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09:25 Uhr - 13.05.2022

UBS-Datendieb muss drei Jahre ins Gefängnis – theoretisch

Ein Basler verkaufte Hunderte Kundendaten an die deutschen Steuerbehörden. Dann setzte er sich ins Ausland ab.

Der ehemalige UBS-Angestellte René S. (voller Name der Redaktion bekannt) steht im Zentrum eines wahren Thrillers um Verrat, Spionage und Schwarzgeld. Nun hat ihn das Bundesgericht am 27. April wegen wirtschaftlichen Nachrichtendiensts, Geldwäsche, Verletzung des Bankgeheimnisses und unerlaubten Munitionsbesitzes zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Das geht aus dem Urteil hervor, das vom Gericht am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Allerdings ist es zweifelhaft, ob der gebürtige Basler seine Strafe je absitzen wird. Denn er setzte sich im Juli 2016 gerade noch rechtzeitig von seinem Wohnort im Fricktal nach Deutschland ab, nachdem ihn die Bundesanwaltschaft gestützt auf eine Strafanzeige der UBS (UBSG 16.96 +1.04%) angeklagt hatte. Seine Familie liess er in der Schweiz zurück. Die Bundesanwaltschaft schrieb den Angeklagten darum im Juni 2017 unter Nennung seines vollen Namens sowie des Namens seiner Frau und seiner Eltern im Bundesblatt aus.

Im deutschen Exil dürfte S. auch nach dem Bundesgerichtsurteil von einer Auslieferung verschont bleiben. Denn Deutschland hat der Schweiz bislang keine Rechtshilfe geleistet, wenn es um Steuer-CDs ging. Gefängnis droht ihm nur, wenn er in die Schweiz zurückkehren und von den Behörden entdeckt werden sollte.

Gerichtsterminen blieb er unentschuldigt fern

Von seinem neuen Wohnort Lörrach aus bezog S. wegen angeblicher gesundheitlicher Probleme eine Schweizer Invalidenrente. Zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor der Strafkammer des Bundesstrafgerichts vom Januar 2019 erschien er unentschuldigt nicht. Auch von der Berufungsverhandlung vom Juni 2020 meldete er sich nicht ab. Insgesamt liess er vier Verhandlungstermine platzen. Folglich verurteilten ihn beide Instanzen in Abwesenheit.

Dagegen wehrte er sich vor Bundesgericht mit der Begründung, die Abwesenheitsverfahren seien in unzulässiger Weise durchgeführt worden. Das Bundesgericht hat dies nun zurückgewiesen.

Doch warum wurde S. verurteilt?

Die Vorinstanz sah es als erwiesen an, dass S., der bei der UBS in Basel arbeitete, zwischen Dezember 2005 und Herbst 2012 Hunderte geheimer Daten über deutsche Inhaber von Stiftungen kopierte. Die gestohlenen Daten von mindestens 233 Kunden machte er zu Geld. Er verkaufte sie für mindestens 1,147 Millionen Euro an die Steuerbehörden im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Geldwäsche und Munitionsbesitz

Bei Dutzenden deutscher UBS-Kunden kam es bald danach zu Hausdurchsuchungen. Viele von ihnen wurden als Steuerbetrüger überführt. Der deutsche Staat nahm Milliarden ein. Zwei Jahre später kam die Bank S. auf die Schliche und stellte den langjährigen Mitarbeiter frei.

Mit dem Geld der deutschen Steuerbehörden kaufte sich S. im Oktober 2012 auf Mallorca eine Ferienwohnung. Preis: gut eine Million Euro. Ein Jahr später verkaufte er die Wohnung wieder und liess das Geld auf eine deutsche Regionalbank überweisen. Von dort floss das Geld auf das Konto eines Anwalts in Palma de Mallorca. Dieser Vorgang brachte S. die Verurteilung wegen Geldwäsche ein.

Ausserdem wurde er wegen unerlaubten Munitionsbesitzes verurteilt. Bei einer Hausdurchsuchung vom September 2013 in seiner Wohnung im Fricktal entdeckte die Polizei in der Nachttischschublade 18 Patronen einer verbotenen Geschossart.

Bei der Hausdurchsuchung hatte S. versucht, die SIM-Karte seines Handys zu zerstören. Seine Begründung lautete, er habe verhindern wollen, dass seine Gattin von einer ausserehelichen Liebschaft erfahre. Die Untersuchungsbehörden konnten die SIM-Daten jedoch rekonstruieren. Sie offenbarten nur Kontakte nach Deutschland – und zu einem Notar auf Mallorca. Von einer Liebschaft gab es keine Spur.

Dieser Artikel stammt aus dem Tages-Anzeiger, weitere Artikel finden Sie unter www.tagesanzeiger.ch

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