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14:30 Uhr - 12.06.2015

Sanierung drückt Züblin-Aktien

Die Aktien des Immobilienunternehmens Züblin haben in der zweiten Wochenhälfte viel Terrain eingebüsst.

Den erneuten Kurssturz ausgelöst haben die Details zu der in Aussicht gestellten Kapitalsanierung. In einer ersten Massnahme sollen die Aktionäre an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 30. Juni dem Antrag zustimmen, den Nennwert der ausstehenden knapp 60 Mio. Namenaktien von 1 Fr. auf 5 Rp. und damit das Aktienkapital auf knapp 3 Mio. Fr. zu reduzieren.

Anschliessend soll das Aktienkapital durch Ausgabe von 1,43 Mrd. Aktien zum Bezugspreis von fünf Rappen je Aktie um 71,7 Mio. Fr. erhöht werden. Für jede Namenaktie erhält ihr Besitzer ein handelbares Bezugsrecht, welches das Recht zum Erwerb von 24 im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Namenaktien gewährt. Hauptaktionär Victor Vekselberg – er hält via die Gesellschaft Lamesa 33,02% – erwägt, die Zeichnung vollständig zu garantieren.

Der Schnitt ist deutlich. Der Nennwert der neuen Aktien liegt fernab vom aktuellen Aktienkurs, was dessen Sturz geradezu herausforderte. Ein weiterer Rückgang ist nicht auszuschliessen.

Züblin (ZUBN 0.68 -6.85%) will mit der grosszügigen Kapitalerhöhung die Grundlage für eine Verbreiterung des Immobilienportfolios bereitstellen. Neue Teilhaber sollen im Tausch gegen Aktien Immobilien einbringen können. Interessenten sollen vorhanden sein, hiess es vor Wochenfrist an der Jahresmedienkonferenz.

Hauptaktionär Vekselberg stellt Bedingung

Ob die Kapitalsanierung gelingt, ist nicht sicher. Grossaktionär Vekselberg stellt nämlich die Bedingung, Lamesa von der Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Kaufangebots zu befreien. Denn wenn er die neuen Aktien zeichnet, rutscht er über die Schwelle, die automatisch ein öffentliches Kaufangebot für alle Aktien auslösen würde. Den Entscheid fällt die Übernahmekommission, die sich über den Zeitpunkt dafür bedeckt hält.

Die gleichzeitig mit der Vorlage der Jahreszahlen angekündigte Kapitalerhöhung ist eine Notfallmassnahme. Denn der im letzten Geschäftsjahr erlittene Verlust führte dazu, dass das Eigenkapital von Züblin auf 27 Mio. Fr. (4,8% der Bilanzsumme) schrumpfte. Da damit die Hälfte des Aktienkapitals (knapp 60 Mio. Fr.) nicht mehr gedeckt ist, ist der Verwaltungsrat gemäss Obligationenrecht verpflichtet, eine GV einzuberufen und Sanierungsmassnahmen zu beantragen. Für den Durchschnittsanleger sind die ohnehin riskanten Züblin-Papiere definitiv zu heiss geworden.

Die komplette Historie zu Züblin finden Sie hier. »

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