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16:19 Uhr - 13.12.2016

SNB-Offenlegung im Schneckentempo

Die Kantone Waadt und St. Gallen haben mit neun Jahren Verspätung ihre Anteile an der Schweizerischen Nationalbank gemeldet. Jetzt drohen Sanktionen.

Zwei Offenlegungsmeldungen am Dienstag haben verwirrt: Die Kantone St. Gallen und Waadt haben Aktienbeteiligungen an der Schweizerischen Nationalbank (SNB (SNBN 1776 0.28%)) gemeldet. Demnach hat St. Gallen eine Beteiligung von 3% und Waadt eine von 3,4%.

Allerdings haben die beiden Kantone ihre Beteiligung weder aufgestockt noch verringert. Sie haben ihren Anteil im Vergleich zu Ende 2015 nicht um eine Aktie verändert, wie aus den Unterlagen der SNB hervorgeht. Sie sind nach wie vor die grössten öffentlich-rechtlichen Aktionäre hinter den Kantonen Bern (Anteil: 6,6%) und Zürich (5,2%). Der grösste Privataktionär ist der deutsche Investor Theo Siegert mit 6,6%.

Gesetzesänderung nicht bemerkt

Wie sich herausstellt, haben die zwei Kantone einfach neun Jahre lang nicht gemerkt, dass seit 2007 in der Schweiz ein neues Offenlegungsrecht gilt. Seit dann ist eine Beteiligung an kotierten Unternehmen bereits ab 3% meldepflichtig, zuvor lag die unterste meldepflichtige Schwelle bei 5%. Bemerkenswert ist einzig, weshalb beide Kantone den Fehler zur selben Zeit realisiert haben.

Wie bei allen kotierten Unternehmen müssen die Aktionäre ihre Beteiligung der Offenlegungsstelle des Börsenbetreibers SIX und dem Unternehmen selbst melden. Das Unternehmen, in diesem Fall die SNB, muss dann das Meldesystem der SIX füttern.

Es kommt immer wieder vor, dass eine Beteiligung zu spät oder nicht korrekt publiziert wird. Dafür gibt es auch Sanktionen.

Im Fall der SNB-Beteiligungen muss die SIX nun Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht (Finma) erstatten. Diese muss dann den Sachverhalt klären. Stellt sie eine Verletzung der Vorschriften fest, kann sie an das Eidg. Finanzdepartement gelangen, das Sanktionen verhängen kann.

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