Die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung steigen durchschnittlich 4%. Die Prämien für Kinder und junge Erwachsenen steigen besonders stark.
Die Krankenkassenprämien für Erwachsene steigen 2018 um durchschnittlich 4%. Noch stärker ist der Anstieg bei den Prämien für Kinder und junge Erwachsene. Besonders hart trifft die Prämienerhöhung nächstes Jahr die Bewohner von vier Westschweizer Kantonen.
Die durchschnittliche Erhöhung von 4,0% gilt für die Standardprämie, das heisst für die obligatorische Krankenpflegeversicherung einer erwachsenen Person mit 300 Fr. Franchise und Unfalldeckung. Der Prämienanstieg betrug im Durchschnitt der letzten zehn Jahre 3,7%, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Donnerstag mitteilte.
Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) im Jahr 1996 musste durchschnittlich jedes Jahr ein Anstieg 4,6% in Kauf genommen werden. Für das laufende Jahr verteuerten sich die Prämien um 4,5%. Bei den Prämien 2015 und 2016 hatte der Anstieg wie für nächstes Jahr 4,0% betragen.
Prämien für Kinder steigen Überdurchschnittlich
Mit 5,0% steigen die Prämien für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren überdurchschnittlich. Schon letztes Jahr waren die Kinderprämien stärker angehoben worden, als jene der Erwachsenen.
Die stärkere Erhöhung der Kinderprämien ist eine Folge davon, dass die Prämien in den letzten Jahren die Kosten nicht mehr zu decken vermochten. Junge Erwachsene im Alter zwischen 19 und 25 Jahren müssen 2018 mit einer durchschnittlich um 4,4% höheren Prämie rechnen.
Vier Romandie-Kantone stark betroffen
Die Erhöhung der Erwachsenen-Prämien variiert je nach Kanton zwischen 1,6 und 6,4%. Besonders hart trifft es die Prämienzahler in der Romandie. Die Westschweizer Kantone Waadt (6,4), Wallis (5,9), Neuenburg (5,4) und Genf (5,4) sind Spitzenreiter, was die Erhöhung betrifft.
Am geringsten ist der durchschnittliche Prämienanstieg in den Kantonen Schwyz (1,6), Uri (1,8), Appenzell Innerrhoden, Glarus und Nidwalden (je 1,9).
Reserven auffüllen und Prämien kostendeckend gestalten
Die Standardprämie steigt gemäss BAG-Angaben etwas stärker als der erwartete Kostenanstieg für das kommende Jahr. Dies hat zwei Gründe. Bei einigen Versicherern waren die Reserven unter das vorgeschriebene Minimum gesunken. Mit einem Teil der diesjährigen Prämienerhöhung werden die Reserven wieder aufgebaut.
Bei anderen Versicherern besteht ein Aufholbedarf bei den Prämien, damit diese wieder kostendeckend sind. Die Auswirkungen dieser beiden Effekte auf die Prämien sind je nach Krankenversicherer und Kanton unterschiedlich und betragen durchschnittlich rund ein Prozent.
Massnahmen gegen Kostenentwicklung
Die Kosten im Gesundheitswesen nehmen aufgrund der demographischen Entwicklung, des medizinisch-technischen Fortschritts sowie des Mengenwachstums zu. Das zuständige Eidgenössische Departement des Innern (EDI) habe Massnahmen eingeleitet, um den Anstieg der Gesundheitskosten um mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr zu reduzieren, teilte das BAG weiter mit.
Eine dieser Massnahmen betrifft die vom Bundesrat per 1. Januar 2018 beschlossene Anpassung des Ärztetarifs Tarmed, die Einsparungen von 470 Mio CHF bringen soll. Die Versicherer haben diese Tarifanpassungen bei der Berechnung der Prämien 2018 berücksichtigt.
Damit die Sparmassnahmen nicht mit einer Mengenausweitung kompensiert werden, will das BAG die Wirkung der Anpassungen gemeinsam mit den Leistungserbringern und den Krankenversicherern in einem Monitoring beobachten.
Umsetzung laut Kommission nicht möglich
Die für die Umsetzung von Versicherern gebildete Medizinaltarif-Kommission (MTK) zweifelt allerdings daran, dass die neue Tarifstruktur auf Anfang 2018 in Kraft gesetzt werden kann. Der Bund habe konsequent alle Leistungspositionen aus der Tarifstruktur gestrichen, die andere Versicherungszweige als das KVG betreffen.
Deshalb müsse die MTK die nun fehlenden Leistungspositionen mit den Leistungserbringer-Verbänden neu und umfassend regeln. Diese Verhandlungen und die technische Umsetzung dauern gemäss MTK voraussichtlich bis Ende März 2018. Tritt diese Situation ein, fiele ein Teil des Sparpotenzials weg. Damit würden auch die festgelegten Krankenkassenprämien nicht mehr kostendeckend.
Bundesrat lässt weitere Sparmassnahmen abklären
Im Auftrag des EDI analysierte eine Expertengruppe mit internationaler Beteiligung, welche Instrumente zur Steuerung des Mengenwachstums in anderen europäischen Ländern eingesetzt werden. Das EDI wird dem Bundesrat die Vorschläge der Expertengruppe bis Ende Jahr vorlegen. Gestützt auf diese Vorschläge wird der Bundesrat über weitere Massnahmen zur Kosteneindämmung befinden.
Rund 80% der Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung fallen in vier Bereichen Behandlungen bei Ärztinnen und Ärzten mit eigener Praxis, Behandlungen im stationären Bereich, Behandlungen im spital-ambulanten Bereich und kassenpflichtige Arzneimittel an.
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