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17:55 Uhr - 16.05.2019

EU-Recht für Schweizer Banken nach Bedarf

Aus Angst vor weiteren Sanktionen befürworten die Schweizer Privatbanken das Rahmenabkommen und könnten sich vielleicht bald der EU-Regulierung unterstellen.

Nirgends ein echter Lichtblick, kein Wort von Wachstum. Es war eher defensiv, was Marcel Rohner, der Präsident der Vereinigung Schweizerischer Assetmanagement- und Vermögensverwaltungsbanken (VAV) und Yves Mirabaud von der Vereinigung Schweizerischer Privatbanken (VSPB) an der gemeinsamen Jahresmedienkonferenz am Donnerstag präsentierten. Die Schweiz liegt zwar an der Spitze: Mit einem Anteil von rund 25% bei den globalen, grenzüberschreitend verwalteten Vermögen von gesamthaft 10’000 Mrd. $ ist sie nach wie vor Weltmarktführerin. In unserem Land werden mehr Gelder verwaltet als in Singapur und Hongkong zusammen.

Aber die Position ist gefährdet. Rohner: «Das Umfeld bleibt aufgrund tiefster Zinsen, des starken Frankens und der rapiden technologischen Fortschritte, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, sowie aufgrund des fehlenden Marktzugangs für alle Finanzinstitute äusserst herausfordernd. Hinzu kommt der Wettbewerb unter den Finanzplätzen, der sich immer weiter verschärft.» Aus der Stärke heraus scheint die Schweizer Finanzindustrie nicht zu agieren.

Gemeinsam gegen Cyber-Attacken

Bezüglich der Wettbewerbs- und Standortfaktoren zeichnete eine Benchmarking-Analyse der Schweizerischen Bankiervereinigung gemäss Rohner ein durchzogenes Bild. In Sachen Steuern beklagen die Banken seit Jahren die nachteiligen Auswirkungen von Verrechungssteuer und Stempelsteuer.

Rohner wies ausserdem auf die zunehmende Gefahr von kriminellen bzw. geopolitisch bedingten Cyber-Attacken hin. Die Banken würden grosse Anstrengungen unternehmen, um sensible Daten effektiv zu schützen. «Für einzelne Finanzakteure wird es jedoch zunehmend schwieriger, sich im Alleingang gegen umfassende Attacken zu wehren.» Eine verstärkte Zusammenarbeit unter den Banken wie auch mit den Behörden sei zwingend notwendig.

An die Adresse Berns erging die Forderung, vorwärts zu machen: «Die Schaffung eines nationalen Kompetenzzentrums Sicherheit seitens des Bundes muss prioritär verfolgt werden,» so Rohner. Dabei solle dieses Zentrum nicht nur als Anlaufstelle für die Privatwirtschaft bei konkreten Bedrohungen dienen, sondern als Ausgangspunkt für konkrete und rasche Interventionen. Mit der Schaffung des beschlossenen Kompetenzcenters für Cyber Security ist der Bund mindestens ein Jahr im Verzug.

Wichtige europäische Kundschaft

Das grösste Problem für die Banken ist jedoch der Marktzugang. Der zunehmende Protektionismus bedeutet, dass ein Schweizer Banker mit wenigen Ausnahmen im europäischen Ausland nicht einmal seine Visitenkarte abgeben darf – und reden darf er höchstens über das Wetter. Dabei sind die Schwarzgeldprobleme längst gelöst.

Von den in der Schweiz hinterlegten ausländischen Privatvermögen im Umfang von 2500 Mrd. Fr. stammen rund 1000 Mrd. Fr. von Kunden, die in der EU ansässig sind. Sie würden es vermutlich schätzen, wenn der Schweizer Banker ihrer Wahl sie vor Ort beraten könnte. Aber auch Banken im EU-Raum würden gerne ihr Vermögensverwaltungsgeschäft verstärken.

Eine Vorbedingung für den Marktzugang

Die Mitglieder der beiden Banken-Vereinigungen halten das Rahmenabkommen mit der EU für eine zwingende Bedingung für einen verbesserten europäischen Marktzugang. Wie Privatbankier-Präsident Yves Mirabaud gegenüber der FuW ausführte: Ohne Rahmenabkommen gibt es garantiert keinen Marktzugang, mit Rahmenabkommen gibt es vielleicht einen Marktzugang, aber keinerlei Garantie.

Fast trotzig tönt auf diesem Hintergrund die Aussage Rohners, er sei «trotzdem optimistisch, dass unsere Vermögensverwaltungsbranche nachhaltig erfolgreich sein wird, wenn sie denn die gute Ausgangslage optimal ausnutzt.» Politisch bewegt sich allerdings nichts.

Die Strategie des Bundesrates zur Verbesserung des Marktzugangs werde durch den Brexit «behindert», befand Mirabaud. Die Verhandlungen mit einzelnen EU-Staaten kommen nicht voran, und die Äquivalenzverfahren (für Anlagefonds, Derivate und Börsen) seien zusehends politisiert und restriktiv. «Selbst wenn sie abgeschlossen werden, könnten diese Äquivalenzen von der EU nach ihrem Gutdünken widerrufen werden und stellen somit keine solide Geschäftsgrundlage dar.» Ein Rahmenvertrag, erwarten die Banker, würde der Willkür der EU engere Grenzen setzen.

Mit welchem Recht?

Mirabaud betonte, «dass eine Übernahme der europäischen Regeln ins Schweizer Recht nicht in Frage kommt.» Weil aber die Angelegenheit so dringend und delikat ist, wird an alternativen Modellen gearbeitet, die faktisch darauf hinauslaufen, dass  Schweizer Banken regulatorisch in die EU übertreten können.

Mirbaud sprach von «einem anderen Abkommensmodell, das auf der Freiwilligkeit jedes einzelnen Instituts beruht. Banken, die ihre Kunden in der EU aktiv bedienen möchten, wären den europäischen Regeln und Verfahren unterstellt, die anderen nicht.» Das wäre eine Art autonomer Nachvollzug von EU-Recht auf Branchenstufe.

Ob es von dort jemals ein Zurück geben könnte? Langfristig, fand Mirabaud, sollten sich «die Schweiz und die EU über eine gegenseitige Anerkennung ihrer Vorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen verständigen können». So lange können und wollen manche Banken offenbar nicht warten.

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