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10:59 Uhr - 11.06.2018

Die Finanzlage wird oft überschätzt

Ergänzende Kennzahlen müssen beachtet werden, um die echte ökonomische Situation einer Pensionskasse zu erkennen.

Der Pensionskasse gehe es gut, sie habe einen Deckungsgrad von mehr als 100%. So etwa lauten oft gehörte Aussagen. Der Deckungsgrad als Verhältnis von Vermögen zu Verpflichtungen muss jedoch im Kontext mit anderen Parametern betrachtet werden, damit über die finanzielle Lage einer Vorsorgeeinrichtung eine korrekte Aussage gemacht werden kann.

Deshalb hat die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge über weitere Risikokennzahlen nachgedacht. Zusätzlich zur ordentlichen Jahresrechnung sollen die Vorsorgeeinrichtungen weiter gehende Kennzahlen zur finanziellen Lage und Struktur angeben.

Doch die Mehrheit der Pensionskassen spricht sich gegen ein obligatorisches Kennzahlenblatt aus. Die Zahlen seien bereits vorhanden und könnten der Jahresrechnung sowie dem periodischen Expertengutachten entnommen werden. Die Kassen wollen mit ihrer ablehnenden Haltung eine zusätzliche Regulierung und die damit verbundenen Kosten verhindern.

Der Deckungsgrad ist nach wie vor die zentrale und meistgenannte Kennzahl der Vorsorgeeinrichtungen. Er gibt an, wie umfänglich die Verpflichtungen mit Aktiven – Obligationen, Aktien, Immobilien – gedeckt sind.

Grosser Bewertungsspielraum

Die Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen. Damit die Pensionskassen nicht in Schieflage geraten, bilden sie Reserven. Der Umfang der Wertschwankungsreserven drückt sich in der Höhe des Deckungsgrads aus. Doch die Messzahl ist umstritten. Denn auf der Passivseite der Bilanz haben die Pensionskassen Spielraum zur Berechnung der Verpflichtungen.

Bei Aktivversicherten entsprechen die Verpflichtungen der Kasse den Freizügigkeitsleistungen bzw. den Altersguthaben. Bei den Rentenbezügern sind die Verpflichtungen schwieriger zu berechnen. Die Pensionskassen müssen Annahmen zur Lebenserwartung und zu den künftigen Anlagerenditen treffen.

Kassen, die von hohen Renditeerwartungen ausgehen, bilanzieren dementsprechend geringere aktuelle Verpflichtungen. So weisen sie einen besseren Deckungsgrad aus als Anbieter, die weniger Rendite erwarten und deshalb mit grösser festgelegten Verpflichtungen vorsichtiger kalkulieren.
Mit welcher Zukunftsrendite ein Vorsorgeträger operiert, drückt der technische Zins aus. Folglich muss bei einem Vergleich der Deckungsgrade auch der technische Zins berücksichtigt werden. Nach einer Faustregel sinkt der Deckungsgrad bis 5 Prozentpunkte, wenn der technische Zins – um zu einer vorsichtigeren Bilanzierung zu gelangen – um 0,5 Prozentpunkte reduziert wird.

Jede Kasse definiert für sich selbst den Zieldeckungsgrad. Er hängt ab von der kassenindividuellen Anlagestrategie sowie von Wahrscheinlichkeitsberechnungen zu Kursschwankungen. Ist der Ziel-Deckungsgrad nicht erreicht, besteht ein Reservedefizit. Sinkt der Deckungsgrad unter 100%, besteht eine Unterdeckung; fällt der Wert unter 90%, muss der Stiftungsrat zuhanden der Aufsichtsbehörde ein Sanierungskonzept erarbeiten.

Der Sanierungsplan muss vorsehen, dass die Kasse innerhalb von fünf bis zehn Jahren wieder überdeckt sein wird. Als gängige Sanierungsmassnahmen können einzeln oder kumulativ folgende Schritte beschlossen werden: Minderverzinsung der Altersguthaben, Sanierungsbeiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder Sondereinlagen des Arbeitgebers.

Ausser dem Deckungsgrad sollte auch dem Cashflow oder der Versichertenstruktur Beachtung zukommen. Zahlt eine Kasse wegen der grossen Zahl von Rentnern jeden Monat mehr aus, als in Form lohnabhängiger Sparbeiträge zufliesst, wird die Anlagetätigkeit anspruchsvoll.

Das kapitalgewichtete Rentnerverhältnis zeigt, wie das Rentnerkapital im Verhältnis zu den gesamten Verpflichtungen einer Kasse steht. Das Kapital der Rentenbeziehenden muss jährlich um den technischen Zins erhöht werden, damit das Leistungsversprechen der Kasse finanziert ist. Je höher der technische Zins und der Rentneranteil sind, desto umfangreicher ist die notwendige Summe und desto weniger des jährlichen Gesamtergebnisses kann an die Aktivversicherten ausgeschüttet werden. Pensionskassen dürfen die Rentenversprechungen nicht reduzieren, selbst dann nicht, wenn sie in Unterdeckung geraten.

BVG-Minimum beengt die Kasse

Das Rentnerverhältnis offenbart folglich, wie flexibel eine Kasse handeln kann. In der Tabelle ist zudem der Anteil des BVG-Kapitals aufgelistet. Er zeigt auf, wie sich das gesamte Altersguthaben der Aktiven auf gesetzliches und überobligatorisches Guthaben aufteilt. Dies hat Einfluss auf die Höhe der kassenspezifisch festgelegten Umwandlungssätze. Hat das BVG-Kapital einen vergleichsweise hohen Anteil am Total (FP 52.73 -0.79%) der Guthaben, gibt es in einer Vorsorgeeinrichtung wenig Spielraum, den Umwandlungssatz zu senken. Bei jeder Neupensionierung muss der Rentenbetrag mindestens dem entsprechen, was das BVG im Minimum vorschreibt.

Die Quersubventionierung gesetzlicher Mindestleistungen aus überobligatorischen Altersguthaben funktioniert in solchen Fällen nicht oder nur begrenzt. Je geringer der Anteil überobligatorischen Guthaben, desto angespannter ist folglich die Lage für eine Kasse. Firmen sollten deshalb stets alle Risikokennzahlen prüfen und sich nicht von einem hohen Deckungsgrad blenden lassen. Ein, zwei schlechte Börsenjahre können die Reserven aufzehren. Eine umfassend gesunde Kassenstruktur bürgt hingegen für eine langfristig solide Altersvorsorge.

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