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11:21 Uhr - 14.01.2020

Wer 11%-Rendite-Geschenk erhält

Die Aktien, Immobilien und Obligationen im 900 Mrd. Fr.-Portefeuille der Pensionskassen haben 2019 etwa 11% Gesamtperformance abgeliefert.

Die Kurse der Aktien wie auch der Obligationen haben sich 2019 wegen der Niedrigzinspolitik der Notenbanken aufgewertet, und Immobilien rentierten gut. Bezogen auf die rund 900 Mrd. Fr. Vorsorgegelder der zweiten Säule lässt sich ein Jahresgewinn von etwa 100 Mrd. Fr. schätzen.

Die Verwendung des Performancegeschenks liegt in der Kompetenz des Stiftungsrats jeder Vorsorgeeinrichtung. Ganz frei sind die Zuständigen nicht, denn die Aufsichtsbehörden und die Aktuare pochen darauf, dass die Pensionskassen die Bilanz wetterfest machen.

Dennoch dürfen sich die Erwerbstätigen auf eine kräftige Zinsgutschrift auf dem Ersparten freuen. Ganze 2,75% auf dem Pensionsguthaben erhält, wer über den Arbeitgeber bei der Sammelpensionskasse ASGA ist. Bei der Vita Sammelstiftung gibt es mindestens 2,4%. In den kommenden Wochen versenden alle weiteren Pensionskassen den Zinsbescheid.

2 bis 3% Guthabenzins in Aussicht

Für 2019 sei eine Zinsgutschrift von 2 bis 3% vertretbar, wenn der Deckungsgrad der Pensionskasse 110% oder mehr beträgt, sagt Martin Siegrist vom Berater Prevanto. Der Deckungsgrad misst das Verhältnis von Vermögen zu Verpflichtungen. Vor Jahresfrist stand der Deckungsgrad der Pensionskassen auf durchschnittlich 109%. Dank der Riesenperformance 2019 könnte er jetzt beinahe 120% erreichen.

Experten warnen vor Überschwang. Aus dem Jahresergebnis muss die Pensionskasse auch das Guthaben der Rentner verzinsen. Die Höhe hängt vom Bilanzzins ab, den jede Vorsorgeeinrichtung eigenständig festlegt. Beobachtet werden Sätze zwischen 1 und 3%. Wesentlich ist, dass die Pensionskassen unabhängig vom Jahresergebnis den technischen Zins jedes Jahr auf das Guthaben der Rentenbeziehenden aufzahlen müssen, damit es für die Zahlung der festgelegten Renten reicht.

Wegen dieser Garantiepflicht empfiehlt Siegrist den Stiftungsräten, einen Teil des üppigen Jahresertrags für die Stärkung der Bilanz zu verwenden. Ljudmila Bertschi vom Berater Allea pflichtet ihm bei: «Die Bildung entsprechender Rückstellungen ist zu unterstützen.»

Hinzu kommt, dass ein wesentlicher Teil der letztjährigen Riesenperformance über die Zeit verloren geht. Vorsorgeeinrichtungen investieren das Vermögen zu ähnlichen Teilen in Aktien, Immobilien und Obligationen (vgl. Pensions-kassen-Sturz). Die wegen der Zinslage aufgewerteten Obligationen werden jedoch bei Verfall nur zum Nominalwert zurückbezahlt.

Wer solche Papiere im Portfolio hält, wird deshalb Wertkorrekturen erleiden. Wer sie verkauft, um der vorhersehbaren Abwertung zu entgehen, findet bei den aktuellen Bedingungen keine einträglichen Zinspapiere oder muss gar Negativzins bzw. Gebühren zahlen. Das Investment am Aktienmarkt beizuhalten, wird von den meisten Beratern empfohlen. Es jedoch aufzustocken, ist mit Blick auf das Bewertungsniveau heikel.

So bleibt wohl die Maxime, in Aktien und Immobilien investiert zu bleiben, um rund 3% Dividende bzw. etwa 2,5% Nettoliegenschaftsertrag zu kassieren. Obligationen bleiben Bestandteil des Portefeuilles. Sie werden zwar erwartbar negativ auf die Gesamtperformance drücken, aber sonst im Rückzahlungswert stabil bleiben und dank feststehender Fälligkeit den Liquiditätsbedarf der Kassen sichern.

