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17:32 Uhr - 30.11.2018

Bundesrat schützt Schweizer Börsen vor der EU

Ab Januar wird der Handel von Schweizer Aktien in der EU verboten. Damit reagiert der Bundesrat darauf, dass die EU die Äquivalenz für Schweizer Börsen nicht mehr anerkennt.

Die Schweizer Regierung setzt ein Zeichen: Ab 1. Januar 2019 ist der Handel von Schweizer Aktien in der Europäischen Union (EU) verboten. Die Massnahmen gelten bis Ende 2021. Angekündigt hatte die Regierung den Schritt schon im Juni. Die Umsetzung war vom Bundesrat daran geknüpft, dass die EU-Kommission bis zum 1. Dezember die Verlängerung der Äquivalenz bestätigt oder öffentlich zusichert. Das ist bisher ausgeblieben. Ohne diese Äquivalenz dürfen EU-Wertschriftenhändler Schweizer Aktien nicht mehr an Schweizer Börsen handeln, wenn sie auch an einer Börse innerhalb der EU gehandelt werden. So drohen der Schweizer Börse SIX gemäss Schätzungen rund zwei Drittel des Handelsumsatzes im Aktiengeschäft wegzubrechen. Ertragseinbussen und Arbeitsplatzverluste wären die logische Folge.

Der Bundesrat will mit der neuen Verordnung die Schweizer Börsen schützen, indem er die Anerkennung ausländischer Handelsplätze neu regelt. Die neue Verordnung besagt, dass ab nächstem Jahr Schweizer Aktien nur noch auf Handelsplätzen gehandelt werden, die durch die Schweizer Behörden anerkannt werden. Mit Inkrafttreten der Verordnung werden Handelsplätze in der EU diese Anerkennung nicht mehr erhalten.

Damit ist sichergestellt, dass Schweizer Aktien weiterhin über die Schweizer Börse gehandelt werden. So schlägt die Schweiz die EU mit ihren eigenen Mitteln: Wie du mir, so ich dir, lautet das Motto. Vor allem aber schafft der Bundesrat wieder Rechtssicherheit und Stabilität.

Vorerst dürfte der Handel an der Schweizer Börse gar noch zunehmen, da sämtliche bislang in der EU gehandelten Schweizer Aktien nun ebenfalls über die hiesige Börse abgewickelt werden. Der Rest der Welt ist von diesem Vorgehen nicht betroffen.

Die Schweizer Börse SIX «begrüsst die Eventualmassnahme des Bundesrats». Allerdings bedauert sie, dass es überhaupt notwendig war, diese Massnahme einzuführen, und dass die EU-Kommission bis heute noch keinen Entscheid über die Äquivalenzanerkennung getroffen hat. Für Romeo Lacher, Verwaltungsratspräsident der SIX, hat das Erreichen der Äquivalenz weiterhin höchste Priorität, wie er sich in der Medienmitteilung der Schweizer Börse SIX zitieren lässt.

Die Börsenäquivalenz bestimmt, ob Gleichwertigkeit unter den Börsen gegeben ist. Sie ist die Basis dafür, dass Wertschriftenhändler aus der Europäischen Union an der Schweizer Börse Aktien handeln dürfen.

Sollte die EU-Kommission die Schweizer Börse bis Ende Jahr doch noch als äquivalent klassifizieren, entfalten die Massnahmen keine Wirkung. Bis Redaktionsschluss hat sich die EU-Kommission noch nicht zum Beschluss des Bundesrats geäussert.

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