Der Logistiker steht vor einer ausserordentlichen Generalversammlung. Hintergrund ist die Frage, wie es mit der Offerte von DSV weitergeht.
Beim Logistiker Panalpina (PWTN 160.3 0.63%) kommt die Frage der Stimmrechtsbeschränkung auf die Agenda. Das Unternehmen hat von ihrer grössten Aktionärin, der Ernst-Göhner-Stiftung (46% Anteil) den Antrag erhalten, an einer ausserordentlichen Generalversammlung das Prinzip «Eine Aktie, eine Stimme» vor der ordentlichen Generalversammlung vom 9. Mai umzusetzen. Damit reagiert die Stiftung auf ein Schreiben des Investors Cevian.
Seit dem Börsengang von Panalpina 2005 hatte die Stiftung mit 46% abstimmen können, alle übrigen Aktionäre unterlagen aber einer Stimmrechtsbeschränkung von 5%. Tatsächlich kommen aber die nächstgrösseren Investoren Cevian (12,3%) und Artisan Partners (12%) auf deutlich mehr Gewicht. Weitere Investoren, unter anderem Franklin Templeton, halten rund 3%.
Zweidrittel-Mehrheit für Statutenänderung
Die Ernst-Göhner-Stiftung beantragt, die Statuen von Panalpina durch Aufhebung der Eintragungsbeschränkung von 5% und der Stimmrechtsbeschränkung von 5% anzupassen. Für eine solche Änderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit nötig. Gemäss Mitteilung von Panalpina folgt der Verwaltungsrat dem Antrag und will die formelle Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung «zu gegebener Zeit» veröffentlichen.
Auslöser war ein Schreiben des Aktionärs Cevian. Dieser habe die Praxis in Frage gestellt, die Stiftung mit all ihren Stimmrechten zu den Generalversammlungen des Unternehmens zuzulassen, so Panalpina. «Cevian vertrat die Auffassung, dass die Stimmrechtsbeschränkung von 5% auf alle Aktionäre angewendet und somit der Stimmrechtsanteil der Ernst-Göhner-Stiftung auf 5% reduziert werden muss», heisst es weiter in der Mitteilung. Von Cevian war vorerst keine Stellungnahme erhältlich.
Gutachten, Gutachten, Gutachten
Ein Ad-hoc-Ausschuss unabhängiger Verwaltungsräte, der sich aus fünf Verwaltungsräten ohne Vertreter der Stiftung und von Cevian zusammensetzt und in dem Thomas Kern den Vorsitz führt, prüft gemäss Panalpina die Situation. Grundlage sind Gutachten der Stiftung und von Cevian sowie unabhängigen Gutachten, die der Ausschuss eingeholt hat.
Die Frage, welche Stimmrechte künftig zum Tragen kommen, ist im Zusammenhang mit der informellen Übernahmeofferte des dänischen Logistikers DSV für 4,3 Mrd. Fr. zentral. Denn anders als die Ernst-Göhner-Stiftung haben mehrere andere Investoren das Angebot von DSV begrüsst.
Wenn für alle Aktionäre eine Beschränkung von 5% gilt, könnte die Ernst-Göhner-Stiftung in der Übernahmefrage überstimmt werden. Wenn alle Aktionäre aber gemäss ihrem tatsächlichen Aktienanteil abstimmen, hat die Ernst-Göhner-Stiftung mit 46% weiterhin ein sehr starkes Gewicht. Angesichts der üblichen Präsenzquoten an Generalversammlungen dürfte das bereits eine Mehrheit darstellen.
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