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12:15 Uhr - 05.12.2019

Bei Bär kommen DDR-Altlasten hoch

Die Neubeurteilung einer Klage führt zu hohen Rückstellungen bei der Privatbank. Die Unsicherheit bleibt.

Die Privatbank Julius Bär (BAER 46.42 0.69%) kämpft weiter mit ihren Altlasten. Weil das Zürcher Obergericht von einer früheren Beurteilung abgerückt ist, muss sie 153 Mio. Fr. zurückstellen. Ob es zu einer Zahlung kommt, ist offen. Julius Bär bestreitet die Forderungen und zieht den Fall ans Bundesgericht weiter.

Erst im November hatte Julius Bär auf ihrer italienischen Tochter Kairos eine Goodwillabschreibung von rund 99 Mio. Fr. vorgenommen, weil bei dieser die Kundenvermögen seit Anfang Jahr knapp 30% von 11,8 auf 8,4 Mrd. Fr. per Ende Oktober einbrachen.

Verschwundene DDR Gelder

Im Kern fordert die deutsche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) nichtautorisierte Geldbezüge vom Konto einer Aussenhandelsgesellschaft der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zurück. Diese Auszahlungen erfolgten angeblich bei der später von Bär übernommenen Cantrade zwischen 1990 und 1992, ohne dass die nötigen Sorgfaltspflichten eingehalten wurden. Der zurückgestellte Betrag errechnet sich aus den geforderten 97 Mio. Fr. plus den seit 1994 aufgelaufenen Zinsen.

Dabei hatte es für die Privatbank lange gut ausgesehen: Das Zürcher Obergericht hatte ein erstinstanzliches Urteil zugunsten von Julius Bär im April 2018 gutgeheissen. BvS zog das Urteil daraufhin aber ans Bundesgericht weiter und hatte damit Erfolg. Das Urteil des Zürcher Obergerichts wurde aufgehoben und musste neu beurteilt werden. Am 3. Dezember 2019 wurden die Forderungen der BvS nun bestätigt.

Rückgriff auf UBS

Julius Bär hatte die ehemalige Bank Cantrade durch die Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst von der Grossbank UBS (UBSG 11.905 0.68%) gekauft. Aus diesem Grund verweist Julius Bär in ihrer Medienmitteilung darauf, dass sie eine allfällige Busse von der Verkäuferin UBS zurückfordern will. Sollte es zu einer Zahlung kommen, ist davon auszugehen, dass auch UBS nicht einfach so einwilligen wird. Gut möglich, dass dann doch etwas bei Julius Bär hängen bleibt. UBS wollte den Fall auf Anfrage nicht kommentieren.

Die Börse zeigt sich bislang unbeeindruckt. Michael Kunz, Analyst der Zürcher Kantonalbank, sieht keine direkten Auswirkungen auf das operative Geschäft. Dennoch bleibt die Unsicherheit über den Ausgang des Prozesses und damit verbundene mögliche Kosten.

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