Der Ständerat will die zweite Kohäsionsmilliarde genehmigen. Er will die Zahlungen aber an eine Bedingung knüpfen.
Die Schweiz soll die neuen EU-Staaten im Osten finanziell unterstützen. Der Ständerat hat am Donnerstag die zweite Kohäsionsmilliarde genehmigt. Er will die Zahlungen aber an eine Bedingung knüpfen.
Das Geld soll nur fliessen, wenn die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz ergreift. Andernfalls soll der Bundesrat keine Verpflichtungen auf der Grundlage des Rahmenkredits eingehen. Der Ständerat nahm einen entsprechenden Antrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) mit 38 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.
Der Rat denkt dabei vor allem an mögliche Massnahmen der EU gegen die Schweizer Börse: Vor einem Jahr hatte die EU beschlossen, die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung nur befristet für ein Jahr zu anerkennen. Eine weitere Verlängerung machte sie von den Fortschritten beim Rahmenabkommen abhängig.
Offenbar keine Verlängerung
In den nächsten Tagen oder Wochen wird sich zeigen, ob die EU die Anerkennung verlängert. Derzeit sieht es nicht danach aus: EU-Vizekommissionspräsident Valdis Dombrowskis schrieb in einem Brief an einen EU-Abgeordneten, es gebe nicht genügend Fortschritte, um die Äquivalenz der Schweizer Börse über Dezember 2018 hinaus anzuerkennen. Das war am Mittwoch bekannt geworden.
Aussenminister Ignazio Cassis äusserte sich nicht zu dieser Entwicklung. Er stellte fest, der Bundesrat habe schon vor einem Jahr festgehalten, dass es sich um eine Diskriminierung handle. Daran habe sich nichts geändert. Der Antrag Noser stehe im Einklang mit dem Willen des Bundesrates. Die Grosswetterlage sei zu berücksichtigen. Der Bundesrat lehne es allerdings ab, dies im Bundesbeschluss zu verankern.
Klares Signal gegen Diskriminierung
Zur Diskussion stand auch, die Zahlungen zusätzlich an Verbesserungen in den bilateralen Beziehungen zur EU zu knüpfen. Der Antrag wurde aber zugunsten der Version von Noser zurückgezogen. Dieser überzeugte, weil der Begriff der Diskriminierung juristisch klar ist – im Gegensatz zu «Verbesserungen der Beziehungen».
Ob eine Diskriminierung vorliege, könnten die Gerichte feststellen, hiess es. Noser sagte, es handle sich um ein klares Signal gegen diskriminierende Massnahmen. Der Rat zeige damit, dass er gelassen versuche, Probleme zu deeskalieren, sagte Noser. Pirmin Bischof (CVP/SO) befand, der Verzicht auf Diskriminierung sei das Minimum, was man erwarten könne. Dies festzuhalten, sei «Ausdruck des legitimen Selbstbewusstsein auch einem grossen Partner gegenüber».
Preis für Marktzugang
Damian Müller (FDP/LU) stellte mit Blick auf mögliche diskriminierende Massnahmen der EU fest: «Ich habe wirklich genug, dauernd gepiesackt zu werden.» Thomas Minder (SVP/SH) sagte, mit dem Beschluss mache der Rat klar, dass sich die Schweiz auf die Hinterbeine stelle für den Wirtschaftsstandort.
Dass die Schweiz eine weitere Kohäsionsmilliarde zahlen sollte, war für die meisten im Rat unbestritten. Es handle sich um den Preis für den Marktzugang, sagte Philipp Müller (FDP/AG). Die Schweiz müsse künftig wohl mit steigenden Preisen rechnen, sowohl politisch als auch monetär. 1,3 Mrd. Fr. in zehn Jahren seien 130 Mio. Fr. pro Jahr. Das entspreche lediglich 1,1 Promille der Exporte in die EU, gab er zu bedenken.
Der Versuchung widerstehen
Gegen Bedingungen stellte sich Christian Levrat (SP/FR). Er bezeichnete die Verknüpfung als Irrtum, Illusion und politischen Fehler. Der Rat sollte dieser Versuchung widerstehen, befand er. Die Kohäsionsmilliarde sei kein Gefallen an die EU und auch nicht der Preis für den Marktzugang. Sie sei in erster Linie eine Investition. Es sei im ureigenen Interesse der Schweiz, die Ungleichheiten in der EU zu reduzieren.
Daniel Jositsch (SP/ZH) warnte davor, eine weitere rote Linie zu setzen und damit den Bundesrat in seiner Handlungsfreiheit einzuschränken. Die Sache erinnere ihn an ein Schachspiel. Das Ziel im Schach sei es, den König schachmatt zu setzen – aber nicht den eigenen. Die Version von Noser könne er aber mittragen.
«Katastrophales Ergebnis»
Zurückgezogen wurden Ordnungsanträge, das Geschäft zu verschieben, bis der Bundesrat über das weitere Vorgehen beim Rahmenabkommen entschieden hat. Der Entscheid wird für Freitag erwartet.
Paul Rechsteiner (SP/SG) wurde als Präsident des Gewerkschaftsbundes (SGB) bereits über das Ergebnis der Verhandlungen informiert. Dieses sei «schlicht katastrophal», sagte er. Es gehe nicht bloss darum, dass die Voranmeldefrist ausländische Dienstleister verkürzt werden solle. Das Problem sei, dass der Schweizer Lohnschutz vollständig dem EU-Recht unterstellt würde. Das sei ein Verstoss gegen die roten Linien.
Ungleichheiten verringern
Zur Debatte stehen rund 1,3 Mrd. Fr. zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Rahmenkredit Kohäsion, dem Rahmenkredit Migration sowie dem Eigenaufwand der Bundesverwaltung.
Der Rahmenkredit Kohäsion umfasst rund 1,047 Mrd. Fr. Er soll zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU beitragen. Profitieren würden die EU-Länder im Osten. Der Rahmenkredit Migration umfasst 190 Mio. Fr. Davon sollen EU-Länder profitieren, die von der Migration besonders stark betroffen sind – nicht zwingend Länder im Osten. Dieser Teil ist am 12. Dezember traktandiert.
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