Der für den 12. August vorgesehene Schuldspruch soll, so verlangt die CS in einer Eingabe, bis «mindestens» November verschoben werden.
Die Credit Suisse (CSGN 26.04 1.05%) geht in den Vereinigten Staaten vor Gericht, um doch noch rechtzeitig eine Sonderbewilligung zu erhalten, trotz des Schuldeingeständnisses von Mai weiterhin im lukrativen amerikanischen Pensionskassengeschäft tätig zu sein. Der für den 12. August vorgesehene Schuldspruch soll, so verlangt die CS in einer Eingabe beim zuständigen Gericht in Virginia, bis «mindestens» November dieses Jahres verschoben werden. Für die Credit Suisse besteht eine grosse Gefahr im Zusammenhang mit dem US-Steuerstreit darin, dass sie aufgrund ihres Schuldeingeständnisses vom lukrativen amerikanischen Pensionskassengeschäft ausgeschlossen werden könnte.
Als die Bank im Mai über eine Einigung mit den US-Behörden im Steuerstreit informierte und sich bereiterklärte, verschiedenen amerikanischen Behörden insgesamt 2,8 Mrd. $ zu bezahlen, erweckte die Bankleitung direkt und indirekt den Eindruck, dieses Risiko bestehe nicht. «Wir haben uns im Vorfeld der Entscheidung intensiv mit unseren Kunden beraten. Wir sehen bis heute praktisch keinen Einfluss auf unser Geschäft und erwarten auch für die Zukunft keinen Einfluss», erklärte Bankchef Brady Dougan damals. Das Management sprach in diesem Zusammenhang von «keinem materiellen Einfluss» auf die Geschäfte. Nun ist bekanntgeworden, dass die Gefahr nicht oder noch nicht gebannt ist.
Gefahr doch nicht gebannt
Die Credit Suisse bestätigte am Donnerstag gegenüber der FuW Meldungen von US-Medien, wonach sie bei einem Gericht in Virginia am Dienstag den Antrag eingereicht hat, den für den 12. August terminierten Schuldspruch bis mindestens Anfang November zu verschieben. Zur Begründung führt die Bank an, dass sie andernfalls Probleme bei der Verwaltung von Pensionskassengeldern in Milliardenhöhe bekäme.
Gemäss Pensions & Investments Data verwaltete die Credit Suisse Ende letzten Jahres zwar nur 17,8 Mrd. $ für institutionelle Kunden in den USA. Insgesamt steht jedoch weit mehr auf dem Spiel. Die CS führt diverse Dienstleistungen für Pensionskassen aus und verdient damit wohl gutes Geld, gerade auch in der Investmentbank (Liquiditätsmanagement, Absicherungsgeschäfte, Handel etc.)
Ein Ende dieser Geschäfte hätte deshalb bedeutende finanzielle Auswirkungen für die CS. Bei der Verwaltung von Pensionskassengeldern käme noch ein zusätzliches Risiko hinzu. Würde Credit Suisse als Manager suspendiert, wäre sie haftbar für allfällige finanzielle Schäden, welche die Pensionskasse erleidet, bis ein neuer Pensionskassenverwalter bestimmt ist oder übernehmen kann. Das dauert bei öffentlichen Pensionskassen in den USA gut und gerne ein halbes Jahr. Das erklärt, warum die Schweizer Bank alles daransetzt, dass es nicht so weit kommt. Die Bank hat vom amerikanischen Arbeitsamt (Department of Labor, DOL) noch keine Bewilligung erhalten, die Dienstleistungen zur Verwaltung der Pensionskassengelder unter dem Aspekt des Schuldeingeständnisses vom Mai weiterzuführen. Der offizielle Schuldspruch ist für den 12. August terminiert. Liegt die Bewilligung des DOL bis dann noch nicht vor, müssten die US-Pensionskassen zwangsläufig ihre Verbindungen zur Schweizer Bank kappen.
Weitere Kosten?
Ganz offensichtlich lässt sich das DOL nicht drängen. Gemäss Bloomberg sagte sein Sprecher, es handle sich um eine ernste Angelegenheit, die genau untersucht werde. Das Labor Department überwacht den 7900 Mrd. $ grossen US-Pensionskassensektor. Es vergibt den Status eines Qualified Professional Asset Manager (QPAM), den die CS als «kriminelles Institut» automatisch verliert, wenn das Labor Department keine Ausnahmebewilligung erteilt.
Mindestens sechs Banken haben in der Vergangenheit eine solche Ausnahmebewilligung erhalten, darunter auch die UBS (UBSN 16.64 0.85%) im Zusammenhang mit ihrem Steuerskandal. Unabhängig vom Verdikt des DOL hat die Pensionskasse der Staatsangestellten in Texas bereits im Mai bekanntgegeben, ihre Geschäftsbeziehungen mit der CS zu suspendieren.
Die CS will zu dieser Sache nicht Stellung beziehen. So bleibt offen, ob die beantragte Verschiebung des Schuldspruchs finanzielle Folgen haben wird. Im Mai war vereinbart worden, dass die Bussen binnen Wochenfrist nach dem Schuldspruch fällig werden.
Wenn sich die ganze Sache auf November oder Dezember verschiebt, so stellt sich die Frage, ob Verzugszinsen fällig werden oder weitere Kosten anfallen. Nach den bisherigen Erfahrungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass für die «Bemühungen» des Department of Labor ebenfalls noch Kosten in Rechnung gestellt werden.
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