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15:50 Uhr - 22.09.2014

UBS geht wegen Milliardenkaution vor europäisches Gericht

Das Pariser Appellationsgericht hat den Einspruch der Grossbank UBS abgelehnt. Sie muss bis 30. September 1,1 Mrd. € Kaution hinterlegen. Die UBS-Titel verloren zeitweise 1,3%. Die Bank will sich in Paris und Strassburg – vor dem Gerichtshof für Menschenrechte – wehren.

Die UBS (UBSN 16.38 -1.44%) muss im Steuerstreit in Frankreich 1,1 Mrd. € (1,3 Mrd. Fr.) Kaution hinterlegen. Das Pariser Appellationsgericht hat den Einspruch der Grossbank gegen die Sicherheitshinterlegung am Montag abgelehnt.

Vor Gericht nach Strassburg

In einer Stellungnahme erklärte die Grossbank: «UBS ist sehr enttäuscht über diese Entscheidung, welche die an der Anhörung vorgebrachten Argumente in keiner Weise berücksichtigt.» UBS werde beim französischen Kassationshof (Cour de Cassation) gegen das Vorgehen der Justiz Berufung einlegen und den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen, auch im Hinblick auf das Recht auf ein faires Verfahren. «UBS ist weiterhin der Auffassung, dass es sich um einen hochpolitisierten Prozess handelt und die Untersuchung von Beginn weg elementare Aspekte der Rechtsstaatlichkeit ausser Acht gelassen hat. Es ist für UBS wichtig, dass der Fall gemäss geltender Rechtsprechung und tatsächlicher Faktenlage beurteilt wird.»

Die französische Justiz hatte die Ermittlungen gegen die Schweizer Grossbank wegen mutmasslicher Beihilfe zu Steuerhinterziehung im Juli ausgeweitet und ein Anklageverfahren wegen Geldwäscherei eingeleitet. Zudem wurde mit Blick auf eine mögliche Busse verlangt, dass die UBS für die weitere Tätigkeit ihres grenzüberschreitenden Geschäfts bis 30. September eine Sicherheitsleistung von 1,1 Mrd. € hinterlegt. UBS soll reichen Kunden geholfen haben, Geld vor dem französischen Fiskus zu verstecken. Möglicherweise wurden – was immer als höchst riskant galt – bei UBS das On- und das Offshore-Geschäft vermischt. Der Ermittlungszeitraum der französischen Behörden betrifft 2004 bis 2012.

Mehr Rückstellungen?

Die UBS-Aktien standen am Montag unter Druck und verloren zeitweise 1,3%. Eine Kaution ist zwar etwas anderes als eine Busse oder eine Vergleichszahlung, dennoch wird die UBS nicht umhinkommen, den Betrag im Geschäftsausweis zu berücksichtigen. Gemäss dem Bericht über das zweite Quartal 2014 hat die UBS die Rückstellungen für rechtliche und regulatorische Risiken im Bereich Wealth Management zulasten der Erfolgsrechnung um 295 Mio. Fr. erhöht. Die Rückstellungen im Wealth Management betragen nun 510 Mio. Fr. Im Sommer hatte die französische Bankenaufsichtsbehörde UBS (France) mit 10 Mio. € gebüsst wegen Mängeln im internen Kontrollsystem im Zusammenhang mit der Kundenidentifikation im grenzüberschreitenden Geschäft.

Die  1,3 Mrd. Fr. Kaution müssen auch in Bezug gebracht werden zu den 4,4 Mrd. Fr. Jahresgewinn, den die Analysten für UBS erwarten. Die UBS hatte die neue Summe als beispiellos und ungerechtfertigt bezeichnet. Sowohl die rechtliche Grundlage für den Betrag als auch die Berechnungsmethode seien grundlegend mangelhaft. Es sei inakzeptabel, dass diese Angelegenheit derart politisiert werde.

Anders als Deutschland

Es hätte überrascht, wenn die französische Justiz zurückgekrebst wäre und die Kaution vom Berufungsgericht auf einen Bruchteil reduzieren worden wäre. Dies, obwohl der höchste bisher je verhängte Betrag unter 60 Mio. €  liegt  und UBS die rechtliche Grundlage und die Berechnungsmethode für die 1,1 Mrd. € anzweifelt. Der Fall Frankreich unterscheidet sich vom Fall Deutschland. Dort hatte man letztlich auch die Anstrengungen der UBS anerkannt, die Kunden in die Steuerehrlichkeit zu treiben. Mit der Zahlung von 300 Mio. € schloss die UBS im Sommer das sogenannte Bochumer Verfahren ab. Es ging zurück auf eine CD mit Steuerdaten. Die Ermittlungen in Frankreich stützen sich in erster Linie auf Aussagen früherer Mitarbeitender von UBS France.

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