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14:47 Uhr - 15.05.2015

Das Ringen um Sika bleibt offen

Die Serie hängiger rechtlicher Verfahren ist unübersichtlich, zentral jedoch die Beurteilung der GV-Beschlüsse von Mitte April.

Ob der Verkauf des Sika-Aktienpakets der Familie Burkard an den französischen Industriekonzern Saint-Gobain (SGO 40.87 0.06%) (SGO) zustande kommt, liegt in den Händen der Justiz. Eine ganze Serie von Verfahren ist hängig. Die Lage ist kompliziert und unübersichtlich, der Ausgang ist offen.

Entscheidend ist das Verfahren, das die Schenker-Winkler Holding (SWH), die das Paket der Familie Burkard hält, gegen die Beschlüsse der Generalversammlung (GV) vom 14. April anstrengt. Nachdem ein Schlichtungsversuch am 12. Mai gescheitert ist, hat SWH angekündigt, alle GV-Entscheide, in welchen sie nicht voll stimmberechtigt war, anzufechten. Die Klagen werden demnächst beim Kantonsgericht Zug eingereicht. Dabei geht es um die Frage, ob der Entscheid des VR von Sika (SIK 3116 1.76%), die Vinkulierung auf SWH anzuwenden, rechtmässig war.

Wird dieser Entscheid vom Gericht gestützt, wird SGO das Aktienpaket nicht erwerben, der Verkauf kommt in diesem Fall nicht zustande. Der erstinstanzliche Entscheid kann an das Zuger Obergericht und dann an das Bundesgericht weiter gezogen werden. Der Zeitbedarf beläuft sich auf zwei bis drei Jahre.

Parallel ist ein Berufungsverfahren vor dem Zuger Obergericht hängig, betreffend den Erlass vorsorglicher Massnahmen zum Schutz der Stimmrechte von SWH. Die erste Instanz hatte das Gesuch vor der GV abgewiesen, die Vinkulierung konnte angewendet werden. Das Berufungsverfahren ist mit Blick auf die ausserordentliche GV, die am 24. Juli stattfinden soll, von Bedeutung. Je nach Entscheid kann die Vinkulierung noch einmal durchgesetzt werden.

In einem weiteren Verfahren hat die Aktionärsgruppe um Bill Gates verlangt, das Opting-out aufzuheben. Das würde bedeuten, dass SGO allen Aktionären ein Übernahmeangebot machen müsste. Sowohl die Übernahmekommission als auch die Finma als zweite Instanz haben das Ersuchen abgelehnt. Ob es ans Bundesverwaltungsgericht weiter gezogen wird, ist noch nicht publik.

Sika hat zudem eine Verletzung der  Offenlegungspflicht durch SWH und SGO betreffend der Auflösung ihrer Gruppe angezeigt. In diesem Fall ist noch nichts geschehen. Neu hat die SWH gegen drei VR-Mitglieder Verantwortlichkeitsklagen eingereicht. Diese haben jedoch keinen Einfluss darauf, ob der Deal zustande kommt.

Die komplette Historie zu Sika finden Sie hier »

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