In Summe steht aus den Dividenden, Liegenschaftserträgen und Zinsen bestenfalls 2% laufende Rendite in Aussicht. In dieser Cashflow-Betrachtung fangen die Pensionskassen die Veränderungen des Marktwerts der Investments über die Schwankungsreserven auf, die mit Blick auf die beschriebene Deckungssituation bei vielen Kassen in grossem Umfang bestehen.

Reserven für magere Anlagejahre

Das führt zurück zur Bilanzierung der Rentenverpflichtungen. Der erwähnte technische Zins hat dabei die Funktion eines Diskontsatzes, mit dem die Summe aller mutmasslich fälligen künftigen Rentenbeträge abgezinst und in die Bilanz eingesetzt wird.

Der Fachverband der Pensionskassenexperten hat dazu neue Richtlinien erlassen. Demzufolge darf der technische Zins nicht mehr als 2,1% betragen. Vorsorgeeinrichtungen mit einem Rentnerüberhang sind gehalten, den Diskontsatz niedriger festzulegen. Eine Senkung hat zwei Effekte. Die bilanzierte Rentenverpflichtung wird aufgestockt, was den Deckungsgrad verringert. Dafür reicht in kommenden Jahren ein niedrigeres Anlageergebnis, um die Zinspflicht zu erfüllen.

Für die Beurteilung der Bonität einer Pensionskasse darf folglich nicht einzig auf den Deckungsgrad geschaut werden, sondern ebenso auf die Höhe des technischen Zinses. Nur wenn er wesentlich unter dem tolerierten Höchst von 2,1% festgelegt ist, können magere Anlagejahre leicht weggesteckt werden – und nur dann ist ein Deckungsgrad von 110% gut.


Pensions-kassen-Sturz


Die Vermögensanlagen der Pensionskassen haben 2019 rund 11% Gesamtperformance hingelegt. Getragen wurde die Avance vom Aktienmarkt. Aber auch die Obligationen trugen zur beachtlichen Rendite bei. Ihr Kurswert stieg an, weil zinstragende Anleihen früherer Emissionsjahre wertvoller wurden. Diese Aufwertung ist allerdings nur temporärer Natur. Gemäss Angaben von Credit Suisse (CSGN 13.49 -0.07%) halten die Vorsorgeeinrichtungen im Schnitt etwa je 30% des Vermögens in Aktien sowie Anleihen. Immobilien machen weitere 24% aus.

Die Mischung der Anlagebausteine einer Pensionskasse hängt vom finanziellen Polster und vom Umfang feststehender Rentenverpflichtungen ab. «Anleger mit langfristigen Frankenverpflichtungen und beschränkter Risikofähigkeit kommen trotz trüber Renditeaussichten nicht an Frankenobligationen als Anker-Investment vorbei», sagt Ueli Mettler vom Beratungsunternehmen C-alm.

Renditechancen erkennt er an den Aktienmärkten: «Fundamental betrachtet ist ihr Ertragspotenzial intakt.» Die Gewinnrendite der im SPI-Index enthaltenen Schweizer Aktien – der Gewinn je Aktie in Prozent des Kurses – steht auf 4,4%, etwa fünf Prozentpunkte über der Verfallsrendite von Bundesobligationen.

Vorsorgeeinrichtungen würden vermehrt liquide Papiere durch nicht kotierte, weniger liquide Pendants substituieren, stellt Mettler fest: «Dieser Trend hält 2020 an, da zusätzliche Rendite mit gleichzeitig geringeren Bewertungs- und Bilanzierungsrisiken möglich ist.» Bewegung erkennt er besonders bei in- und ausländischen Immobilienanlagen sowie nichtbörslichen Nominalwertkategorien wie Hypothekarkredite und andere Darlehen oder auch Investments in Infrastrukturbetriebe. «Als Grundregel muss nach wie vor gelten, dass man nur kauft, was man auch versteht», rät Mettler.

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