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15:48 Uhr - 07.04.2015

Wenn Revisoren zu Beratern werden

Eine Rückbesinnung auf die zentrale Rolle als Schutzinstanz für die Aktionäre und Gläubiger ist notwendig.

GovernanceGrundsätze der guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung, subsumiert unter dem Begriff Corporate Governance, betreffen jeden Aktionär. «Finanz und Wirtschaft» publiziert regelmässig Artikel zu Corporate Governance in Schweizer Unternehmen. Die Meinung des Autors muss nicht mit derjenigen der Redaktion übereinstimmen. Sie steht zwingend auf der Traktandenliste und wird zwingend von der Generalversammlung gewählt: die Revisionsstelle. Sie muss von Gesetzes wegen fachlich befähigt und unabhängig sein, was gut ist – soll die Revisionsstelle doch Gewähr bieten, dass die Jahres- und Konzernrechnung und neu auch der Vergütungsbericht frei von wesentlichen falschen Angaben sind. In der Praxis führt das Spannungsverhältnis zwischen dem gesetzlichen Prüfauftrag, also dem Auftrag, dem Management streng auf die Finger zu schauen, und den kommerziellen Interessen der Revisionsstelle, das heisst, grosszügig gegenüber dem Management zu sein, um das Mandat nicht zu verlieren, zu Kompromissen.

Zum AutorPhilipp Leu ist CEO der Nachhaltigkeitsratingagentur Inrate. Der Gesetzgeber macht im Obligationenrecht und im Revisionsaufsichtsgesetz deshalb Vorgaben, wie die Unabhängigkeit der Revisionsstelle sichergestellt werden soll. Im Gegensatz zu den USA ist in der Schweiz aber keine strikte Trennung zwischen Revisions- und Beratungsdienstleistungen vorgesehen. Übersteigen die zusätzlich angebotenen Beratungsdienstleistungen eine gewisse Höhe, kann die Unabhängigkeit des eigentlichen Prüfauftrags jedoch beeinträchtigt werden.

Hochmargiges Consulting

Nach dem Enron-Skandal haben die «Big Four» (Deloitte, EY, KPMG und PwC) ihre Beratungstätigkeiten abgestossen oder reduziert. Doch in den letzten Jahren haben sie sich wieder stark der Beratung zugewendet. Die Gründe sind darin zu ­suchen, dass der klassische Audit zu einem austauschbaren Standardprodukt geworden ist, bei welchem Differenzierungsmöglichkeiten fehlen und der Wettbewerb grösstenteils über den Preis läuft. Consulting hingegen ist für die Wirtschaftsprüfungsfirmen hochmargiger und verspricht auch interessante Wachstumsraten. Hinzu kommt, dass die Haftungsrisiken geringer ausfallen. Bei EY und PwC ist der Umsatzanteil aus Beratungsdienstleistungen seit 2013 höher als derjenige der Wirtschaftsprüfung. Dieser Trend hat sich auch im vergangenen Jahr weiter akzentuiert.

Während die «Grossen Vier» beim Consulting weiter auf das Gaspedal drücken, stellt die EU gleichzeitig Geschwindigkeitslimiten auf. Anfang 2014 verabschiedete der EU-Ministerrat eine neue Richtlinie sowie eine neue Verordnung zur Stärkung der Unabhängigkeit der Revisionsstelle. Von der ursprünglichen Idee des kompletten Verbots von Revisions- und Beratungsdienstleistungen ist man abgerückt. Stattdessen gilt eine «schwarze Liste», die Erbringung von Steuerberatung, Bewertungsleistungen sowie juristische und andere Beratungsleistungen enthält.

zoomNeben dem Verbot bestimmter Beratungsdienstleitungen ist eine finanzielle Grenze vorgesehen, nach der die Honorare für Consulting nicht mehr als 70% des durchschnittlichen Prüfungshonorars der letzten drei Jahre betragen dürfen. Würde die Regelung auch in der Schweiz Anwendung finden, hätten die Revisionsgesellschaften der Industriekonzerne Schweiter (SWTQ 849.5 0.35%) (Deloitte) und Dätwyler (DAE 140.2 2.04%) (PwC), des Baukonzerns Implenia (IMPN 65.25 0.38%)(PwC), der St. Galler Kantonalbank (SGKN 344.25 -0.22%) (PwC) und des Pharmazulieferers Bachem (BANB 53.55 -0.28%) (PwC) Erklärungsbedarf.

Die laufende Aktienrechtsrevision sollte unter diesem Gesichtspunkt dazu genutzt werden, die Bestimmungen über die Unabhängigkeit der Revisionsstelle zu überdenken. Es darf nicht sein, dass der klassische Prüfungsauftrag zum Türöffner für das lukrative Beratungsgeschäft verkommt.

Unabhängigkeit im Fokus

Eine Rückbesinnung auf die zentrale Rolle der Revisionsstelle als Schutzinstanz für die Aktionäre und Gläubiger ist notwendig. Die neu geltenden Regeln in der EU könnten als Fundament für eine Neudefinition der Unabhängigkeit dienen – Beratungsleistungen sind einzuschränken, ohne aber kleinere, unproblematische Zusatzdienstleistungen zu verhindern. Als Zwischenlösung sollten die Gesellschaften im Geschäftsbericht klar Farbe bekennen, warum sie die Revisionsstelle für Beratungsaufträge mandatiert haben. Einige Schweizer Unternehmen verhalten sich diesbezüglich bereits vorbildlich und vergeben Non-Audit-Dienstleistungen nur zurückhaltend und unter Einhaltung klarer Kriterien an die Revisionsstelle.

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