Bei den direkten Bundessteuern lohnt sich die frühzeitige Einzahlung nicht mehr. Das Finanzdepartement setzt die Zinsen auf null.
Ab 2017 schiebt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) der vorzeitigen Einzahlung für direkte Bundessteuern einen Riegel. Man habe entschieden, den Vergütungszins von 0,25% auf null zu setzen, schreibt das EFD am Freitag in einer Mitteilung. Damit reagiere man, so das Departement, auf das anhaltend tiefe Zinsniveau und die Negativzinsen.
Immer mehr Steuerpflichtige haben in den vergangenen Jahren die Möglichkeit genutzt, frühzeitig Geld einzuzahlen, um in den Genuss eines Vorzugszinses zu kommen. Zuletzt nützten offenbar aus Sicht des EFD diese Möglichkeit zu viele Bürger. Denn die Vorauszahlungen würden das Rechnungsergebnis verzerren sowie die Budgetierung und Finanzplanung verzerren, so das EFD weiter.
Ganz schlüssig ist die Argumentation des EFD aber nicht. Interessanterweise bleibt der Verzugszins aber unangetastet bei 3% – trotz tiefen Zinsen. Immerhin stellt das Departement in der Mitteilung in Aussicht, dass bei einem Anziehen des Zinsniveaus der Vergütungszins nach oben angepasst werden könne.
Noch immer vergüten aber die meisten Kantone Frühzahler mit einem attraktiven Zins (hier zur Übersicht). 2016 verzinsten die Kantone Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Neuenburg und Schwyz zu früh einbezahlte Steuern mit 1%, diverse andere Kantone mit 0,5%. Einzig der Kanton Zug hat die Zinsen auf null reduziert.
Einen Spezialfall bilden die Kantone Glarus und Graubünden, die den Vergütungszins im eigentlichen Sinn nicht kennen.
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