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13:02 Uhr - 29.03.2017

Antrag auf geringere Dividende von Sika

Die Schenker-Winkler Holding verlangt eine Dividendenerhöhung um lediglich 23 statt wie beantragt 31%. Damit ist die Geschichte über das Tauziehen um Sika um ein Kapitel reicher.

Der Vorgang ist zumindest unüblich: Der Hauptaktionär eines kotierten Unternehmens beantragt eine geringere Dividendenerhöhung als vom Verwaltungsrat vorgeschlagen. So geschehen im Fall von Sika (SIK 5980 0.5%). Die Schenker-Winkler Holding (SWH), die die Stimmenmehrheit an Sika hält und diese, gegen den Widerstand des VR, an die französische Saint-Gobain (SGO 46.56 -0.24%) (SGO) verkaufen will, beantragt eine Dividendenerhöhung um 23% auf 96 Fr. je Inhaberaktie bzw. 16 Fr. je Namenaktie. Der VR hatte aufgrund des hervorragenden Ergebnisses für 2016 eine Ausschüttung von 102 bzw. 17 Fr. vorgesehen, entsprechend einem Plus von 31% im Vorjahresvergleich.

Nur 96 statt 102 Fr. je Aktie?

SWH begründet ihren Antrag damit, dass die Dividende proportional zur Gewinnsteigerung von 21,8% angehoben werden soll. Das klingt nicht unvernünftig. Nur: Hinter dem Antrag der SWH stehen durchaus auch handfeste Gründe. Genau genommen steht die Dividende gemäss Kaufvertrag schon den Franzosen zu. Sie bleibt gemäss Vereinbarung zwischen SWH und SGO jedoch in der SWH – und wird dann mit dem Kaufpreis verrechnet. Mit anderen Worten: Je höher die Dividende ausfällt, desto stärker verringert sich der durch SGO zu entrichtende Kaufpreis.

Das zeigt zunächst, dass faktisch schon heute SGO die wirtschaftlich Berechtigte am Aktienpaket der SWH ist, obwohl die Transaktion noch gar nicht stattgefunden hat. SGO nahm nicht Stellung zum Antrag der SWH. Keine Freude dürften am Begehren natürlich die Inhaberaktionäre haben.

Antrag hat gute Chancen auf Annahme

Wie Sika das Begehren der SWH an der GV vom 11. April behandeln wird, ist noch offen, der VR hat noch nicht entschieden. Aber Sika dürfte die umstrittene und vorerst gerichtlich abgesegnete Vinkulierung der Namenaktien wohl nur für die zur Verhinderung des Verkaufs an SGO relevante Wahl des VR anwenden. Damit stehen die Chancen gut, dass sich SWH mit diesem Antrag durchsetzen kann.

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