung – wie alle übrigen Aktionäre – unter die Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung von 5% fallen. Sie war bisher davon ausgenommen, doch die Statuten sehen keine Ausnahme vor.

Bestimmung «rechtsmässig»

Panalpina erklärt auf Anfrage, die Statutenbestimmung sei rechtsmässig und es sei nicht zu erwarten, dass sie die Registrierung der Aktionäre behindern werde. Die Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung sei noch nicht verschickt, entsprechend bleibe Zeit für die Registrierung.

Bei Investoren aus dem Ausland ist dies aber ein komplexer Prozess, der Zeit braucht. Wie viele Aktionäre sich seit Montagabend, als Panalpina über das bevorstehende Aktionärstreffen informierte, eingetragen haben, will das Unternehmen nicht bekannt geben.

Die komplette Historie zu Panalpina finden Sie hier. »

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Lösen Sie für 4 Wochen ein FuW-Testabo und lesen Sie auf www.fuw.ch Artikel, die nur unseren Abonnenten zugänglich sind.

Seite empfehlen



Kopieren Sie den Link [ctrl + c] und fügen Sie ihn in ein E-Mail ein [ctrl + v]. Aus Sicherheitsgründen ist kein Versand von E-Mails direkt vom VZ Finanzportal möglich.