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16:02 Uhr - 20.05.2022

Keine Entwarnung für BVG

Auf hohe Anlageerträge ist kein Verlass. Eine Reform der privaten Vorsorge ist zwingend. Ein Kommentar von FuW-Redaktor Arno Schmocker

Das selbst angesparte Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge (BVG) macht für viele den grössten Teil des Vermögens aus. Die BVG-Rente trägt vor allem für Männer und verwitwete Frauen einen grösseren Teil zum Alterseinkommen bei als die AHV. Umso wichtiger ist es, dass das System funktionstüchtig bleibt. Zu grosse Leistungsversprechen für Rentner untergraben das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule zusehends stärker.

Bald startet in der Sommersession ein weiterer Versuch, die Reformblockade in der Rentenpolitik zu lösen. Nach dem Nationalrat im Winter beginnt die kleine Kammer in zehn Tagen, über die Vorlage BVG 21 zu debattieren. Die Vorschläge der vorberatenden Ständeratskommission lassen nichts Gutes erahnen.

Gerungen wird vor allem um Kompensationszahlungen für die Übergangsgeneration, die von einer Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6% und somit etwa 12% niedrigeren Monatsrenten betroffen wäre. Der Nationalrat stutzte die überrissene und fälschlicherweise als «Kompromiss der Sozialpartner» etikettierte Lösung des Bundesrats deutlich.

Die im April veröffentlichten Vorschläge der Sozialkommission des Ständerats, beschlossen mit knapper Mehrheit, gehen viel weiter, nahe an den Vorschlag des Bundesrats. In ihrem Modell würden mehr als doppelt so viele der Versicherten in der Übergangsgeneration einen vollen Zuschlag erhalten. Die Räte werden sich wohl irgendwo in der Mitte finden – womit die Bezeichnung Reform vollends zum Etikettenschwindel würde.

Die Erosion des Kapitaldeckungsprinzips und der Missbrauch von Milliarden Franken aus Anlageerträgen der aktiven Bevölkerung für laufende Renten würden weitergehen. Das sehr gute Resultat der Pensionskassen 2021 ändert daran nichts.

Im vergangenen Jahr fiel die indirekte Umverteilung von Jung zu Alt, sprich die Subventionierung der Rentner, gemäss neusten Zahlen der Oberaufsicht für die beruflichen Vorsorge mit 200 Mio. Fr. verhältnismässig bescheiden aus. Sie wird wieder zunehmen, wenn auch nicht in früherem Ausmass: Zwischen 2014 und 2020 hatte sie 45 Mrd. Fr. betragen.

Eine von Aktiengewinnen genährte Nettorendite von 8% auf ihren Anlagen ermöglichte es den Pensionskassen, das Vorsorgekapital der Erwerbstätigen mit 3,7% höher als gewohnt zu verzinsen und erst noch weitere Reserven anzulegen. Dass wie heute die Hälfte der Kapitalerträge für die Finanzierung der Renten verwendet werden, ist heikel

Das laufende Anlagejahr macht vieles zunichte. Zwar sind die Zinsen für Bundesobligationen im Steigen begriffen, doch unmittelbar hatte die scharfe Baisse an den Anleihen- und Aktienmärkten bis Mitte Mai einen Buchverlust von schätzungsweise 6% zur Folge.

Eine echte Reform der Altersvorsorge mit dem Ziel, sie langfristig zu stabilisieren, würde beim Rentenalter ansetzen. Doch besonders dicke Bretter zu bohren, gehört nicht zur Lieblingsbeschäftigung der politischen Klasse.

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